1. bis 3. Fachsemester Grundstudium

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Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung

Übungen

Zwischenprüfung

Zwischenprüfungsordnung

HeiCO

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Im Grundstudium beschäftigen sich die Studierenden zunächst mit den drei Hauptgebieten der Rechtswissenschaft, dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Im ersten und zweiten Fachsemester (im Strafrecht bis zum 4. Semester) werden systematisch aufeinander aufbauende Vorlesungen, die Grundkurse in den Bereichen

  • Bürgerlichen Recht
  • Strafrecht
  • Öffentlichen Recht (Staatsrecht)

    angeboten.

In den unteren beiden Semestern besuchen die Studierenden zudem Vorlesungen in den Grundlagenfächern

  • Römisches Recht
  • Deutsche Rechtsgeschichte
  • Verfassungsgeschichte
  • Rechtsphilosophie.

Ein „Grundlagenschein“ ist für die Anmeldung zur Staatsprüfung erforderlich, bei erfolgreichem Besuch mehrerer Grundkurse kann auch das „Heidelberger Grundlagenzertifikat“ (HGZ) erworben werden.

Nach Studienplan werden im zweiten und dritten Fachsemester in den drei Hauptgebieten die drei Anfängerübungen in absolviert, nach Studienplan in folgender Reihenfolge:

  • 1. Semester: keine Anfängerübung!
  • 2. Semester: Anfängerübung im Strafrecht
  • 3. Semester: Anfängerübungen im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht

Die drei Anfängerübungen ergeben die Zwischenprüfung. Diese ist in Heidelberg also nicht als eigene Prüfung ausgestaltet sondern wird studienbegleitend in den drei Anfängerübungen abgenommen.

Die Anmeldung zu den Vorlesungen und Übungen erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis "heiCO".