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Materialien Praxisorientierte Ringvorlesung zum Asylrecht

FAQ zur Ringvorlesung im Asylrecht von Pro Bono e.V.

Herzlich willkommen zur Ringvorlesung im Asylrecht!

Wir haben hier versucht, Anworten auf alle möglichen Fragen rund um die Ringvorlesung zu formulieren. Wenn ihr eine Frage habt: Bitte seht erst einmal hier nach, ob ihr die Antwort darauf findet. Die Organisation der Ringvorlesung erfordert viel Koordination, die von allen Beteiligten ehrenamtlich geleistet wird. Daher möchten wir unnötigen Aufwand vermeiden.

Solltet ihr die Antwort hier nicht entdecken, könnt ihr euch entweder in der Vorlesung an die Hörsaalbetreuung (siehe unten) wenden oder ihr sendet eure Frage per Mail an: Ringvorlesung@probono-heidelberg.de. Habt ihr eine allgemeine oder grundsätzliche Frage zur Schlüsselqualifikation, wendet euch bitte an das Zentrum für die anwaltsorientierte Juristenausbildung: anwaltsorientierung@jurs.uni-heidelberg.de.

Wir wünschen euch viel Spaß und Erkenntnis in der Ringvorlesung!

Teilnahmeoptionen

Welche Möglichkeiten der Teilnahme an der Ringvorlesung gibt es?

  • Schlüsselqualifikation: Besuch der Ringvorlesung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen (siehe unten).
  • Teilnahme ohne Schlüsselqualifikation: Die regelmäßige Teilnahme wird im heiCO registriert und erscheint auf deinem Transcript.

Gibt es für fachfremde und Erasmus-Studierende die Möglichkeit, einen benoteten Schein zu erwerben?

  • Wir freuen uns über ein breites Interesse an unserer Veranstaltung. Wir bieten nun auch einen benoteten Schein für fachfremde und Erasmus-Studierende an. Möchtet ihr diesen erwerben, meldet euch bitte an unter 

    ringvorlesung@probono-heidelberg.de

Voraussetzungen für die Schlüsselqualifikation

Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb der Schlüsselqualifikation erfüllt sein?

Zum Erwerb der Schlüsselqualifikation nach § 9 II Nr. 4 JAPrO müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Anmeldung in heiCO,
  • Regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung, das heißt, du darfst nicht mehr als zwei Mal unentschuldigt gefehlt haben (siehe unten),
  • Hospitation bei einer Beratung von Pro Bono (weitere Informationen: siehe unten),
  • Einreichung der unterzeichneten Schweigepflichterklärungen bei der Hörsaalbetreuung,
  • Vortrag über Sachverhalt der Hospitationsstunde im Rahmen einer mündlichen Prüfung zum Ende der Vorlesungszeit (siehe unten).

Fachlich sind Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht vorausgesetzt; von Vorteil (aber nicht zwingend erforderlich) sind Grundkenntnisse im Unions- und Völkerrecht. Wir empfehlen daher den Besuch der Veranstaltung ab dem 4. Fachsemester.

Solltest du diese Voraussetzungen nicht erfüllen ist es erforderlich, die Sonderveranstaltung „Crashkurs Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Kontext des Flüchtlingsrechts“ (siehe Vorlesungsprogramm) zu besuchen, um die fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Der Besuch dieser Veranstaltung steht selbstverständlich auch Studierenden frei, die bereits im 4. Fachsemester oder darüber sind, empfehlenswert zur Auffrischung.

Für allgemeine Fragen zur Schlüsselqualifikation wende dich bitte an das Zentrum für die anwaltsorientierte Juristenausbildung, anwaltsorientierung@jurs.uni-heidelberg.de.

Wie erfolgt die Vergabe der Plätze für die Schlüsselqualifikation?

  • Die Schlüsselqualifikation ist auf 20 Plätze beschränkt. Die Vergabe erfolgt durchs Losverfahren.

