Hinweise zur Telearbeit bzw. Verwendung nichtdienstlicher Geräte

Die Informationen und Antrag zur Telearbeit finden Sie hier: 

https://www.uni-heidelberg.de/de/beschaeftigte-in-wissenschaft-verwaltung-und-technik/attraktive-rahmenbedingungen/telearbeit

 

Empfehlungen und Erläuterungen zur Dienstvereinbarung Telearbeit an der Universität Heidelberg

12. Arbeitsmittel

Den Telearbeitsplatz statten die Beschäftigten mit arbeitsschutzkonformen Einrichtungsgegenständen wie Möbeln und Beleuchtungskörpern selbst aus. Sie sorgen dabei für eine angepasste Trennung von beruflicher und privater Sphäre für die Tätigkeit in Telearbeit. Die IT-Mittel und -Gerätschaften, die zur Erfüllung der dienstlichen Tätigkeiten am Telearbeitsplatz benötigt werden, stellt wiederum die Einrichtung der bzw. des Beschäftigten. Private Geräte dürfen nach der Übergangsfrist ab dem 01.01.2023 nicht mehr verwendet werden.

 

(IuK-)Rahmen-Dienstvereinbarung über Einführung, Einsatz und Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik in den Universitäten des Landes Baden-Württemberg

§ 4 Einführung, Anwendung, Änderung und Erweiterung von IuK-Systemen; Rechte der Personalvertretungen

(8) Die Verwendung nichtdienstlicher Geräte und Verfahren der IuK-Technik zur Erledigung dienstlicher Aufgaben in den Universitäten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen setzen eine ausdrückliche Freigabe für den Dienstbetrieb voraus; sie sind zulässig, sofern nicht Vorschriften entgegenstehen, die Vorgaben dieser Vereinbarung eingehalten werden und vor der Freigabe die örtliche Kommission unterrichtet wird.
 

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Telearbeit an der Universität Heidelberg

Wer beschafft die Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz?

Die Einrichtung stellt die IT-Mittel und -Geräte, die zur Erfüllung der dienstlichen Tätigkeit am Telearbeitsplatz benötigt werden, zur Verfügung. Die IT-Beauftragten der Einrichtung leisten die Software-Installationen und die Gerätebetreuung. Die Beschäftigten statten den Telearbeitsplatz selbst mit arbeitsschutzkonformen Gegenständen wie Möbeln und Beleuchtungskörpern aus und sorgen für eine angemessene Trennung von beruflicher und privater Sphäre.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 05.03.2024
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