Heidelberger Steuerrechtspreis

Das Institut für Finanz- und Steuerrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg schreibt den

 

Heidelberger Steuerrechtspreis 2024

 

aus.

 

Mit dem Preis soll das wissenschaftliche, journalistische, in anderer Form publizistische oder auch praktisch gestaltende Werk einer Person ausgezeichnet werden, die sich in herausragender Weise für ein rechtsstaatliches und prinzipientreues Steuerrecht einsetzt. Preiswürdig sind auch einzelne herausragende Veröffentlichungen.

 

Der Preis wird auf dem Jahressymposion des Instituts für Finanz- und Steuerrecht im Herbst 2024 verliehen. Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro verbunden.

 

Bewerbungen und Nominierungen können bis zum 30. Juni 2024 per E-Mail bei den Direktoren des Instituts eingereicht werden (fst@uni-heidelberg.de). Aussagekräftige Unterlagen sind zusammengefasst in einer PDF-Datei beizufügen. Die Entscheidung obliegt einer Jury. Die Jury besteht derzeit aus

 

  • RiBVerfG a.D. Professor Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Universität Heidelberg,
  • Professor Dr. Ekkehart Reimer, Universität Heidelberg und
  • MinRn Dr. Eva Oertel, Bay. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

 

Die Jury ist nicht an die eingegangenen Bewerbungen und Nominierungen gebunden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 31.05.2024
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