
Arbeitsgemeinschaften
In Arbeitsgemeinschaften (AGs) wird der in den Vorlesungen behandelte Stoff im Gespräch erörtert und anhand praktischer Fälle vertieft. Die Studierenden werden durch die Behandlung und Bearbeitung praktischer Fälle zur selbständigen Auseinandersetzung mit dem Vorlesungsstoff angeregt und angeleitet. Die Fallarbeit wird gemeinsam eingeübt. Auf diese Weise wird der Grundstein für eine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen gelegt.
In den unteren Semestern haben Arbeitsgemeinschaften darüber hinaus den Zweck, Studierenden eine Hilfestellung bei der Gestaltung und Durchführung des Studiums zu geben. Es wird auf alle Punkte eingegangen, die in den Anfangssemestern erfahrungsgemäß Fragen aufwerfen, wie z. B. zweckmäßige Anlage des Studiums, Technik wissenschaftlicher Arbeit, Benutzung von Literatur und Bibliotheken etc.
Der Besuch der Arbeitsgemeinschaften wird daher vor einer Teilnahme an den Übungen nachdrücklich empfohlen.
Die AGs, die grundkursbegleitend auf die Anfängerübungen vorbereiten (AG ZR I und II, AG StrafR I, AG Verfassungsrecht) werden nur im jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester angeboten. Die AGs, die der Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübungen dienen, werden jedes Semester angeboten.
Probeklausuren in den Grundkursen und Klausurenkurs Grundkursstoff
In den Grundkursen der drei Kernfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht werden in den ersten zwei Fachsemestern Probeklausuren angeboten. Die Probeklausuren dienen der Vorbereitung auf die Klausuren der Anfängerübungen und werden von den AG-Leiter:innen korrigiert. Auf diese Weise besteht nicht nur die Möglichkeit, ein individuelles Feedback einzuholen und Kenntnis über den persönlichen Lernfortschritt zu erlangen. Auch das Klausurenschreiben kann praktisch geübt werden. Die Fakultät empfiehlt daher nachdrücklich, die Probeklausuren im ersten und zweiten Fachsemester mitzuschreiben (erstes Fachsemester: Probeklausur im Strafrecht und im Zivilrecht, zweites Fachsemester: Probeklausur im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht). In prüfungsrechtlicher Hinsicht besteht keine Pflicht, an den Klausuren teilzunehmen.
Zusätzlich zu den Probeklausuren besteht für Studierende des zweiten Fachsemesters die Möglichkeit, am Klausurenkurs Grundkursstoff teilzunehmen. Angeboten werden je zwei korrigierte Klausuren im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht. Finanziert wird dieses Angebot vom Fakultätsverein Jura Heidelberg e.V. Es dient ebenfalls dem Training des Klausurenschreibens und soll helfen, sich bestmöglich auf die Anfängerübungen im nachfolgenden Semester vorzubereiten.
Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2025
Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 2. Fachsemester:
- AG Zivilrecht II (17 Arbeitsgemeinschaften, Probeklausur)
- AG Verfassungsrecht (17 Arbeitsgemeinschaften, Probeklausur)
Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 4. Fachsemester:
- AG Strafrecht II (Strafrecht BT) (Parallel zur Fortgeschrittenenübung im Strafrecht, sieben Arbeitsgemeinschaften)
Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 6. Fachsemester:
- AG Verwaltungsrecht (Parallel zur Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht)
- Crashkurs Europarecht (in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr 2025, nähere Informationen siehe heiCO)
- Crashkurs Verwaltungsrecht BT (in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr 2025, nähere siehe heiCO)
AGs für Studierende des BA-Begleitfachs Öffentliches Recht (25%) (2. und 6. Fachsemester):
- AG Verwaltungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden, parallel zur Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht)
- Crashkurs Verwaltungsrecht BT (in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr 2025, nähere Informationen siehe heiCO)
- AG Verfassungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden, Vorbereitung auf die Anfängerübung im Öffentlichen Recht)
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften findet über heiCO (Campus Online) statt. Eine Anmeldung über das LSF ist nicht mehr möglich.
Der Anmeldezeitraum erstreckt sich vom 11. April bis einschließlich 15. April 2025 um 23:59 Uhr.
Bei Problemen mit heiCO wenden Sie sich bitte unmittelbar an den heiCO Helpdesk oder an die AG-Koordination. AG-Plätze sind für alle Studierende in ausreichender Zahl vorhanden.
Arbeitsgemeinschaften für Studierende mit dem Abschlussziel Erste juristische Prüfung:
- 1. Semester: AG Zivilrecht I und AG Strafrecht I (Gruppenstärke: 20-25 Personen, Probeklausuren)
- 2. Semester: AG Zivilrecht II und AG Verfassungsrecht (Gruppenstärke: ca. 25 Personen, Probeklausuren)
- ab dem 3. Semester: AG Strafrecht II (Strafrecht BT, Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung)
- ab dem 4. Semester: AG Zivilrecht III (Sachenrecht) und AG Verwaltungsrecht
Arbeitsgemeinschaften für Studierende des Bachelor-Begleitfaches Öffentliches Recht (25%):
- 1. Semester: AG Verfassungsrecht für Studierende des Bachelor-Begleitfaches (Einführung)
- 2. Semester: AG Verfassungsrecht (Gruppenstärke: ca. 25 Personen, Probeklausur)
- ab dem 4. Semester: AG Verwaltungsrecht
Arbeitsgemeinschaften für Studierende der LL.M.-Studiengänge
Je nach Studiengang stehen spezielle Arbeitsgemeinschaften für Studierende der LL.M.-Studiengänge zur Verfügung. Auf Wunsch kommt auch eine Teilnahem an den oben genannten Arbeitsgemeinschaften in Betracht.
Häufig gestellte Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Inhalten und Organisation der Arbeitsgemeinschaften habe?
Bitte wenden Sie sich an Ihre AG-Leiterin oder Ihren AG-Leiter.
Wann beginnen die Arbeitsgemeinschaften?
Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche.
Ich kann die Arbeitsgemeinschaften nicht in heiCO belegen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de
Die Arbeitsgemeinschaft, für die ich mich angemeldet habe, kann ich nicht besuchen. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich erst für eine Arbeitsgemeinschaft an, wenn Sie Ihren Stundenplan zusammengestellt haben. Nutzen Sie für die Anmeldung die Prioritäten in heiCO.
Wenn Sie feststellen, dass die Arbeitsgemeinschaft nicht mit Ihren Verpflichtungen vereinbar ist, kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere Kinderbetreuung, Sprachkurse, Arbeitspläne) ein Wechsel stattfinden. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de
Ich will eine Arbeitsgemeinschaft, die der Vorbereitung auf eine Fortgeschrittenenübung dient, parallel zur Übung besuchen. Kann ich das?
Die Fakultät empfiehlt, die Arbeitsgemeinschaften ab dem dritten Semester (Strafrecht II, Zivilrecht III, Verwaltungsrecht) in dem Semester vor der Übung zu besuchen. Da diese Arbeitsgemeinschaften jedes Semester angeboten werden, ist ein Besuch parallel zur Übung möglich.
Ich werde die Übungen in einer anderen Reihenfolge absolvieren als im Studienplan angeregt. Kann ich die Arbeitsgemeinschaften dementsprechend in anderen Semestern besuchen?
Ja, wenn es sich um eine der Arbeitsgemeinschaften handelt, die auf die Fortgeschrittenenübungen vorbereiten. Arbeitsgemeinschaften, die für das erste und zweiten Semester vorgesehen sind, werden nur im Winter- bzw. Sommersemester angeboten.