Studieninteressierte Studienortwechsel nach Heidelberg

Jura-Studierende mit Büchern auf der Alten Brücke Heidelbergs

Wünschen Sie weitere Informationen zum Studienortwechsel nach Heidelberg? Gerne können Sie weitere Informationen per E-Mail anfordern: leiter.pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de

Sie möchten nach Heidelberg wechseln oder hier Examen machen? Wir würden uns freuen, Sie in der Juristischen Fakultät begrüßen zu können.

Der Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg ist derzeit auch in den höheren Fachsemestern noch zulassungsbeschränkt. Sie müssen sich daher fristgerecht bewerben. Die Chancen des Wechsels hängen davon ab, ob und wie viele Plätze in den höheren Semestern freigeworden sind. Zu empfehlen ist ein Wechsel mit vollständig bestandener Zwischenprüfung. Die Möglichkeit des Wechsels ins 2. Semester hängt davon ab, ob sich Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters abzeichnet, dass freie Plätze vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall und erfolgt eine Zulassung erst in den Semesterferien, so wird dringend von einem Wechsel ins 2. Semester abgeraten: In den Semesterferien werden zwei vierwöchige Hausarbeiten geschrieben. Ohne Teilnahme an diesen Hausarbeiten wird das Bestehen von Orientierungs- und Zwischenprüfung problematisch.

Die Studien- und Prüfungsordnungen der juristischen Fakultäten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Während im Jurastudium an anderen Universitäten zahlreiche Klausuren geschrieben werden müssen, hält Heidelberg an dem bewährten Übungsmodell fest: In den Anfängerübungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sind jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur zu bestehen. Die vierwöchige Hausarbeit ermöglicht eine intensivere Auseinandersetzung mit der jeweiligen Rechtsmaterie und übt die für die Studienarbeit erforderliche wissenschaftliche Methode ein.

Wegen der Unterschiede der Studienordnungen wird Ihr bisheriger Studienverlauf oftmals von dem in Heidelberg gültigen Studienplan abweichen. Wir bemühen uns in diesem Fall, Ihnen den Wechsel nach Heidelberg durch Anerkennung von Studienleistungen und Fristverlängerungen zu erleichtern. Es wird dennoch geraten, erst mit bestandener Zwischenprüfung nach Heidelberg zu wechseln.

Ein Studienortwechsel ist nach dem ersten Semester grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Ideal ist ein Wechsel nach bestandener Zwischenprüfung. Eine an einer anderen deutschen Hochschule abgeschlossene Zwischenprüfung wird von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg stets anerkannt. Wenn Sie vor der Zwischenprüfung nach Heidelberg wechseln möchten, empfiehlt sich vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch mit unserer Fachstudienberatung. Vor dem Wechsel an anderen Universitäten erbrachte Leistungen der Studierenden werden bei Gleichwertigkeit mit den Heidelberger Anforderungen anerkannt. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich vor einer Immatrikulation an die Studienberatung der Juristischen Fakultät zu wenden.

Fragen zu Anerkennung von Prüfungsleistungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät, Herrn Dr. Kaiser.

Wir weisen darauf hin, dass in Heidelberg die Hausarbeiten in den Semesterferien vor den Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen geschrieben werden. Wenn Sie an den Übungen teilnehmen möchten, bitten wir Sie, den im Internet veröffentlichten Aufgabentext herunterzuladen.

Bewerbung

Der Studienortwechsel nach Heidelberg ist bewerbungspflichtig. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester beginnt Anfang Juni und endet am 15. Juli, die Bewerbungsfrist für das Sommersemester beginnt Anfang Dezember und endet am 15. Januar. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal heiCO.