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4. bis 6. Semester Hauptstudium
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In der mittleren Phase vertiefen die Studierenden ihre Kompetenzen in den drei Hauptgebieten
- Bürgerlichen Recht
- Strafrecht und
- Öffentlichen Recht
Es werden die drei Fortgeschrittenenübungen im
- Strafrecht (4. Fachsemester)
- Bürgerlichen Recht (5. Fachsemester)
- Öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht, 6. Fachsemester)
abgelegt. Dies sind Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung, § 9 JAPrO. Die bestandene jeweilige Anfängerübung ist Zulassungsvoraussetzung zur jeweiligen Fortgeschrittenenübung. Es gibt keine maximale Zahl an Versuchen, die Fortgeschrittenenübungen zu absolvieren und keine Frist hierfür.
Ab dem 5. Fachsemester beginnt nach Studienplan das Schwerpunktbereichsstudium. Typische Prüfungsleistungen des Hauptstudiums sind
- der Grundlagenschein II (üblicherweise ab dem 4. Fachsemester)
- das Seminar (üblicherweise ab dem 5. Fachsemester)
- die Schlüsselqualifikation (üblicherweise ab dem 5. Fachsemester).
In dieser Studienphase kann ein Auslandsstudium durchgeführt werden (ein bis maximal drei Semester).