Berechnungsbeispiel

Eine Anleitung zur Berechnung der ECTS-Credits anhand eines Beispiels finden Sie hierAdobe.

 

ECTS-Credits und Prüfungen

Erwerb von ECTS-Credits

Den Lehrveranstaltungen sind bei erfolgreichem Ablegen einer Prüfung folgende ECTS-Credits zugeordnet:

Ab dem Wintersemester 2023/24

Vorlesung/Kolloquium

1-stündig                                                                       = 3 Credits
2-stündig = 6 Credits
3-stündig = 9 Credits
4-stündig = 12 Credits
5-stündig = 15 Credits
6-stündig = 18 Credits

Seminar

Die Angaben für Seminare gelten in der Regel. Beachten Sie bitte eventuelle Abweichungen in den Angaben zur Veranstaltung im Online Vorlesungsverzeichnis (LSF) und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis!
   
1-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat = 3 Credits
1-stündig mit schriftlich ausgearbeitetes Referat = 8 Credits
2-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat = 6 Credits
2-stündig mit schriftlich ausgearbeitetes Referat = 10 Credits
3-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat = 9 Credits
3-stündig mit schriftlich ausgearbeitetes Referat         = 12 Credits

 

Moot Court mit Referat

Die Angaben für Moot Courts (2-stündig) gelten in der Regel. Sehen Sie zu eventuellen Abweichungen die Kurs-Angaben im Online Vorlesungsverzeichnis (LSF) und dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis!

                                                                                    

= 14 Credits

Übung

  = 0 Credits

Arbeitsgemeinschaft

  = 0 Credits

 

Tipp: Sehen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung von ECTS-CreditsAdobe anhand eines Beispiels.

 

Hinweis: Für den Erwerb von ECTS-Credits ist das Ablegen einer Prüfung erforderlich. Bloße Teilnahmescheine gibt es nicht. Orientieren Sie sich an den Informationen zum Ablegen von Prüfungen weiter unten auf dieser Seite. 

 

Beachten Sie: An der Juristischen Fakultät gibt es für inländische Studierende keine regelmäßigen Universitätsprüfungen am Ende des Semesters. In Abstimmung mit den jeweiligen Lehrenden können Sie am Ende des Semesters eine Prüfung ablegen. Ob diese mündlich oder schriftlich abgenommen wird, liegt im Ermessen der Lehrenden.
 
Setzen Sie sich bezüglich Ihrer Prüfung mit der/m jeweiligen Veranstaltungsleiter/in in Verbindung. Hierzu klicken Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF)Externer Inhalt auf die jeweilige Lehrperson oder nehmen über den Lehrstuhl Kontakt auf (direkt mit der/m Professor/in per E-Mail oder mit dem Sekretariat per Telefon), siehe hierzu die Kontaktdaten auf der Internetseite der Juristischen Fakultät.

 

Hinweis:  Sollten Angaben im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF)Externer Inhalt nicht vollständig oder widersprüchlich sein, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Veranstaltungsleiter/in oder an das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät.

Deutschkurse

Für die Teilnahme an einem Deutschkurs am Internationalen Studienzentrum (ISZ)Externer Inhalt der Universität erhalten Sie ebenfalls ECTS-Credits:

Vorbereitender Deutschkurs = 8 Credits
Studienbegleitender Deutschkurs (4/8 SWS)         = 6/12 Credits
Fachspezifischer Kurs = 8 Credits

Bis einschließlich Sommersemester 2023

Vorlesung/Kolloquium

1-stündig

= 2 Credits

2-stündig

= 3 Credits

3-stündig

= 5 Credits

4-stündig

= 6 Credits

5-stündig

= 8 Credits

6-stündig

= 9 Credits

Seminar

1-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat

= 2 Credits

1-stündig mit schriftlich ausgearbeitetem Referat

= 4 Credits

2-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetes Referat

= 3 Credits

2-stündig mit schriftlich ausgearbeitetem Referat

= 6 Credits

3-stündig ohne schriftlich ausgearbeitetem Referat

= 4 Credits

3-stündig mit schriftlich ausgearbeitetes Referat

= 7 Credits

 

Ein Blockseminar ist in der Regel eine dreistündige Veranstaltung.

