Bewerbungsverfahren

Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie sich die Angaben auf der ERASMUS-Internetseite der Juristischen Fakultät VOLLSTÄNDIG durch.

 

Eine Übersicht zum Bewerbungsablauf finden Sie hierAdobe.

Bewerbung insgesamt

Ihre Bewerbung soll dem Begutachter ein realistisches Bild von Ihnen vermitteln. Als Vergleichsmaßstab dient grundsätzlich eine Bewerbung bei einem Unternehmen der freien Wirtschaft. Allerdings erfordert die ERASMUS-Bewerbung nicht einen ebensolchen Aufwand. Sie müssen z.B. nicht intensiv über die Form Ihres Anschreibens an uns nachdenken. Jedoch lassen Fehler in der Rechtschreibung oder ein unvollständiger Lebenslauf Ihre Bewerbung in einem schlechten Licht erscheinen. Erwartet wird eine maschinell verfasste, schriftliche Bewerbung in deutscher Sprache.

Beachten Sie: Die gesamten Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in digitaler Form als ein PDF-Anhang per E-Mail zu senden! Genauere Details entnehmen Sie der aktuellen Ausschreibung.

 

Hinweis: Wir vergeben Plätze nur an Studierende der Juristischen Fakultät für einen Studienplatz (im akademischen Jahr) an einer Juristischen Fakultät unserer Partneruniversitäten.

 

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

Beachten Sie: Die Dokumente Ihrer Bewerbung sind in der in der aktuellen Ausschreibung angegebenen Reihenfolge als ein Anhang per E-Mail zu senden.

Bewerberdatenerfassung

Die Bewerberdatenerfassung, welche sich auf der Homepage unter der Rubrik "Formulare und Dokumente" befindet, ist vollständig online auszufüllen. Diese enthält seit Februar 2022 die bisher mit dem Bewerbungsbogen abgefragten Informationen. Sie müssen somit die Daten nur noch einmal angeben.

Motivationsschreiben

Das Motivationsschreiben sollte ebenso wie die übrige Bewerbung eine möglichst objektive Darstellung sein. Liefern Sie eine Begründung, warum gerade Sie unter Berücksichtigung Ihrer fachlichen, sprachlichen und persönlichen Voraussetzungen an der Partneruniversität für das Studium im Ausland in Frage kommen. Gehen Sie dabei vor allem auch auf Ihr dortiges Studienvorhaben ein. Für einen möglichen Zweit- bis Viertwunsch ist je ein gesondertes Motivationsschreiben zu verfassen. Der Umfang des Schreibens (für den Erstwunsch) sollte sich auf eine bis maximal drei Seiten erstrecken.

Nachweis aller Studiennoten

Die Studiennoten sind durch einen vom Prüfungsamt ausgestellten Notenspiegel mit Unterschrift und Siegel nachzuweisen.

Sollten Ihre Leistungen noch nicht im LSF verbucht sein oder sie diese an einer anderen Universität erworben haben, können Sie diese Leistungen auch durch Mitsenden der "Scheine" oder anderer Zeugnisse erbringen.

 

Wichtiger Hinweis: Sollten bestimmte Noten noch nicht verbucht sein, reichen sie diese mittels Schein ein. Das Prüfungsamt stellt Ihnen nur im Ausnahmefall mehrere LSF-Notenspiegel hintereinander aus.

 

Beachten Sie dabei auch: Ihre Zeugnisse sollten möglichst viele Leistungsnachweise (Scheine) umfassen, die Sie an einer Juristischen Fakultät erworben haben. Bei der Auswertung wird jeweils nur die bessere Klausur oder Hausarbeit berücksichtigt. Auch Grundlagenscheine oder sonstige Scheine fließen gleichwertig in die Gesamtschau der Bewertung mit ein. 

DAAD-Sprachzeugnis

Für das DAAD-Sprachzeugnis nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular, welches Sie auf der DAAD-Internetseite vorfinden. Einzureichen ist dieses im Original mit Stempel und Unterschrift.

Tipp: Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin (auch schon zu Beginn der Wintersemesters vor der Bewerbung)!

