Studiensituation in Heidelberg
Nicht verschultes Lernen, sondern die Förderung selbständiger juristischer Arbeit unter kompetenter Anleitung, kennzeichnet das Studium in Heidelberg. Überzeugende Hochschullehrerpersönlichkeiten lernen Sie in den Vorlesungen und den zahlreichen Seminaren kennen, in denen Sie sich mit einer speziellen Rechtsmaterie in wissenschaftlicher Vertiefung beschäftigen können. Das Recht wird erfahrbar in zahlreichen Exkursionen von Instituten oder studentischen Gruppen wie beispielsweise nach Brüssel oder in das nahe Karlsruhe.
Heidelberg bietet ein klassisches Jura-Studium mit Grundkursen, Übungen, Vorlesungen und Seminaren. Es wird kombiniert mit einem Programm aus Lern- und Kleingruppen von dem ersten Semester bis zum Examen. Klausurentraining und vernetztes Lernen bietet HeidelPräp!, das ganzjährige Fakultätsprogramm zur Examensvorbereitung. Anwälte und Praktiker sind umfassend integriert.
Besonderen Wert legt die Juristische Fakultät auf ein gutes Angebot für die Vermittlung von Kenntnissen in ausländischen Rechtsordnungen wie dem angloamerikanischen oder französischen Recht. Es werden regelmäßig Kurse in englischer, französischer, spanischer und italienischer Rechtssprache gegeben, semesterweise wird auch Arabisch, Chinesisch und Portugiesisch angeboten, im Sommersemester 2009 zusätzlich Polnisch. Diese Veranstaltungen sollen auch auf ein Auslandssemester vorbereiten. Es besteht die Möglichkeit, den Horizont durch einen Auslandsaufenthalt zu erweitern, wofür zahlreiche Juristische Fakultäten in Europa und der Welt zur Verfügung stehen. Besonders rege ist der Austausch mit den Partneruniversitäten Cambridge, Georgetown, Montpellier, Krakau und Prag.
Die Universität Heidelberg ist federführend engagiert im Projekt „Spitzensport & Studium“, das sich zum Ziel gesetzt hat, junge, ehrgeizige und talentierte Sportler in ihrer dualen Karriere zu unterstützen und zu fördern: www.spitzensport-und-studium.de Auf Seiten der Juristischen Fakultät ist das Prüfungsamt Ansprechpartner (pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de). Spitzensportler können unter besonderen Voraussetzungen beim Bewerbungsverfahren bersonders berücksichtigt werden:
Nach der „Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zur Festlegung des Personenkreises im öffentlichen Interesse
zu berücksichtigender Studienbewerber in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen“ sind bestimmte Spitzensportler nach einer besonderen Quote zuzulassen: „Im öffentlichen Interesse zu berücksichtigende oder fördernde Personenkreise im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 HZG, § 14 a HVVO sind Bewerber, die - einem auf Bundesebene gebildeten A-, B,- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.“