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Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre

Qualitätsmanagement-System heiQUALITY der Universität Heidelberg

Die Universität Heidelberg sichert über das Qualitätsmanagement-System heiQUALITY ihren Erfolg in den zentralen universitären Leistungsbereichen Studium und Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung sowie Services und Administration und entwickelt die Qualität dieser zentralen universitären Leistungsbereiche weiter.

Alle Studiengänge der Universität nehmen am sogenannten Q+Ampel-Verfahren teil (Qualitätsregelkreis). Es handelt sich um ein Screening-, Monitoring- und Bewertungsverfahren, das in festgelegte Evaluationseinheiten regelmäßig stattfindet. Das Q + Ampel Verfahren ist als Berichtswesen konzipiert, das den Fächern wesentliche Informationen für den qualitativen Weiterentwicklungsprozess ihrer Studiengänge zur Verfügung stellt. In diesem Rahmen erfolgt auch die universitätsinterne (Re-)Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge, die an der Juristischen Fakultät angeboten werden. Im Unterschied zu den Bachelor- und Masterstudiengängen, die von den Universitäten weitgehend autonom ausgestaltet werden können, unterliegt der Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft den Regelungen des DRiG und der JAPrO (BW). Der Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist nicht der Akkreditierung unterworfen. Gleichwohl ist der Staatsexamensstudiengang in den Qualitätsregelkreis eingebunden.

Qualitätsmanagement in der Fakultät

Die Juristische Fakultät ist bestrebt, ihren Studierenden exzellente Studienbedingungen in allen Studienabschnitten zu bieten und zu sichern. Sie reflektiert kontinuierlich ihr Lehrangebot sowie die vorhandenen Studienstrukturen unter Einbeziehung der Instrumente und Ergebnisse der Q+Ampel-Verfahren. Im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs, der nicht der Akkreditierung unterworfen ist, nutzt sie diese Instrumente auf freiwilliger Basis. Die gemeinsame Analyse, insbesondere der institutionellen Akteure des Qualitätsmanagements auf Ebene der Fakultät, zeigt gegebenenfalls vorhandenen Entwicklungsbedarf auf. Dabei sind stets nicht nur die Belange der Studierenden und der Lehrenden, sondern auch die Bedürfnisse der Rechtsordnung bzw. der Rechtsgemeinschaft und ihre berechtigten Erwartungen an künftige Richterinnen, Richter und alle weiteren Rechtskundigen in ihren zahlreichen Funktionen für das Gemeinwesen zu berücksichtigen.

Für eine erfolgreiche Qualitätsentwicklung ist eine Zusammenarbeit aller Personen erforderlich, die mit dem Thema Studium und Lehre befasst sind. Dazu zählen neben den Lehrenden und den Fachstudienberaterinnen und -beratern auf Ebene der Fakultät als institutionelle Akteure des Qualitätsmanagements insbesondere der Studiendekan, die Studienkommission sowie der bzw. die Qualitätsmanagement-Beauftragte der Fakultät.

Der Studiendekan

Zum Aufgabenbereich des Studiendekans gehören die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben, die ihm zur ständigen Wahrung übertragen sind, § 26 Abs. 4 S. 1 LHG. Dazu zählt insbesondere, auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken, das mit den Prüfungsordnungen übereinstimmt. Der Studiendekan steht Studierenden als Ansprechpartner für Fragen, Anregungen und Beschwerden im Bereich Studium und Lehre zur Verfügung.

Studiendekan der Juristischen Fakultät ist seit Oktober 2024

Prof. Dr. Bernd Grzeszick

Der Qualitätsmanagement-Beauftragte der Juristischen Fakultät

Der Qualitätsmanagement-Beauftragte der Fakultät koordiniert im Auftrag des Studiendekans die Q + Ampelverfahren an der Fakultät, unterstützt den Studiendekan und ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre.

Qualitätsmanangement-Beauftragte an der Juristischen Fakultät ist

Dr. Julia Kraft

Die Studienkommission

Die Studienkommission wird vom Fakultätsrat bestellt. Sie hat höchstens 10 Mitglieder, davon vier Studierende. Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Studienformen und -inhalten sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken, § 26 Abs. 3 LHG. Die Studienkommission soll ein Gremium sein, in dem Stärken und Schwächen eines Studienangebots zur Sprache gebracht werden können. Als Gremium, das sich umfassend mit dem Angebot in Studium und Lehre befasst, kommt der Studienkommission eine wichtige Rolle bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung zu. Der Studiendekan leitet die Studienkommission und ist ihr Vorsitzender.

Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder der Studienkommission finden Sie hier.

Weitere Informationen

Auf den Seiten der Universität zur Qualitätssicherung und -entwicklung finden Sie weitere Informationen über das Qualitätsmanagement-System der Universität Heidelberg, das QM-System heiQUALITY.

Dort finden Sie im Downloadbereich auch nähere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, entsprechende Senatsbeschlüsse und Dokumentationen.

Senatsrichtlinie partnerschaftliches Verhalten

Die Juristische Fakultät bekennt sich zu der Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten“. Sie ist bestrebt, herabwürdigendes Verhalten, sexuelle Übergriffe, Mobbing, Stalking und Diskriminierung zu unterbinden. 

Feedback an das Qualitätsmanagement der Juristischen Fakultät

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E-Mail: qualitaetsmanagement@jurs.uni-heidelberg.de