 

Wichtiger Hinweis: Bei Partneruniversitäten, die mit mehreren Unterrichtssprachen ausgeschrieben sind, reicht der Nachweis über eine der Unterrichtssprachen der jeweiligen Universität aus. 
Die Angabe "Empfehlung" in der Ausschreibung bezieht sich auf das von der Partneruniversität für ein erfolgreiches Studium empfohlene Sprachniveau.

 

Positiv heben sich Bewerbungen hervor, die beide oder mehrere Sprachen durch Sprachzeugnisse nachweisen können.

Zuständig für die Ausstellung sind das Sprachlabor, die Philologischen Fakultäten der Universität Heidelberg und das Deutsch-Amerikanische Institut. Für die am Zentralen Sprachlabor angebotenen Sprachen beantragen Sie in den Sprechstunden der Dozenten oder per E-Mail einen Termin für das Ablegen des Sprachzeugnisses. Diese Prüfungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig (siehe: Sprachnachweise).

Beachten Sie: Verspätet eingereichte Sprachzeugnisse können nicht berücksichtigt werden! Andere offizielle Formate (z.B. TOEFL/DELF) können zusätzlich berücksichtigt werden, ersetzen aber das DAAD-Sprachzeugnis nicht.

 

Wichtiger Hinweis: Das DAAD-Sprachzeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Bewerbungsschlusses). 

 

Tipp: Behalten Sie das DAAD-Sprachzeugnis für das Anmeldeverfahren bei der ausländischen Partneruniversität!

Nachweis der Basiskenntnisse in der Landessprache

Ab dem Studienjahr 2025-2026 erfordern wir für die Länder Frankreich, Italien, Spanien und die Türkei, dass Sie Basiskenntnisse in der Landessprache zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen.

 

Wichtiger Hinweis: Hierfür ist ein DAAD-Sprachzeugnis nicht zwingend erforderlich. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Bewerbungsschlusses). 

 

Ideal ist ein Nachweis durch eine Bescheinigung der Teilnahme an einem Fachfremdsprachenkurs unserer Fakultät. Denkbar ist auch eine Teilnahmebescheinigung über einen allgemeinen Sprachkurs.

Positiv heben sich Bewerbungen hervor, die beide oder mehrere Sprachen durch Sprachzeugnisse nachweisen können.

Sonstige Zeugnisse

In jedem Fall ist das Abiturzeugnis beizufügen.

Zudem können Sie - freiwillig - weitere Zeugnisse beifügen, die besondere Fähigkeiten nachweisen, welche Sie darüber hinaus zu einem ERASMUS-Studium empfehlen. Beispiele:

  • soziales Engagement
  • weiteres Studium
  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • Praktika

Lebenslauf

Ihr tabellarischer Lebenslauf sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen. Inhaltlich bietet sich eine Auflistung solcher Qualifikationen Ihres Ausbildungsweges (Tätigkeiten, Praktika, Kenntnisse) an, die Sie für ein Studium im Ausland besonders qualifizieren.

 

Wichtiger Hinweis für die Bewerbungsunterlagen: Unvollständige Dokumente der Bewerbung werden nicht berücksichtigt, z.B. nur Seite des Abiturzeugnisses mit der Endnote.

 

Bis wann und bei wem kann ich mich bewerben?

Bewerbungsschluss ist einmal im Jahr zum Ende des Wintersemesters für das folgende Wintersemester und Sommersemester. Das Fristende ist der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen.

Beachten Sie: Verspätete Bewerbungseingänge können nicht berücksichtigt werden!

Wir bitten Sie deshalb eindringlich, die genannten Formalia termingerecht einzuhalten. Durch unsere Internetpräsenz und die ERASMUS-Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit, sich frühzeitig Informationen zu beschaffen und sich auf Ihre Bewerbung vorzubereiten.

 

Wichtiger Hinweis für das Bewerbungsverfahren: Wir berücksichtigen alle Bewerbungen, die vollständig (siehe Ausschreibung 1. - 6.) bis Dienstag, den 11. Februar 2025 als ein (!) Scan in o. g. Reihenfolge als pdf-Anhang per E-Mail bei erasmus@ipr.uni-heidelberg.de eingehen (Posteingangskontrolle 24.00 Uhr). Zwingend ist auch das Ausfüllen der Bewerberdatenerfassung!

