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Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht (25%) Allgemeine Informationen

  • Bitte belegen Sie über die Belegfunktion im LSF jedes Semester Ihre Vorlesungen, Grundkurse und Arbeitsgemeinschaften.
  • Alle Grundkurse, Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften finden Sie (neben dem LSF) auch auf der Lernplattform Moodle. Bitte melden Sie sich auch für die Moodle Kurse an, die Ihre Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften jeweils begleiten. In den Moodle Kursen erhalten Sie vorlesungsbegleitende Materialien, ggf. Links für Online-Formate, Informationen zur Veranstaltung etc.

Allgemeine Hinweise zu Modulabschlussklausuren / Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen

  • Für Prüfungen (Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen) genügt die Belegung im LSF (Nutzung der Belegfunktion), d.h. eine weitere Anmeldung zu Prüfungen über das LSF ist nicht vorgesehen.
  • Begleitfachstudierende müssen im Rahmen der Übungen (Anfänger- und Fortgeschrittenenübung) keine Hausarbeit anfertigen.
  • In jeder Übung werden zwei Klausuren angeboten. Das Modul ist abgeschlossen, wenn eine der beiden angebotenen Klausuren bestanden wurde.
  • Die Fakultät empfiehlt nachdrücklich, beide Klausuren mitzuschreiben; es zählt die bessere Leistung. Es besteht folglich die Möglichkeit, sich innerhalb der Übung zu verbessern.
  • Wenn die Übung nicht bestanden wird, besteht im folgenden Semester die Möglichkeit einer Wiederholung (§ 16 Abs. 1 der PO vom 25.07.2007, zuletzt geändert am 28.07.2017).
  • Im Grundkurs Staatsrecht II wird in der Regel eine Probeklausur zur Vorbereitung auf die Anfängerübung im Öffentlichen Recht angeboten. Es wird nachdrücklich empfohlen, diese Möglichkeit zur Vorbereitung zu nutzen. Es handelt sich um eine reine Probeklausur, d.h. die Note ist ohne Belang. Die Klausur wird von Ihrem AG-Leiter:in korrigiert, an den/die Sie sich bei Fragen wenden können.
  • Im Grundkurs Staatsrecht (und teilweise auch in anderen Vorlesungen) werden zum Ende der Vorlesungszeit mündliche Prüfungen für fachfremde Studierende angeboten ("Nebenfachstudierende"). Das Ablegen einer solchen mündlichen Prüfung ist für Studierende des BA Begleitfachs Öffentliches Recht (25%) nicht vorgesehen. Die Anmeldung zur Prüfung ist daher nicht erforderlich und auch nicht möglich. Das Angebot einer mündlichen Prüfung richtet sich an Studierende anderer Fakultäten, die einen Leistungsnachweis erbringen müssen (z.B. Studierende des Masterstudiengangs Politikwissenschaft (100%)).

Anerkennung von Studienleistungen und Parallelstudium

  • Bei Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Studium der Rechtswissenschaft vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit der Fachstudienberatung.
  • Bitte fügen Sie Ihrer Mail ein Transcript oder die Scheine als PDF bei. Vielen Dank.