Arbeits- und Sozialrecht
Ziel des Schwerpunktbereichs 4 ist es, junge Juristen und Juristinnen auf das besonders wichtige Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts gründlich vorzubereiten. Diese Rechtsgebiete betreffen weite Teile der Bevölkerung, weil es etwa 3,6 Mio. Arbeitgeber und gut 37 Mio. Arbeitnehmer gibt, die zudem vom Sozialversicherungsrecht erfasst sind. Darüber hinaus findet das Sozialrecht für über 25 Mio. Rentner und etwa 7 Mio. Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger Anwendung. Damit wird von den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts praktisch die ganze Bevölkerung direkt oder indirekt erfasst. Berufsfelder gibt es namentlich in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie in der An-waltschaft als Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. Fachanwalt für Sozialrecht, die in praktisch allen größeren Kanzleien vertreten sind. Daneben braucht man Arbeitsrechtler in größeren Unterneh-men, bei Wirtschaftsverbänden, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften; Sozialrechtler benötigt man bei den Sozialleistungsträgern, etwa den Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften oder deren Verbände, und bei den Leistungserbringern, etwa den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Dogmatisch reizvoll ist das Arbeitsrecht zunächst aufgrund seiner Verwurzelung im vertraglichen Schuldrecht des BGB; dessen Grundprinzipien müssen sich in der besonderen Situation eines exis-tenziell bedeutsamen Dauerschuldverhältnisses bewähren und sind ggf. fortzuentwickeln. Darüber hinaus finden sich im Arbeitsrecht mit dem Arbeitskampf, dem Tarifvertrag und der Betriebsverfas-sung Rechtsinstitute besonderer Art, die nicht nur für die ökonomische und soziale Wirklichkeit unseres Gemeinwesens, sondern auch für das Grundverständnis unserer Wirtschafts- und Arbeitsverfassung von entscheidender Bedeutung sind. Mit dem Blick auf die Systeme der sozialen Siche-rung komplettiert das Sozialrecht dieses Bild. Dogmatisch interessant ist dieses Teilgebiet des Schwerpunktbereichs dabei nicht nur aufgrund seiner Querverbindungen sowohl zum öffentlichen als auch zum Privatrecht. Es eröffnet v.a. die vertiefte Beschäftigung mit dem besonderen, durch spezifische Rechtsgrundsätze geprägten Zweig der Leistungsverwaltung. Beide Teilgebiete, das Arbeits- und Sozialrecht sind heute in weitem Umfang bereits europarechtlich geprägt. Auch dies bringt spannende dogmatische Probleme mit sich und verschafft die Möglichkeit zur Vertiefung allgemeiner methodischer Fertigkeiten.
Der Prüfungsumfang im Schwerpunktbereich 4 umfasst grundsätzlich beide Teilgebiete, das Ar-beits- und Sozialrecht. Bei der Studienarbeit sind die Studierenden im Rahmen der Kapazitäten frei, in welchem Teilbereich sie die Arbeit anfertigen möchten. Die mündliche Prüfung erfolgt dann grundsätzlich im anderen Teilbereich. Zu den Prüfungsinhalten s. u.
Studienplan
Table
Vorlesungen | Kollektives Arbeitsrecht I (insbes. Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht) | 2 |
Vorlesungen | Kollektives Arbeitsrecht II (insbes. Betriebsverfassungsrecht) | 1-2 |
Vorlesungen | Europäisches Arbeitsrecht | 1 |
Vorlesungen | Sozialrecht I | 2 |
Vorlesungen | Sozialrecht II | 2 |
Vorlesungen | Arbeitsprozessrecht | 1-2 |
Vorlesungen | Methodenlehre | 2 |
Schlüsselqualifikationsveranstaltung | Streitschlichtung und Mediation (wahlweise) | 2 |
Schlüsselqualifikationsveranstaltung | Arbeitsrechtliche Gestaltung und Beratung | 2 |
Seminar | ArbR, SozR oder Methodenlehre | 2 |
Weitere Angebote | AG/Übung im Arbeitsrecht (unter Kapazitätsvorbehalt) | 2 |
Weitere Angebote | Vorlesung/Kolloquium zum Betriebsübergang (WS) | 1 |
Weitere Angebote | Vorlesung zur Unternehmensmitbestimmung (nach bes. Ankündigung) | 1 |
Weitere Angebote | Vorlesungen/Kolloquien zu einzelnen Gebieten des Sozialrechts, insbes. zum Krankenversicherungsrecht, Vertragsarztrecht, Unfallversicherungsrecht, Prozessrecht (nach bes. Ankündigung) | 2 |
Prüfungsgegenstände im Arbeitsrecht
Studienarbeit
Prüfungsrelevante Pflichtfachvertiefung: Grundlagen des Arbeitsrechts und Individualarbeitsrecht, insbes.: Geschichte und Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts, Akteure im Arbeitsrecht, Begründung des Arbeitsverhältnisses, Inhalt des Arbeitsverhältnisses (insbes. Rechte und Pflichten der Arbeits-vertragsparteien), Leistungsstörungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses (inbes. Kündigung und Kündigungsschutz).
Zusätzlicher Prüfungsstoff: Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungs-, Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht), europäisches Arbeitsrecht sowie die Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Mündliche Prüfung
Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungs-, Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht), europäisches Arbeitsrecht sowie die Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens einschließlich der jeweiligen individualrechtlichen Bezüge.
Prüfungsgegenstände im Sozialrecht
Studienarbeit
Begriff und Rechtsquellen des Sozialrechts, insbesondere verfassungsrechtliche und europarechtli-che Vorgaben. Rechtsschutz im Sozialrecht. Träger, Organisation und Finanzierung der Sozialversi-cherung. Verfahren der Gewährung von Sozialleistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V). Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII). Die Arbeitsförderung (SGB III). Die Grundsi-cherung für Arbeitssuchende (SGB II). Die gesetzliche Rentenversicherung im Überblick. Die soziale Pflegeversicherung im Überblick (SGB XI).
Mündliche Prüfung
Begriff und Rechtsquellen des Sozialrechts, insbesondere verfassungsrechtliche und europarechtli-che Vorgaben. Träger, Organisation und Finanzierung der Sozialversicherung. Verfahren der Ge-währung von Sozialleistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung. Die gesetzliche Unfallversiche-rung. Die Arbeitsförderung. Ab mündlichem Prüfungstermin Januar 2016 zudem: Rechtsschutz im Sozialrecht. Die soziale Pflegeversicherung im Überblick.