Teilnahme ohne Schlüsselqualifikation

Welche Voraussetzungen müssen für die Bestätigung der Teilnahme (ohne Schlüsselquali) im LSF erfüllt sein?

  • Regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung, d.h. du darfst nicht mehr als zwei Mal unentschuldigt gefehlt haben (siehe auch unten).
  • Fachlich sind Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht erwünscht; von Vorteil (aber nicht zwingend erforderlich) sind Grundkenntnisse im Unions- und Völkerrecht. Wir empfehlen daher den Besuch der Veranstaltung ab dem 4. Fachsemester.

Solltest du nicht über Grundkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Verwaltungsprozessrecht verfügen, empfiehlt es sich sehr, die Sonderveranstaltung „Crashkurs Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Kontext des Flüchtlingsrechts“ (siehe Vorlesungsprogramm) zu besuchen, um den Inhalten der Vorlesung folgen zu können.

Der Besuch dieser Veranstaltung steht selbstverständlich auch Studierenden frei, die bereits im 4. Fachsemester oder darüber sind, er ist empfehlenswert zur Auffrischung.

Die Registrierung der Teilnahme im heiCO-Transcript erfolgt möglichst zeitnah nach Vorlesungsende, wenn die Anwesenheitslisten ausgewertet sind.

Organisatorische Details

Was ist die Hörsaalbetreuung?

In jedem Semester gibt es AnsprechpartnerInnen von Pro Bono e.V. vor Ort in jedem Vorlesungstermin. Im Sommersemester 2019 sind das Ann-Kathrin Brämer und Marcel Breitmayer im Wechsel.
Die Hörsaalbetreuung erläutert zu Beginn des ersten Vorlesungstermins die Modalitäten der Schlüsselqualifikation, etc. (alles, was ihr auch hier in den FAQ findet). Sie gibt die Schweigepflichterklärung aus und sammelt sie ein, und gibt die Anwesenheitslisten und die Feedbacklisten herum. Sie teilt außerdem die Termine für die Hospitationen ein, ebenso wie die Termine der mündlichen Prüfung. Wendet euch insbesondere für die Schlüsselqualifikation bitte an die Hörsaalbetreuung. Auch bei anderen Fragen könnt ihr euch an die HörsaalbetreuerInnen wenden, nachdem ihr versucht habt, die Antwort z.B. hier in den FAQ zu finden. Beachtet bitte: Die HörsaalbetreuerInnen sind Studierende wie ihr, die die zeitaufwendige Betreuung ehrenamtlich übernehmen – verursacht bitte keinen unnötigen Aufwand und seid freundlich.

Regelmäßige Teilnahme/ Anwesenheitslisten/ Entschuldigungsgründe

Regelmäßige Teilnahme bedeutet, dass du nicht mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlen darfst. Dies wird entsprechend den Regelungen zu den AGs gehandhabt.

Im Krankheitsfall wird zur Entschuldigung in der Regel ein ärztliches Attest verlangt. Nicht als Entschuldigungsgrund akzeptiert werden u.a.: EL§A-Ausflüge, Besuch von Karrieremessen, etc.. Andere Abwesenheitsgründe können im begründeten Einzelfall akzeptiert werden. Die finale Entscheidung im Einzelfall liegt bei Pro Bono Heidelberg e.V..

Entschuldigungen müssen selbständig und rechtzeitig eingereicht werden. Für den Fall, dass bereits mehr als zwei Mal unentschuldigt gefehlt und in angemessener Zeit vor dem Hospitationstermin keine Entschuldigung eingereicht wurde, behält sich Pro Bono vor, den Hospitationstermin anderweitig zu vergeben. So kann die erfolgreiche Teilnahme anderer an der Schlüsselqualifikation gewährleistet werden.

Der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme wird durch Anwesenheitslisten sichergestellt. Diese werden während der Vorlesung herumgegeben. Die Eintragung in die Liste steht in der selbständigen Verantwortung jeder/jedes Einzelnen. Beachtet: Wurde die Eintragung vergessen, kann dies im Nachhinein nicht berücksichtigt werden, die Stunde gilt dann als Fehlstunde, sofern keine Entschuldigung eingereicht wird. Ebenso kann sich nicht auf Nichtwissen der hier aufgeführten Regeln berufen werden.