 

Ihre vollständige Bewerbung können Sie als E-Mail an uns übersenden: erasmus@ipr.uni-heidelberg.de

ERASMUS-Fachbeauftragte der Juristischen Fakultät

Frau Dr. Nika Witteborg-Erdmann, M.A.

Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht

Augustinergasse 9

69117 Heidelberg

Wir senden Ihnen nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Bewerbung per E-Mail zu.

Auswahlverfahren und -kriterien

Allgemein

Nach Bewerbungsschluss entscheidet eine Auswahlkommission über die Vergabe der Studienplätze im Ausland. Die Auswahl erfolgt auf der Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Wir möchten uns ein Gesamtbild von der Bewerberin bzw. dem Bewerber verschaffen. Gesucht sind an anderen Kulturen interessierte Studierende, welche die Universität Heidelberg im Ausland repräsentieren.

Auswahlkriterien

Folgende Auswahlkriterien werden dazu herangezogen:

  1. Das Hauptkriterium sind die bisher erreichten Studienleistungen im Fach Rechtswissenschaft (Zeugnisse) – ohne Orientierungsprüfung.
  2. Ein weiteres Kriterium sind die Sprachkenntnisse der Bewerberin bzw. des Bewerbers in der jeweiligen Unterrichtssprache, nachgewiesen durch den DAAD-Test.
  3. Weitere Auswahlkriterien bilden das Motivationsschreiben, das Abiturzeugnis, besondere Leistungen und (außer-)universitäres Engagement.

Auswahlverfahren

Bei Ihrer Bewerbung können Sie bis zu vier Partneruniversitäten als Wunschziele nennen. Die Auswahlkommission versucht, möglichst vielen Bewerbern eine Teilnahme am ERASMUS-Programm zu ermöglichen. Sie vergibt die Studienplätze an den ausländischen Partneruniversitäten nach der angegebenen Erstwahl. Diese Auswahl findet nur unter den Bewerberinnen und Bewerbern statt, welche diese Universität als Erstwahl genannt haben. Sollten im Anschluss daran noch Plätze frei bleiben, werden diese in einem weiteren Schritt nach den Zweitwünschen vergeben. Diese Auswahl findet wiederum nur unter den Bewerberinnen und Bewerbern statt, welche die jeweilige Universität als Zweitwahl genannt haben. Entsprechendes gilt für die Dritt- und Viertwahl.

Nach Abschluss der Platzvergabe werden den Bewerberinnen und Bewerbern, die bisher noch keinen Platz erhalten konnten, die noch nicht vergebenen Plätze angeboten. Hierfür gibt es eine erneute Bewerbungsfrist. Die Auswahl erfolgt nach den oben genannten Kriterien.

Muss ich einen bestimmten Notenschnitt vorweisen?

Ein starrer Notenschnitt existiert nicht, sodass sich jeder bewerben kann, der die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt. Ein durchschnittlicher Notenschnitt für die einzelnen Universitäten ist bislang nicht ermittelt worden. Da der Notenschnitt von Jahr zu Jahr stark variieren kann, sollen durch die Vermeidung einer solchen Pauschalisierung nicht zuletzt Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Die Erfolgsaussichten steigen mit der Höhe des Schnitts, da dieser als das Hauptkriterium (siehe: Auswahlkriterien) bei der Auswahl herangezogen wird.

Bekomme ich auf jeden Fall einen ERASMUS-Platz?

Regelmäßig bewerben sich mehr Studierende als Plätze zu vergeben sind. Es besteht keine Garantie, dass eine Bewerbung erfolgreich ist. Die Anzahl der Bewerber für die jeweilige Universität variiert von Jahr zu Jahr, sodass sich keine sichere Erfolgsprognose für einzelne Universitäten aussprechen lässt. Daher ist es empfehlenswert, neben dem ERASMUS-Programm auch sonstige Möglichkeiten für ein Studium im Ausland im Blick zu behalten.

Liste der „Erasmus Outgoing Austauschplätze“ der Universität Heidelberg

Verantwortlich: Erasmus-Team
Letzte Änderung: 27.08.2024
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