Institute, Lehrstühle, Lehrende
Neun Instituten - wissenschaftlichen Einrichtungen (§ 15 Abs. 7 Landeshochschulgesetz [LHG]) - der Juristischen Fakultät sind insgesamt dreiundzwanzig Professuren zur Leitung und Durchführung wissenschaftlicher Forschung und forschungsbasierter Lehre zugeordnet. Als fakultätszentrale Betriebseinrichtung (§ 15 Abs. 7 LHG) dient die Bibliothek der Juristischen Fakultät der Recherche der Studierenden sowie des wissenschaftlichen Personals.
Es unterrichten an der Juristischen Fakultät ordentliche und außerplanmäßige, teilweise auch emeritierte Professorinnen und Professoren, Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, akademische Rätinnen und Räte, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine große Zahl an Lehrbeauftragten - darunter viele erfahrene und renommierte Praktiker - sowie wissenschaftliche Hilfskräfte.