Feedback

Die Dozentinnen und Dozenten wünschen sich Rückmeldungen zu ihren Veranstaltungen. Zu diesem Zweck werden in jeder Stunde Feedbackzettel herumgegeben. Bitte scheut euch nicht, sowohl Lob als auch Kritik an der jeweiligen Stunde dort einzutragen. Pro Bono wertet das Feedback aus und gibt es gebündelt an die DozentInnen weiter. Feedback zur Organisation für Pro Bono könnt ihr dort natürlich auch loswerden.

Wie funktioniert die Hospitation im Rahmen der Schlüsselqualifikation?

  • Hospitationstermine werden am Anfang des Semesters (in der Regel in den ersten beiden Vorlesungsterminen) vergeben. Diese Teilnahme an einer Beratungsstunde von Pro Bono e.V. ist Voraussetzung für die Schlüsselqualifikation und bietet i.d.R. den Sachverhalt für den mündlichen Vortrag, der im Rahmen der Schlüsselqualifikation auch erfolgen muss. Für den Fall, dass sich der Sachverhalt nicht zum Vortrag eignet oder niemand zu Beratung erscheint, wird die erneute Möglichkeit zur Hospitation gegeben. Falls dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, wird anderweitig Abhilfe geschaffen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Pro Bono nicht garantieren kann, dass Beratungsstunden von den Klienten und Klientinnen besucht werden.
  • Die Beratungen finden nur zu festen Terminen statt, die bereits zu Anfang des Semesters unter den Teilnehmenden vergeben werden. Wir bitten daher um Verständnis, wenn bei Ausfall eines Hospitationstermins eine weitere Hospitationsmöglichkeit wahrscheinlich erst gegen Ende des Semesters angeboten werden kann.
  • Wir bitten ferner um ein respektvolles und angemessenes Verhalten während der Hospitation. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Schweigepflichterklärungen (siehe Anhang) zu unterschreiben sind und Details zu den Lebenssachverhalten der Mandanten vertraulich zu behandeln sind.
  • Die Hospitation findet statt in den Räumen des Asylarbeitskreises Heidelberg e.V.: Plöck 101, 69117 Heidelberg.

Wie läuft die mündliche Prüfung im Rahmen der Schlüsselqualifikation ab?

  • Die mündliche Prüfung zur Schlüsselqualifikation findet am Ende des Semesters an gesonderten Terminen statt. Im Wintersemester 2018/19 ist dies am Freitag, 26.07.2019 ab 14 Uhr und Samstag, 27.07.2019 ab 10 Uhr im Hörsaal des Juristischen Seminars statt. Es herrscht Anwesenheitspflicht während der gesamten Prüfungszeit, also auch während der Vorträge der anderen Teilnehmenden.
  • Die genauen Termine/Uhrzeiten für die einzelnen Vorträge werden während des Semesters durch die Hörsaalbetreuung (s.u.) vergeben.
  • Die Prüfungen werden abgenommen von jeweils zwei DozentInnen, die ihr aus der Vorlesung bereits kennt. Diese übermitteln nach dem Ende der Prüfungen die Noten an das Zentrum für die anwaltsorientierte Juristenausbildung. Ihr werdet per E-Mail benachrichtigt, wenn die Scheine für euch zur Abholung bereitliegen. Dies wird möglichst zeitnah nach der mündlichen Prüfung geschehen. Wir bitten euch, von gesonderten Anfragen nach den Scheinen abzusehen.

Was kommt beim mündlichen Vortrag auf mich zu?

