Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus den drei Anfängerübungen im Strafrecht, im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht.
Die Teilnahme an einer Anfängerübung setzt die Anmeldung voraus. Die Anmeldung erfolgt über die Belegfunktion des Online-Vorlesungsverzeichnisses „heiCO“. Wer bereits an einer Anfängerübung erfolgreich teilgenommen hat, ist von einer nochmaligen Teilnahme an der betreffenden Übung ausgeschlossen.
Einzelheiten zum Ablauf der Übungen (auch eventuelle Terminänderungen) werden ausschließlich in den Übungsstunden bekanntgegeben. In Zweifelsfällen erteilen die Studienberater der Fakultät Auskunft in ihren Sprechstunden.
Hinweis: Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Zwischenprüfungsordnung hingewiesen und insbes. daran erinnert, dass Hausarbeit und Klausur grundsätzlich in einer Übung zu bestehen sind. Für das Bestehen der Orientierungsprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren der Anfängerübungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht oder an einer Klausur der Grundkurse im Bürgerlichen Recht II oder im Verfassungsrecht II erforderlich. Die Orientierungsprüfung ist im 2. Semester abzulegen und kann bei Nichtbestehen im 3. Semester einmal wiederholt werden.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung sind jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur im Rahmen der Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht (§ 2 Abs.1 S.1, § 5 Abs.1 S.1 ZwiPO) bis zum Ende des 4. Semesters zu bestehen. Wer bis dahin an den Prüfungsleistungen (= Übungsarbeiten) noch nicht teilgenommen, d.h. keinen Prüfungsversuch unternommen hat, hat insoweit (in dem betreffenden Fach) die Zwischenprüfung nicht bestanden (§ 5 Abs.1 S.2 ZwiPO). Wer bis zum Ende des 4. Semesters an den Übungen für Anfänger teilgenommen, aber noch nicht alle Leistungsnachweise erworben hat, kann diese noch im 5. oder 6. Semester erbringen (§ 5 Abs.2 ZwiPO).