This page is only available in German.

Anfängerübungen als Zulassungsvoraussetzungen zur Fortgeschrittenenübung

Die bestandene Anfängerübung ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung. Der Fakultätsrat hat am 23.07.2009 beschlossen:

„Die bestandene Anfängerübung ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung.“

Die Teilnahme an einer Fortgeschrittenenübung ist nur dann zulässig und ein Leistungsnachweis kann nur dann erworben werden, wenn zuvor die korrespondierende Anfängerübung bestanden wurde. Bei Studienortwechslern entspricht der Anfängerübung die schriftliche Anerkennung der jeweiligen Prüfungsleistungen durch das Prüfungsamt oder die bestandene Zwischenprüfung an der Heimatuniversität.

Die Studierenden weisen die bestandene Anfängerübung nach, indem eine (einfache) Kopie des Leistungsnachweises der Hausarbeit der Fortgeschrittenenübung bei der Abgabe lose beigelegt wird.

Da im Strafrecht die Anfängerübung im dritten Semester und die Fortgeschrittenenübung im vierten Semester besucht wird, gilt hier eine besondere Regelung hinsichtlich nachgeschriebener Hausarbeiten: Studierende, welche die Hausarbeit der Anfängerübung im Strafrecht nachschreiben, da diese trotz ernsthaften Versuchs in der Übung nicht bestanden wurde oder die auf Grund anderer Umstände die Hausarbeit nachschreiben dürfen (Hochschulortwechsler, Rückkehrer aus einem Auslandsaufenthalt, Genehmigung) müssen versichern, an der Wiederholungshausarbeit teilzunehmen und weisen die nachträglich bestandene Hausarbeit unverzüglich nach.

In dem (höchst seltenen) Fall, dass die nachgeschriebene Hausarbeit nochmals nicht bestanden, die Fortgeschrittenenhausarbeit aber bestanden wurde, kann die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht dennoch absolviert werden.  Die bestandene Fortgeschrittenenübung ersetzt dann aber nicht die Anfängerübung, die zum Bestehen der Zwischenprüfung weiterhin erforderlich ist. Eine Studienzeitverlängerung durch diese Regelung ist daher ausgeschlossen. Die Regelung dient der Umsetzung des Studienplans, dem zufolge die Anfängerübungen im 2. und 3. Semester und die Fortgeschrittenenübung im 4., 5. und 6. Semesters zu absolvieren sind.