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Schwerpunktbereiche: Studien- und Prüfungsleistungen

Teilleistungen

Im Schwerpunktbereich sind keine allgemein vorgeschriebenen Studienleistungen zu erbringen, sondern nur zwei Teilprüfungsleistungen als Abschlussprüfungen zu absolvieren. Die Universitätsprüfung besteht aus einer schriftlichen Studienarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer mündlichen Prüfung. Für die Endnote der Prüfung im Schwerpunktbereich werden die Ergebnisse der Einzelnoten wie folgt berücksichtigt:

  • Note der schriftlichen Studienarbeit (50%)
  • Note der mündlichen Prüfung (50%)