Qualifikationsziele
Qualifikationsziele der Universität Heidelberg
Anforderungen an den Studiengang Rechtswissenschaft
Fachliche Qualifikationsziele des Studiengangs Rechtswissenschaft
Überfachliche Qualifikationsziele des Studiengangs
Besonderheiten des Studiums an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
1. Qualifikationsziele der Universität Heidelberg
Anknüpfend an ihr Leitbild und ihre Grundordnung verfolgt die Universität Heidelberg in ihren Studiengängen fachliche, fachübergreifende und berufsfeldbezogene Ziele in der umfassenden akademischen Bildung und für eine spätere berufliche Tätigkeit der Studierenden. Das daraus folgende Kompetenzprofil gilt als für alle Disziplinen gültiges Qualifikationsprofil und wird in den spezifischen Qualifikationszielen sowie den Curricula und Modulen der einzelnen Studiengänge umgesetzt:
- Entwicklung von fachlichen Kompetenzen mit ausgeprägter Forschungsorientierung;
- Entwicklung transdisziplinärer Dialogkompetenz;
- Aufbau von praxisorientierter Problemlösungskompetenz;
- Entwicklung von personalen und Sozialkompetenzen;
- Förderung der Bereitschaft zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung auf der Grundlage der erworbenen Kompetenzen.
2. Anforderungen im Studiengang Rechtswissenschaft
Die juristische Ausbildung umfasst zwei Abschnitte: Das Studium der Rechtswissenschaft und den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst (Referendardienst). Als erster von zwei Ausbildungsabschnitten soll das Studium die fachlichen Grundlagen vermitteln, die für die spätere Aufnahme in den Referendardienst erforderlich sind. Die im Studium erlernte Fähigkeit, auf der Grundlage erworbener Rechtskenntnisse Sachverhalte einer fundierten juristischen Lösung zuzuführen, qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für den Referendardienst. Mit erfolgreichem Abschluss von Studium und Referendardienst wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst erlangt, die Zugangsvoraussetzung für alle klassischen juristischen Berufe ist (z.B. Rechtsanwalt, Notar).
Während des Studiums werden die fachlichen Grundlagen geschaffen, indem sich die Studierenden in wissenschaftlicher Vertiefung exemplarisch mit den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts sowie mit einem Schwerpunktbereich jeweils unter Einschluss internationaler, insbesondere europarechtlicher, sowie verfahrensrechtlicher Bezüge befassen. Die Grundlagenfächer werden angemessen berücksichtigt. Diese Vorgaben zu den Inhalten des Studiums ergeben sich aus der Verordnung des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (JAPrO). Die Juristischen Fakultäten im Land sind an diese Vorgaben gebunden. Die drei großen Kernfächer der Rechtswissenschaft – Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht - unterteilen sich in zahlreiche Einzelrechtsgebiete, die im Studium nicht alle das gleiche Gewicht haben. Die JAPrO unterscheidet deshalb zwischen Pflicht- und Grundlagenfächern und dem Schwerpunktbereich. Die Pflichtfächer umfassen die Kernbereiche des Rechts, die jede Juristin und jeder Jurist beherrschen muss. Die Grundlagenfächer beschäftigen sich mit den geschichtlichen, philosophischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung, Allgemeine Staatslehre) und sollen zu einem vertieften Verständnis des Rechts und der Rechtsanwendung beitragen. Fächer in Schwerpunktbereichen sind verschiedene juristische Spezialmaterien, die in Gruppen zusammengefasst sind und eine bestimmte fachliche Ausrichtung haben, beispielsweise wirtschaftsrechtlich ausgerichtet sind. Sie dienen der Ergänzung, Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in den mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächern.
Der Studiengang Rechtswissenschaft soll den Studierenden zum erfolgreichen Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung verhelfen. Die erforderlichen Rechtskenntnisse werden primär in aufeinander aufbauenden Vorlesungen in den drei Kernfächern vermittelt. In anschließenden Übungen wird die Fähigkeit geschult, die erworbenen Rechtskenntnisse auf konkrete Sachverhalte anzuwenden, und zwar schriftlich in Form von Hausarbeiten und Klausuren. Arbeitsgemeinschaften ergänzen die Vorlesungen, an die sie sich stofflich anlehnen. Dort erörtern und vertiefen die Studierenden den behandelten Stoff in kleineren Gruppen durch die Bearbeitung praktischer Fälle. Die Studierenden werden so zu einer selbstständigen Auseinandersetzung mit dem Vorlesungsstoff angeregt und angeleitet. Die Arbeitsgemeinschaften bereiten die Studierenden auf eine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen vor.
3. Fachliche Qualifikationsziele des Studiengangs Rechtswissenschaft
Aktiver Erwerb von Fachwissen: Die Absolventinnen und Absolventen haben ein grundlegendes rechtswissenschaftliches Fachwissen in den drei Kernfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht erworben. Daneben können sie im gewählten Schwerpunktbereich auf ein vertieftes Fachwissen in einer von ihnen gewählten juristischen Spezialmaterie zurückgreifen. Sie sind in der Lage, Recht in Beziehung zu geschichtlichen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen zu setzen und verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Prinzipien der Rechtswissenschaft. Sachverhalte können erfasst und beschrieben werden.
Eigene Strategien zur Aneignung von Fachwissen: Die Absolventinnen und Absolventen haben Strategien zur Aneignung von Fachwissen erlernt und sind in der Lage, das erforderliche Wissen, das für die Lösung juristischer Fragestellungen von Bedeutung ist, zu identifizieren. Sie kennen und nutzen einschlägige Literatur und Datenbanken, um spezifische Fragestellungen lösen zu können. Aufgrund der erlernten Systematiken und der kritischen Auseinandersetzung mit fachlichen Auffassungen besitzen die Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, selbstständig weiterführende Lernprozesse zu gestalten.
Analyse, Darstellung und Argumentation: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, juristische Fragestellungen präzise und nachvollziehbar sowohl mündlich als auch schriftlich darzustellen. Problematische Sachverhaltskonstellationen werden als solche erkannt und vor dem Hintergrund des erworbenen Fachwissens analysiert. Die Absolventinnen und Absolventen können schlüssig argumentieren und ihre Argumente mit Rechtsprechung und Fachliteratur untermauern bzw. ihre Argumentation entsprechend begründen.
Anwendung juristischer Arbeitsweisen: Die Absolventinnen und Absolventen sind in die juristische Methodik eingedrungen, das heißt in die juristische Kunst der Abstraktion, Interpretation, Konstruktion sowie in die juristische Terminologie und die juristische Schlussweise. Sie haben die Gutachtentechnik erlernt und können diese anwenden, um die in Sachverhalten aufgeworfenen Fragestellungen einer juristisch vertretbaren Lösung zuzuführen. Sie können die für die Bearbeitung der Sachverhalte relevanten Informationen sammeln, bewerten und interpretieren. Damit geht die Fähigkeit einher, Schwerpunkte zu setzen, eigene Lösungen und fachbezogene Positionen zu entwickeln sowie für diese argumentativ einzustehen.
4. Überfachliche Qualifikationsziele des Studiengangs
Mit den fachbezogenen Kompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen im Rahmen des Studiums mit der Aneignung von Fachwissen, der Anwendung juristischer Methodik und dem Einüben von Argumentationsstrategien erlangt haben, gehen auf vielfältige Weise überfachliche Kompetenzen einher:
Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsweisen: Die Absolventinnen und Absolventen haben im Rahmen der Vorlesungen, Übungen und Arbeitsgemeinschaften Einblicke in die gute wissenschaftliche Praxis erlangt. Nach Abschluss des Studiums sind sie in der Lage, eigenständig zu recherchieren und sich zu informieren. Sie haben Erfahrung mit den Informationsbeschaffungsgrundsätzen in der wissenschaftlichen Arbeit und können sich zielorientiert und rasch in neue Themen einarbeiten.
Team- und Diskussionsfähigkeit: Während des Studiums werden juristische Fragestellungen behandelt und kontrovers diskutiert. Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt, Argumente zu sammeln, zu bewerten und abzuwägen. Sie haben die Fähigkeit erlangt, sich mit anderen Standpunkten sachlich auseinanderzusetzen und sich in unterschiedliche Positionen hineinzuversetzen. Dementsprechend sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, Kompromisse einzugehen und Kritik auszuhalten. Sie können sowohl die eigene als auch fremde Argumentationen hinterfragen sowie den eigenen Standpunkt begründen und vertreten.
Organisiertes und zielgerichtetes Arbeiten: Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt, sich zu strukturieren und können den für einzelne Lern- und Arbeitsschritte erforderlichen Zeitaufwand abschätzen. Sie organisieren auf dieser Basis ihre Lern- und Arbeitsprozesse effizient. Ergebnisse können sie termingerecht präsentieren.
Kritische Reflektion gesellschaftlicher und politischer Prozesse: Die Absolventinnen und Ab-solventen haben breite Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gewonnen. Sie haben im juristischen Diskurs gelernt, dass reine Durchsetzungskraft nicht der Weg einer sozialadäquaten Rechtsfindung sein kann und sind in der Lage, mit anderen Auffassungen respektvoll umzugehen. Die Absolventinnen und Absolventen sind zu kritischem und selbstständigem Denken fähig.
5. Besonderheiten des Studiums an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Besonderheiten des Studiums der Rechtswisenschaft an der Universität Heidelberg:
- Anwaltsorientierte Juristenausbildung
- Examensvorbereitungsprogramm HeidelPräp!
- Heidelberger Grundlagenzertifikat