Institut für Finanz- und Steuerrecht Schwerpunktbereich 5a Steuerrecht

Einführung

Der Schwerpunktbereich 5a bietet interessierten Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, bereits frühzeitig die Grundlagen des Steuerrechts zu erlernen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Rechtsgebiet zeichnet sich unter anderem durch seine hohe Praxisrelevanz, hervorragende Berufsaussichten sowie eine ausgeprägte Internationalität aus. Indem das Steuerrecht maßgeblich die Lastenverteilung im Staat bestimmt, ist es ferner Kristallisationspunkt grundlegender Gerechtigkeitsfragen. Besonders hervorstechend sind auch die intensiven Bezüge des Rechtsgebiets zum Verfassungs- und Unionsprimärrecht.

  • Sprechstunde: Das Institut für Finanz- und Steuerrecht bietet nach individueller Vereinbarung eine Sprechstunde zu allen den Schwerpunktbereich betreffenden Angelegenheiten an. Diesbezüglich steht Ihnen Herr Noah Zimmermann für fachliche und organisatorische Fragen zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Fragen rund um Studienarbeit und mündliche Schwerpunktbereichsprüfung. Eine Terminvereinbarung ist per Mail möglich.

    noah.zimmermann@jurs.uni-heidelberg.de

  • Newsletter: Der Newsletter des Schwerpunktbereichs Steuerrecht informiert interessierte Studentinnen und Studenten regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Neuerungen aus dem Schwerpunktbereich. Eine Anmeldung ist per Mail möglich.

    fst@uni-heidelberg.de

Nähere Informationen

Studienplan

Im Schwerpunktbereich Steuerrecht wird eine Vielzahl von Vorlesungen, Seminaren, Moot Courts und weiteren Veranstaltungen angeboten.

Prüfungsstoff und erlaubte Hilfsmittel

Der Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs ist klar umgrenzt und konzentriert sich auf die systembildenden Grundlagen des Steuerrechts.

Moot Courts

Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die beiden renommierten steuerrechtlichen Moot Courts, bei denen unsere Teams bereits zahlreiche Erfolge feiern durften.