Prüfungsamt der Juristischen Fakultät Prüfungsamt
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Kontakt
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10 - Zimmer 19/20
69117 Heidelberg
Telefon +49 6221 54-7440
Telefax +49 6221 54-7654
pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
Leiter des Prüfungsamts (auch Fachstudienberater Hauptfach): Dr. Daniel Kaiser,
Sprechzeiten: Mo 09-11 und 14-16 Uhr; Do 09-11 und 14-16 Uhr
Telefon +49 6221 54-7632
leiter.pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
Sekretariat des Prüfungsamts: Elke Langenkämper
Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 8:30-12:00 Uhr sowie von 14:00-16:00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr.
pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
Bei allen Fragen von Studierenden anderer Fächer zum Nebenfach Jura wenden Sie sich bitte an Frau Akad. Mitarb. Julia Kraft
studienberatung.nebenfach@jurs.uni-heidelberg.de
Das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg ist zuständig für das Studium der Rechtswissenschaft und das Begleitfach Öffentliches Recht (Bachelor 25%). Informationen zu den Studiengängen Legum Magister in Rechtswissenschaft (für Studierende mit ausländischem Studienabschluss), den Master of Laws in International Law (LL.M.int.) und Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung sowie zur Promotion finden Sie auf jeweils eigenen Seiten. Das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät wurde 2004 als Teil des Dekanats zur Verwaltung der Universitätsprüfung Im Schwerpunktbereich eingerichtet. Es überwacht zudem die studienbegleitend abzulegende Zwischenprüfung. Übungen und Seminare werden weiterhin von den zuständigen Lehrstühlen verwaltet.
Das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart ist für die Durchführung der Staatsprüfung und die Zusammenführung der Zeugnisse von Schwerpunktbereichsprüfung und Staatsprüfung zur Ersten juristischen Prüfung zuständig. Bitte beachten Sie auch die Merkblätter des Landesjustizprüfungsamts zu Studium und Examen.
Eng verbunden mit der Prüfungsüberwachung ist die Fachstudienberatung.
Typische Fragen
Landesjustizprüfungsamt
Wesentliche Teile des Studiums sind von der Vorbereitung auf das Examen geprägt, wozu u.a. die Zulassungsvoraussetzungen ("Scheine" ab der Zwischenprüfung, § 9 JAPrO) und das Verhalten im Auslandsstudium oder bei Krankheit gehören. Bitte lesen Sie daher in jedem Fall auch die Informationsblätter des Landesjustizprüfungsamts.
Examensstatistiken
Seit vielen Jahren erzielen die Heidelberger Absolventinnen und Absolventen herausragend gute Ergebnisse in Staats- und Universitätsprüfung. Die Statistiken werden an den genannten Stellen (Links) veröffentlicht. Ein Vergleich von Studienorten verschiedener Bundesländer setzt eine genauere Kenntnis der eingeflossenen Daten voraus (Wiederholbarkeit der Examina zur Notenverbesserung, Wertung von Wiederholungsversuchen ohne Notenverbesserung als „nicht bestanden“ etc.).