Moot Court mit Referat

 

= 14 Credits

Übung

  = 0 Credits

Arbeitsgemeinschaft 

  = 0 Credits

 

Tipp: Sehen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung von ECTS-CreditsAdobe anhand eines Beispiels.

 

Hinweis: Für den Erwerb von ECTS-Credits ist das Ablegen einer Prüfung erforderlich. Bloße Teilnahmescheine gibt es nicht. Orientieren Sie sich an den Informationen zum Ablegen von Prüfungen weiter unten auf dieser Seite. 

 

Sollten die Lehrenden neben der Abschlussprüfung die zusätzliche Möglichkeit anbieten

  • eine weitere Prüfung abzulegen (schriftliche Prüfung/mündliche Prüfung über den gesamten Lehrstoff der Veranstaltung/Referat mit ein- bis zweiseitigem Handzettel) erhalten Sie für diese zusätzlich 1 ECTS-Credit.
  • Wenn Sie ein schriftlich ausgearbeitetes Referat (10 Seiten) anfertigen, erhalten Sie für diese schriftliche Leistung zusätzlich 2 ECTS-Credits.
Beachten Sie: An der Juristischen Fakultät gibt es für inländische Studierende keine regelmäßigen Universitätsprüfungen am Ende des Semesters. In Abstimmung mit den jeweiligen Lehrenden können Sie am Ende des Semesters eine Prüfung ablegen. Ob diese mündlich oder schriftlich abgenommen wird, liegt im Ermessen der Lehrenden.
 
Setzen Sie sich bezüglich Ihrer Prüfung mit der/m jeweiligen Veranstaltungsleiter/in in Verbindung. Hierzu klicken Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF)Externer Inhalt auf die jeweilige Lehrperson oder nehmen über den Lehrstuhl Kontakt auf (direkt mit der/m Professor/in per E-Mail oder mit dem Sekretariat per Telefon), siehe hierzu die Kontaktdaten auf der Internetseite der Juristischen Fakultät.

 

Hinweis:  Sollten Angaben im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF)Externer Inhalt nicht vollständig oder widersprüchlich sein, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Veranstaltungsleiter/in oder an das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät.

Deutschkurse

Für die Teilnahme an einem Deutschkurs am Internationalen Studienzentrum (ISZ)Externer Inhalt der Universität erhalten Sie ebenfalls ECTS-Credits:

Vorbereitender Deutschkurs = 8 Credits
Studienbegleitender Deutschkurs (4/8 SWS)         = 6/12 Credits
Fachspezifischer Kurs = 8 Credits

 

Tipp: Sehen Sie auch die Übersicht über das Notensystem und die entsprechenden ECTS-Grades weiter unten auf dieser Seite.

Ablegen von Prüfungen

Sie können in allen Lehrveranstaltungen, die ERASMUS-Studierenden offenstehen, nach Absprache grundsätzlich gegen Ende der Vorlesungszeit eine Prüfung ablegen. Eine Ausnahme hierzu bilden die Übungen sowie Arbeitsgemeinschaften. Wenden Sie sich, nachdem Sie sich für die Belegung einer Lehrveranstaltung entschieden haben, direkt an die Lehrenden und sprechen Sie die Prüfungsmodalitäten und -termine mit ihnen ab. 

 

Beachten Sie: An der Juristischen Fakultät finden keine regulären Prüfungen am Ende des Semesters statt. Daher ist es zwingend notwendig, dass Sie sich frühzeitig bei den jeweiligen Lehrenden oder dem/der Veranstaltungsleiter/in als ERASMUS-Studierende/r vorstellen und Ihren Prüfungswunsch vorbringen. Achten Sie auch auf Anmeldefristen und in der Vorlesung ausgegebene Anmeldelisten!
 
Setzen Sie sich bezüglich Ihrer Prüfung mit dem/der jeweiligen Veranstaltungsleiter/in in Verbindung. Hierzu klicken Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF)Externer Inhalt auf die jeweilige Lehrperson oder nehmen über den Lehrstuhl Kontakt auf (direkt mit dem/der Professor/in per E-Mail oder mit dem Sekretariat per Telefon), siehe hierzu die Kontaktdaten auf der Internetseite der Juristischen Fakultät.

 

Hinweis: Das Ablegen einer Prüfung ist nur nach vorheriger Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung über die Belegfunktion möglich!

 

Prüfungsnachweise

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die Scheine/Prüfungsnachweise direkt von den Lehrenden oder dem/der Veranstaltungsleiter/in erhalten. Sollten Sie zum Ausgabezeitpunkt nicht mehr in Heidelberg sein, können Sie gegebenenfalls auch einen frankierten Umschlag mit Ihrer Heimatadresse im Lehrstuhl-Sekretariat zur Nachsendung hinterlassen.

 

Tipp: Benötigen Sie Ihren Schein unmittelbar nach Vorlesungsende, um sich zum Beispiel für einen weiterführenden Masterstudiengang zu bewerben, wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen direkt an die Lehrenden.

 

Keine Wiederholungsprüfungen 

ECTS-Credits werden nur nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung vergeben. Wiederholungsprüfungen gibt es an der Juristischen Fakultät grundsätzlich nicht. Ob die Lehrenden bzw. der/die Veranstaltungsleiter/in im Fall des Nichtbestehens das Wiederholen einer Prüfung anbieten, liegt in ihrem Ermessen.

 

Tipp: Für den Fall, dass Sie eine bestimmte Anzahl an ECTS-Credits für Ihre Heimatuniversität benötigen, ist es ratsam, zusätzliche Prüfungsleistungen in einer gewählten Veranstaltung zu vereinbaren und/oder weitere Veranstaltungen zu belegen!

Prüfungsnachweise und Notensystem

Die Prüfungsnachweise (Scheine) erhalten Sie nach dem erfolgreichen Ablegen einer Prüfung direkt von den jeweiligen Lehrenden. Sehen Sie auch die Informationen rund um das Ablegen von Prüfungen weiter oben auf dieser Seite. Die Scheine benötigen Sie, um Ihr Transcript of Records zu erhalten.

 

Tipp: Benötigen Sie den Schein unmittelbar nach Vorlesungsende, klären Sie dies bitte bereits im Vorfeld direkt mit den Lehrenden!

 

Benotung Ihrer Prüfungsleistungen an der Juristischen Fakultät


Die Benotung Ihrer Prüfungsleistungen an der Juristischen Fakultät erfolgt nach folgendem System:
 

Deutsches Notensystem       
(Punkte) 
ECTS
Grade  
12-18 A
9-11 B
7-8 C
5-6 D
4 E
1-3 FX
0 F


 

Benotung anderer Prüfungsleistungen (z. B. Deutschkurse)


Die Bewertungen anderer Lehrveranstaltungen, z. B. der Deutschkurse am ISZ, werden folgendermaßen umgerechnet:

Deutsches Notensystem   Note                            ECTS
Grade
1,0-1,5 exzellent A
über 1,5-2,0 sehr gut B
über 2,0-2,5 gut C
über 2,5-3,5 befriedigend D
über 3,5-4,0 ausreichend E
über 4,0 nicht ausreichend F

Notenspiegel

Um Ihren Notenspiegel über heiCO aufzurufen, gehen Sie wie auf dieser AnleitungAdobe vor.

 

Beachten Sie: Der Notenspiegel stellt kein offizielles Transcript of Records dar, sondern ist lediglich eine Information für die Studierenden über ihre aktuellen Leistungen. Das offizielle Transcript of Records erhalten Sie bei der ERASMUS-Fachkoordination der Juristischen Fakultät.
Seitenbearbeiter: Erasmus-Team
Letzte Änderung: 09.10.2024
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