Forschungs- und weitere Studienaufenthalte
Masterstudierende
Es besteht die Möglichkeit, einen durch das ERASMUS-Programm geförderten Forschungsaufenthalt für Ihre Masterarbeit zu absolvieren. Dafür müssen Sie sich keinen Betreuer an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg suchen. Für den Forschungsaufenthalt werden 30 ECTS Credits für ein Semester vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorgaben Ihrer Heimatuniversität eingehalten werden und diese Sie für einen Forschungsaufenthalt zur Anfertigung einer Masterarbeit im Rahmen des ERASMUS-Programms nominiert.
Weitere Informationen erhalten Sie im Dezernat Internationale Beziehungen.
Promotion
Ebenso besteht die Möglichkeit, für Ihre Promotion einen durch das ERASMUS-Programm geförderten Forschungsaufenthalt zu absolvieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie während Ihres Forschungsaufenthalts in Heidelberg von einer Professorin oder einem Professor betreut werden. Mit dieser Anfrage wenden Sie sich bitte entsprechend Ihres Forschungsschwerpunkts über die jeweiligen Lehrstühle direkt an die jeweiligen Professoreninnen und Professoren. Informieren Sie sich auch über die verschiedenen Institute der Juristischen Fakultät.
Die Betreuung umfasst die Besprechung des Forschungsprojekts während der Dauer Ihres Aufenthalts. Hierfür vereinbaren Sie eine kurze Besprechung am Anfang und am Ende Ihres Forschungsaufenthalts. Sobald Sie eine Zustimmung zur Betreuung erhalten haben, leiten Sie die betreffende E-Mail bitte weiter an erasmus@ipr.uni-heidelberg.de.
Für den Forschungsaufenthalt werden 30 ECTS-Credits für ein Semester vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Forschungsaufenthalt erfolgreich absolviert haben und dies durch die jeweilig Betreuenden an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg bestätigt wurde.
Sehen Sie auch die weiteren Informationen der Graduierten-Akademie für Forschungsaufenthalte an der Universität Heidelberg.
Kurzzeitstudium (ohne ERASMUS-Kooperationsabkommen)
Auch jenseits des ERASMUS-Programms können Sie an der Universität Heidelberg studieren. Ein Kurzzeitstudium steht Studierenden offen, die Ihr Studium im Ausland begonnen haben, und bietet die Möglichkeit, das Studium bis zu zwei Semester an der Universität Heidelberg fortzusetzen, ohne dabei einen Abschluss von der Universität Heidelberg zu erwerben.
Sehen Sie hierzu die weiteren Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf eines Kurzzeitstudiums an der Universität Heidelberg.
Praktikum
Die ERASMUS-Fachkoordination der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg bietet selbst keine Praktika oder ähnlichen Positionen an, die als ERASMUS-Praktikum zählen.
Sehen Sie die allgemeinen Informationen der Europäischen Union zu Praktika im Ausland im Rahmen des ERASMUS-Programms.
LL.M. in Heidelberg
Es besteht auch die Möglichkeit, einen LL.M. an der Universität Heidelberg zu absolvieren. Informieren Sie sich hierüber auf der Homepage der Juristischen Fakultät zum Legum Magister im deutschen und europäischen Recht.