  • Der mündliche Vortrag ist erforderlich zur Erlangung der Schlüsselqualifikation. Er kann mit frei wählbaren Medien oder interaktiven Teilen nach Bedarf unterstützt werden. Vor Ort sind an technischen Mitteln verfügbar: Laptop, Beamer, Presenter.
  • Die Dauer des Vortrags sollte 15 Minuten nicht überschreiten.
  • Gegenstand des Vortrags ist der Fall, der in eurem jeweiligen Hospitationstermin besprochen wurde. Dabei soll inhaltlich Folgendes berücksichtigt werden:
    • Sachverhalt/Überblick
      Der vorzustellende Fall soll kurz geschildert werden, dabei kann auch auf die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings eingegangen werden (gehört die Person zu einer besonderen sozialen/ethischen/religiösen Gruppe, wie ist deren Status, wie ist die Lage im Herkunftsland im Allgemeinen vor dem Hintergrund der Flucht...). Was ist das rechtliche Anliegen bzw. das Ziel der rechtlichen Beratung?
    • Rechtliche Würdigung
      Anschließend soll der Fall rechtlich gewürdigt werden, d.h., es sollte auf die im Fall aufgeworfenen Rechtsfragen und deren Lösung eingegangen werden (z.B. rechtliche Würdigung der Fluchtgründe, Einfluss des Dublin-Verfahrens, Aussichten einer Anerkennung als Flüchtling, Aussichten der Zuerkennung des Asyl-Status...).
    • Wichtig ist außerdem, auf die Beratungssituation als solche ausführlicher einzugehen (d.h., wie verlief das Gespräch, was war wichtig für die Kommunikation/Interaktion zwischen Beratenden und Klient, wo waren Schwierigkeiten/Besonderheiten...).

      Zu beachten ist, dass aus Datenschutzgründen der Name der/des Geflüchteten, seiner Angehörigen oder anderer Beteiligter zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren ist.

  • Die dargebrachte Leistung sollte -da es sich um einen anwaltsorientierten Workshop handelt - möglichst anschaulich und praxisbezogen sein.
  • Auf einen guten Vortragsstil wird ebenso Wert gelegt wie auf die inhaltliche Ausgestaltung. Die selbständige Erarbeitung des Vortags wird vorausgesetzt und es wird gebeten, von weiteren Fragen hierzu abzusehen, insbesondere werden keine Prüfungsschemata o.ä. bereitgestellt.

Was muss ich tun, wenn ich mich ehrenamtlich bei Pro Bono e.V. in der Beratung engagieren möchte?

Wir freuen uns sehr über dein Interesse!

Zu den Beratungsstunden von Pro Bono e.V. kommen Klientinnen und Klienten, die rechtlichen Rat und Hilfe suchen. Um die Qualität der Beratung gewährleisten zu können, ist (neben der Beratung durch VolljuristInnen) die Qualifikation der Pro Bono – BeraterInnen unentbehrlich. Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Qualifikation zu erwerben:

  • Eine Möglichkeit ist die erfolgreiche Teilnahme (Scheinerwerb) an der Schlüsselqualifikation.
  • Solltest du keinen Platz für die Schlüsselqualifikation erhalten haben oder die Schlüsselqualifikation nicht absolvieren wollen, gibt es die weitere Möglichkeit der regelmäßigen Teilnahme (s.o.) an der Ringvorlesung und der erfolgreichen Absolvierung einer Klausur (Bestehen). Diese Klausur wird im Sommersemester 2018 am 31.07. von Pro Bono e.V. angeboten. Es handelt sich dabei nicht um eine Klausur der Universität, d.h. du erhältst dafür keinen Schein. Wenn du diese Möglichkeit zur Qualifizierung für die Beratung nutzen möchtest, melde dich bitte während des Semesters unter bei der Hörsaalbetreuung an. Die genaue Uhrzeit und der Ort der Klausur werden euch per Mail mitgeteilt, ebenso wie später das Ergebnis der Klausur.

Wir wünschen euch viel Freude an der Veranstaltung!

Wenn ihr bei Pro Bono e.V. mithelfen möchtet oder euch vorstellen könnt, zur Koordination der Vorlesung beizutragen, meldet euch sehr gerne unter asylrecht@probono-heidelberg.de.