Studium Bachelor Begleitfach Öffentliches Recht (25%)
Gegenstand des öffentlichen Rechts
Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen öffentlichem und privatem Recht. Während das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt, umfasst das öffentliche Recht diejenigen Rechtsnormen, die das Verhältnis der Staaten und sonstigen Hoheitsträger untereinander und zu Einzelnen betreffen. Das öffentliche Recht begründet und begrenzt die Befugnisse von Hoheitsträgern. Es lässt sich weiter gliedern in das Staatsrecht (auch Verfassungsrecht genannt) und das Verwaltungsrecht.
Zum Staatsrecht gehören das Staatsorganisationrecht und die Grundrechte. Das Staatsorganisationsrecht behandelt Aufbau, Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der obersten Staatsorgane. Grundrechte dienen dem Schutz der menschlichen Freiheit. Die Grundlage des deutschen Verfassungsrechts bildet das Grundgesetz. Es steht in der Normenhierarchie an oberster Stelle.
Das Verwaltungsrecht ist das Sonderrecht der öffentlichen Verwaltung. Es besteht aus dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Die Rechtsvorschriften, die für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung maßgeblich sind, bilden das allgemeine Verwaltungsrecht. Es geht insbesondere um Handlungsformen und Verfahren. Die Verwaltung bedient sich einer Vielzahl von Handlungsformen, für die unterschiedliche Rechtmäßigkeitsanforderungen bestehen. Erforderlich ist daher eine Typisierung der Handlungsformen, von der auch die Zulässigkeit und die Begründetheit des Verwaltungsrechtsschutzes abhängen. Das allgemeine Verwaltungsrecht ist zum Teil in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder kodifiziert. Demgegenüber ist das besondere Verwaltungsrecht das Recht der verschiedenen Verwaltungsbereiche, das jeweils in speziellen Fachgesetzen geregelt ist. Genannt seien beispielhaft das Polizei-, Bau- oder Kommunalrecht.
Inhalte des Studiums
Das Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht hat eine zweigliedrige Struktur. Es besteht aus dem I. Modul Staatsrecht und dem II. Modul Verwaltungsrecht. Im Fokus des I. Moduls Staatsrecht stehen das Staatsorganisationsrecht einschließlich seiner internationalen Bezüge und die Grundrechte. Die Veranstaltungen des II. Moduls Verwaltungsrecht haben das allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht zum Gegenstand. Dabei handelt es sich um das Polizei-, das Bau- und das Kommunalrecht. Darüber hinaus besteht jedes Semester ein breites Angebot an Grundlagen- und Vertiefungsveranstaltungen, die weiterführende Einblicke in die Materie gewähren.
Damit wird den Studierenden mit dem Bachelor-Begleitfach Öffentliches Recht (25%) die Möglichkeit eröffnet, ein breites Wissen über die Grundlagen des nationalen öffentlichen Rechts zu erlangen und ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden zu entwickeln. In Arbeitsgemeinschaften wird der in den Vorlesungen behandelte Stoff im Gespräch erörtert und die juristische Gutachtentechnik anhand von Fällen eingeübt. Die Studierenden eignen sich eine vom Hauptfach unabhängige Methodik an und lernen eine weitere Fachkultur kennen.
Aufbau des Studiums
Zu Beginn des I. Moduls Staatsrecht besuchen die Studierenden den Grundkurs Staatsrecht I (Staatsrecht). Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft angeboten, die der Einübung der Gutachtentechnik dient. Der Grundkurs Staatsrecht II (Grundrechte) im zweiten Semester bildet den zweiten Teil des Grundkurses. Auch im zweiten Semester wird eine vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft angeboten. Das I. Modul schließt im dritten Semester mit der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger. Im Rahmen der Übung wird die Modulabschlussklausur geschrieben.
Das II. Modul Verwaltungsrecht beginnt im dritten Semester mit der Vorlesung Verwaltungsrecht Besonderer Teil I (Polizeirecht), da das Polizeirecht einen guten Einstieg in das Verwaltungsrecht bietet. Die Vorlesungen Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil und Verwaltungsprozessrecht werden im vierten Semester besucht. Für das fünfte Semester sind weitere Veranstaltungen aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts vorgesehen, die Vorlesungen Verwaltungsrecht Besonderer Teil II (Baurecht) und Verwaltungsrecht Besonderer Teil III (Kommunalrecht). In einer Arbeitsgemeinschaft werden die verwaltungsrechtlichen Inhalte anhand von Fällen wiederholt und eingeübt. Die Arbeitsgemeinschaft bereitet auch auf die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene im sechsten Fachsemester vor. Im Rahmen der Fortgeschrittenenübung wird die Modulabschlussklausur geschrieben, die unterschiedliche verwaltungsrechtliche Schwerpunkte haben kann.
Einblicke in das Studium und „Schnupperstudium“
In gewöhnlichen Zeiten (keine Pandemie) können sich Studieninteressierte im Rahmen eines "Schnupperstudiums" einen ersten Eindruck verschaffen, indem sie an Vorlesungen der Juristischen Fakultät teilnehmen.
Einen ersten Eindruck über das Studienfach und seine Inhalte können Sie auch auf der Seite Informationen für Studieninteressierte gewinnen. Die Fakultät unterbreitet Ihnen auf ihren Seiten ein entsprechendes virtuelles Angebot.
Links
Zulassung
Es besteht keine Zulassungsbeschränkung.
Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Studiums (1. Fachsemester) zum Sommersemester nicht mehr möglich ist. Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden.
Weitere Informationen zur Bewerbung und Einschreibung an der Universität (Fristen, Verfahren) finden Sie auf den Seiten der Universität Heidelberg.
Internationale Studieninteressierte
Internationale Studieninteressierte müssen Zugangs- und Studienvoraussetzungen beachten.
Ansprechpartner für internationale Studieninteressierte und Studierende ist das Dezernat Internationale Beziehungen.
Dort erhalten Sie Auskünfte zum Studienangebot, den Bewerbungsmodalitäten und Hilfe bei sonstigen Fragen.
Im Sommersemester wird ein Propädeutisches Vorsemester angeboten.
Die Juristische Fakultät bietet für internationale Studierende ein Tandem-Programm an.