Medizin- und Gesundheitsrecht
Schwerpunktbereich 9
I. Überblick
Der Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht befasst sich mit rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Medizin und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Die Materie befindet sich im Schnittfeld von Zivil-, Straf- und Sozialrecht und ist schon deshalb ungeachtet ihrer immensen praktischen Bedeutung besonders reizvoll. Es besteht die Möglichkeit, in jedem Semester mit dem Schwerpunkt zu beginnen. Es finden folgende Vorlesungen statt, die im Verlauf von einem Jahr einmal angeboten werden:
- Medizinzivilrecht (mit integrierter Fallübung) (3 SWS)
- Medizinstrafrecht (2 SWS)
- Sozialrecht I (2 SWS)
- Sozialrecht II (2 SWS)
Zusätzlich wird eine zweistündige Vorlesung zur Medizinethik angeboten. Daneben finden Seminare, Schlüsselqualifikationsveranstaltungen, Kolloquien und Arbeitsgemeinschaften statt.
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung, die jeweils in zwei der drei Gebiete Zivil-, Straf- und Sozialrecht erfolgen muss; wird etwa die Studienarbeit im Medizinzivilrecht geschrieben, so muss die mündliche Prüfung im Medizinstrafrecht oder im Sozialrecht abgelegt werden.
II. Lehr- und Prüfungsgegenstände
Der Lehr-und Prüfungsstoff der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung (§ 8 JAPrO) wird mit dem Rechts-und Lebensbereich Medizin und Gesundheit zusammengeführt und wissenschaftlich, unter Berücksichtigung der rechtsgeschichtlichen, rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Grundlagen sowie der Bezüge zur juristischen Methodenlehre und zur Rechtsvergleichung vertieft (§§ 27, 28 JAPrO).
1. Medizinzivilrecht
Die zivilrechtlichen Bezüge des Schwerpunktbereiches betreffen aufbauend auf den Kenntnissen aller fünf Bücher des BGB insbesondere das Arzt-Patientenverhältnis, den Behandlungsvertrag, das Krankenhausrecht (Krankenhausvertrag, Krankenhausfinanzierung und -organisation, Krankenhausarbeitsrecht) und das Arzthaftungsrecht sowie die medizinisch relevanten Bereiche des Betreuungsrechts und des Rechts der Patientenverfügung und Vor-sorgevollmacht. Außerdem werden die zivilrechtlichen Bezüge des Arzneimittel-und Medizinprodukterechts, der klinischen Studien, des Transplantationsgesetzes, die Grundzüge des Rechts des unlauteren Wettbewerbs im Medizin-und Heilmittelwesen, die Grundzüge des ärztlichen Berufsrechts sowie das Recht der Organisationsformen der Ärzte und Angehörigen anderer Heilberufe behandelt
2. Medizinstrafrecht
Thematische Schwerpunkte des strafrechtlichen Bereichs sind die dogmatische Einordnung der ärztlichen Behandlung und der Schutz der Patientenselbstbestimmung im Strafrecht, fahrlässige Behandlungsfehler, Unterlassen der Behandlung, Behandlungsabbruch und Patienten-verfügung, Schwangerschaftsabbruch, Schweigepflicht, Manipulation der Behandlungsdokumentation, Abrechnungsbetrug und Korruption. Ferner werden Delikte mit Bezug auf Betäubungsmittel, Arzneimittel, Organtransplantation, Embryonenschutz, Gendiagnostik und Infektionsschutz sowie die Rolle von Angehörigen medizinischer Berufe im Strafverfahren in Grundzügen behandelt.
3. Sozialrecht
Im Rahmen der sozialrechtlichen Vorlesungen werden die allgemeinen Grundsätze des Sozial-und Sozialversicherungsrechts (insbes. verfassungs-und europarechtliche Vorgaben, Organisation, Finanzierung und Verfahren der Sozialleistungsgewährung), der sozialgerichtliche Rechtsschutz sowie das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung behandelt. Im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung sind Themen die Rechtsbeziehungen zu den Leistungserbringern, insbesondere das Vertragsarztrecht, das Krankenhausrecht und das Recht der Arzneimittelversorgung.
III. Gegenstände für die mündliche Prüfung
- Im Medizinzivilrecht und Medizinstrafrecht decken sich die Prüfungsgegenstände mit den oben unter II. genannten Lehrinhalten.
- Prüfungsgegenstände im Sozialrecht sind: Begriff und Rechtsquellen des Sozialrechts, insbesondere verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben; Träger, Organisation und Finanzierung der Sozialversicherung; Verfahren der Gewährung von Sozialleistungen; gesetzliche Krankenversicherung; gesetzliche Unfallversicherung; soziale Pflegeversicherung; Rechtsschutz im Sozialrecht.
Studienplan
Table
Vorlesung | Medizinzivilrecht | 3 | SoSe |
Vorlesung | Medizinstrafrecht | 2 | WiSe |
Vorlesung | Sozialrecht I | 2 | WiSe |
Vorlesung | Sozialrecht II | 2 | SoSe |
Vorlesung | Einführung in die Medizinethik (Ergänzungsveranstaltung) | 2 | SoSe |
Arbeitsgemeinschaft | AG (z.B. Medizinstrafrecht) | 1 | SoSe |
Schlüsselqualifikation | z.B. Gerichtliche Streitbeilegung im Sozialrecht (Blockveranstaltung) | 2 | |
Seminar | im Medizin- und Gesundheitsstrafrecht (Blockveranstaltung) | 2 | |
Seminar | im Sozialrecht (Blockveranstaltung) | 2 | |
Seminar | im Medizinzivilrecht (Blockveranstaltung) | ||
Kolloquium | z.B. Der Sozialgerichtsprozess – Fallaufbau und Fälle aus der Praxis | ||
(Gesamt) | 17 SWS | ||
Für Rückfragen stehen Ihnen die beteiligten Professoren gerne zur Verfügung. |
Interview mit Prof. Peter Axer und Nick Schelberger
Hier hören Sie einen Audiobeitrag zum Schwerpunktbereich 9.