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Lehrprogramm Prüfungssimulation

Simulation der mündlichen Prüfung

HeidelPräp! bietet ExamenskandidatInnen die Möglichkeit, eine simulierte mündliche Prüfung mit PrüferInnen der Ersten juristischen Prüfung zu absolvieren.

Dieses Angebot steht Studierenden offen, die

  1. nach regelmäßiger Teilnahme an den Examenstutorien drei Teilnahmescheine vorlegen können (je ein Halbjahr Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht)
  2. im Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 30 Klausuren unseres Klausurentrainings (Probeexamen, Klausurenkurs I+II, Grundklausurenkurs) zur Vorbereitung auf das Examen geschrieben haben und
  3. versichern, dass sie die tatsächliche mündliche Prüfung der Ersten juristischen Staatsprüfung in der laufenden Kampagne bzw. spätestens in der auf die Anmeldung folgenden Kampagne absolvieren werden.

Die Simulation findet zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) jeweils in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit statt.

 

Studierende beantwortet Fragen im Rahmen einer Prüfungssimulation

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Simulation für jeden Studierenden nur einmal möglich ist. Falls Sie zum Anmeldezeitpunkt weniger als 30 aber mindestens 24 Klausuren geschrieben haben und uns versichern, dass Sie alle Klausuren des folgenden Probeexamens mitschreiben werden, ist eine Teilnahme an der Prüfungssimulation ebenfalls möglich. 

Einzelanalyse

Wir ermöglichen den Studierenden zudem die Korrektur einer Klausur des letzten Probeexamens vor dem Erstversuch durch eine „Originalprüferin“. Dabei kann ein Wunsch geäußert werden, in welchem Fachbereich die Einzelanalyse erfolgen soll. 

An der Einzelanalyse können alle Studierenden teilnehmen, die

  1. nach regelmäßiger Teilnahme an den Examenstutorien drei Teilnahmescheine vorlegen können (je ein Halbjahr Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht; falls Sie das Erste Staatsexamen bereits geschrieben und nicht bestanden haben, ist der Nachweis der Teilnahme an den Examenstutorien nicht erforderlich),
  2. im Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 24 Klausuren unseres Klausurentrainings (Probeexamen, Klausurenkurs I + II, Grundklausurenkurs) zur Vorbereitung auf das Examen geschrieben haben und diese vorlegen können sowie
  3. zum Zeitpunkt der Einzelanalyse an der schriftlichen Staatsprüfung noch nicht teilgenommen haben werden.

 

Studierende bearbeitet eine Klausur

 Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auch die Teilnahme an der Einzelanalyse für jeden Studierenden grundsätzlich nur einmal möglich ist (Ausnahme: Studierende, die das Erste Staatsexamen bereits geschrieben und nicht bestanden haben; diese können auch mehrmals an der Einzelanalyse teilnehmen). Falls Sie zum Anmeldezeitpunkt weniger als 24 aber mindestens 18 Klausuren geschrieben haben und uns versichern, dass Sie alle Klausuren des folgenden Probeexamens mitschreiben werden, ist eine Teilnahme an der Einzelanalyse ebenfalls möglich. Studierenden, die das Erste Staatsexamen bereits geschrieben und nicht bestanden haben, rechnen wir Ihnen die geschriebenen Staatsexamensklausuren auf die Anzahl der erforderlichen Klausuren an.

Anmeldung

Für die Simulation der mündlichen Prüfung und die Einzelanalyse ist eine Anmeldung über Moodle erforderlich. Die jeweiligen Anmeldefristen laufen in der Regel von Mitte Februar bis Anfang März (für das Sommersemester) bzw. Mitte August bis Anfang September (für das Wintersemester). Die genauen Fristen können dem Jahreskalender entnommen werden.

Nähere Informationen erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail.