Stellenausschreibung

An unserem Lehrstuhl ist ab dem 1. März 2025 eine Stelle als Akademische*r Mitarbeiter*in (w/m/d) in Teilzeit mit 19,75 Std./Woche (halbtags) zu besetzen. Die Stellenausschreibung finden Sie hier.  

 
Neue Publikationen

Neue Urteilsanmerkung von Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale), zum EuGH-Urteil vom 30.04.2024 - RS. C-670/22 bezüglich der Thematik Encrochat in GSZ 2024, 243 (Heft 5/2024)

 

Neuer Aufsatz von Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale), Leon Schiermeyer und Dimitrios Tsilikis: "Erhebung und Sicherung von elektronischen Beweismitteln nach der e-Evidence-VO: ein neues Zeitalter der Zusammenarbeit in Strafsachen" (in HRRS, Oktober 2024, Heft 10, 315 ff.)

 

Beitrag von Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) zum Thema "Whistleblowing und transnationale Strafverfolgung" in "Kölbel (Hrsg.)/Whistleblowing"

 

Law enforcement and judicial cooperation in criminal matters von Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) in "EU-UK Trade and Cooperation Agreement" von Kübek/Tams/Terhechte 

 

Zwei neue Papers  in der JMN EULEN WORKING PAPER SERIES von Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Yale) im Rahmen von EULEN

The Rule of Law in the Enforcement of EU law: Shortcomings and future standards - WP Series No. 18 - 23

Functions and Constitutional Dimensions of Effectiveness - WP Series No. 19 - 23

 

Chapter 4: Criminal law enforcement of EU law and the impact of Europeanization von Frank Meyer und Dimitrios Tsilikis im Research Handbook on the Enforcement of EU Law (Edited by Miroslava Scholten)

 

Tagungen

7. Unternehmensstrafrechtliche Tage 2022

Die Unternehmensstrafrechtlichen Tage werden jährlich durchgeführt, und zwar an den Universitäten Heidelberg (Prof. Dr. Frank Meyer und Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker), Linz (Prof. Dr. Richard Soyer), Bern (Prof. Dr. Marianne Lehmkuhl), München (Prof. Dr. Frank Saliger), Augsburg (Prof. Dr. Michael Kubiciel), und befassen sich mit Fragen, die sich auf die Verantwortung von juristischen Personen oder Unternehmen beziehen.

Im Mittelpunkt der Tagung von 2022 in Heidelberg stand die bußgeldrechtliche Verantwortung von Konzernen de lege lata und de lege ferenda.

Die bußgeldrechtliche Verantwortung von Konzernen wurde im EU-Kartellrecht entwickelt und inzwischen in das unionsrechtliche Bankenaufsichts- und Datenschutzrecht übernommen. Aktuell steht das Unternehmensbußgeldrecht unter dem Gesichtspunkt des Menschenrechtsschutzes in der Lieferkette und des Umweltschutzrechts in der Europäischen Union in der rechtspolitischen Diskussion. Um das Gesamtkonzept der Sanktionierung und die damit verbundenen Probleme zu erfassen, wurden neben den strafrechtlichen Sanktionen auch zivil- und verwaltungsrechtliche Sanktionen einbezogen. Außerdem wurden aktuelle Fragen des Konzernstrafrechts, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre stellen, und der Konzerncompliance eingebunden. Abschließend fand eine Podiumsdiskussion zu den Erfahrungen, Defiziten und Perspektiven bei der Implementierung einer Unternehmensverantwortung durch die Europäische Union und die Mitgliedstaaten statt.

Es ist uns ein Anliegen, bei den Unternehmensstrafrechtlichen Tagen die Probleme nicht nur aus strafrechtlicher Perspektive zu beleuchten, sondern im intradisziplinären Diskurs zwischen Straf-, Zivil-, öffentlichem Recht und Europarecht zu erörtern und dabei Vertreter der Rechtswissenschaft, der Richterschaft, der Verwaltung und der Anwaltschaft zu Wort kommen zu lassen, und zwar Referenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Programm der Veranstaltung

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 02.12.2024
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