Arbeitsgemeinschaften
In Arbeitsgemeinschaften (AGs) wird der in den Vorlesungen behandelte Stoff im Gespräch erörtert und anhand praktischer Fälle vertieft. Die Studierenden werden durch die Behandlung und Bearbeitung praktischer Fälle zur selbständigen Auseinandersetzung mit dem Vorlesungsstoff angeregt und angeleitet. Die Fallarbeit wird gemeinsam eingeübt. Auf diese Weise wird der Grundstein für eine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen gelegt.
In den unteren Semestern haben Arbeitsgemeinschaften darüber hinaus den Zweck, Studierenden eine Hilfestellung bei der Gestaltung und Durchführung des Studiums zu geben. Es wird auf alle Punkte eingegangen, die in den Anfangssemestern erfahrungsgemäß Fragen aufwerfen, wie z. B. zweckmäßige Anlage des Studiums, Technik wissenschaftlicher Arbeit, Benutzung von Literatur und Bibliotheken etc.
Der Besuch der Arbeitsgemeinschaften wird daher vor einer Teilnahme an den Übungen nachdrücklich empfohlen.
Die AGs, die grundkursbegleitend auf die Anfängerübungen vorbereiten (AG ZR I und II, AG StrafR I, AG Verfassungsrecht) werden nur im jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester angeboten. Die AGs, die der Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübungen dienen, werden jedes Semester angeboten.
Probeklausuren in den Grundkursen und Klausurenkurs Grundkursstoff
In den Grundkursen der drei Kernfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht werden in den ersten zwei Fachsemestern Probeklausuren angeboten. Die Probeklausuren dienen der Vorbereitung auf die Klausuren der Anfängerübungen und werden von den AG-Leiter:innen korrigiert. Auf diese Weise besteht nicht nur die Möglichkeit, ein individuelles Feedback einzuholen und Kenntnis über den persönlichen Lernfortschritt zu erlangen. Auch das Klausurenschreiben kann praktisch geübt werden. Die Fakultät empfiehlt daher nachdrücklich, die Probeklausuren im ersten und zweiten Fachsemester mitzuschreiben (erstes Fachsemester: Probeklausur im Strafrecht und im Zivilrecht, zweites Fachsemester: Probeklausur im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht). In prüfungsrechtlicher Hinsicht besteht keine Pflicht, an den Klausuren teilzunehmen.
Zusätzlich zu den Probeklausuren besteht für Studierende des zweiten Fachsemesters die Möglichkeit, am Klausurenkurs Grundkursstoff teilzunehmen. Angeboten werden je zwei korrigierte Klausuren im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht. Finanziert wird dieses Angebot vom Fakultätsverein Jura Heidelberg e.V. Es dient ebenfalls dem Training des Klausurenschreibens und soll helfen, sich bestmöglich auf die Anfängerübungen im nachfolgenden Semester vorzubereiten.
Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester 2024/25
Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 1. Fachsemester:
- AG Zivilrecht I (20 Arbeitsgemeinschaften, Probeklausur)
- AG Strafrecht I (20 Arbeitsgemeinschaften, Probeklausur)
Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 3. Fachsemester, die nach dem alten Studienplan studieren möchten, Studienortwechsler und Wiederholer:
- AG Strafrecht II (Strafrecht BT) (Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Strafrecht)
Arbeitsgemeinschaften für Studierende im 5. Fachsemester, die nach dem alten Studienplan studieren möchten, Studienortwechsler und Wiederholer oder Studierende, die auch nach dem neuen Studienplan die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene im 6. Fachsemester absolvieren möchten:
- AG Verwaltungsrecht (Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht)
- Crashkurs Europarecht (in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr 2025, nähere Informationen folgen)
- Crashkurs Verwaltungsrecht BT (in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr 2025, nähere Informationen folgen)
AGs für Studierende des BA-Begleitfachs Öffentliches Recht (25%) (1. und 5. Fachsemester):
- Einführung für BA Studierende
- AG Verwaltungsrecht (gemeinsam mit den Jurastudierenden zur Vorbereitung der Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht)
- Crashkurs Verwaltungsrecht BT (in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr 2025, nähere Informationen folgen)
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften findet über heiCO (Campus Online) statt. Eine Anmeldung über das LSF ist nicht mehr möglich.
- Der Anmeldezeitraum erstreckt sich vom 14. Oktober bis einschließlich 16. Oktober um 23:59 Uhr.
Bitte beachten Sie für die Anmeldung:
- Sie finden die Arbeitsgemeinschaft als Veranstaltung in heiCO.
- Auf der Seite der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft in heiCO finden Sie die Gruppen mit den zugehörigen Terminen.
- Über den „Anmelden“-Button kommen Sie auf eine Übersicht aller Gruppen, in der Sie nochmals die genauen Termine und AG-Leiter sehen. Hier müssen Sie Prioritäten für die einzelnen Gruppen angeben. Wichtig: Sie müssen eine Priorität für jede Gruppe angeben, anderenfalls können Sie sich nicht anmelden. Nur so ist sichergestellt, dass Sie am Ende des Verfahrens einen Platz in einer Arbeitsgemeinschaft erhalten.
- Nach Ende des Anmeldezeitraums am 16. Oktober um 23:59 Uhr wird die Anmeldung gesperrt. In den folgenden Tagen bis zum 19.10. wird heiCO dann die Zuteilung per Los durchführen und dabei auch berücksichtigen, dass keine Terminkollisionen mit Ihrem Stundenplan vorliegen.
- Nach Abschluss der Zuteilung werden Sie automatisch per E-Mail über Ihren AG-Platz informiert.
Bei Problemen:
Bei Problemen mit heiCO wenden Sie sich bitte unmittelbar an den heiCO Helpdesk oder an die AG-Koordination. Da wir aufgrund der Einführung von heiCO mit vielen Anfragen rechnen, bitten wir Sie schon jetzt um etwas Geduld. AG-Plätze sind für alle Studierende in ausreichender Zahl vorhanden.
Arbeitsgemeinschaften für Studierende mit dem Abschlussziel Erste juristische Prüfung:
- 1. Semester: AG Zivilrecht I und AG Strafrecht I (Gruppenstärke: 20-25 Personen, Probeklausuren)
- 2. Semester: AG Zivilrecht II und AG Verfassungsrecht (Gruppenstärke: ca. 25 Personen, Probeklausuren)
- ab dem 3. Semester: AG Strafrecht II (Strafrecht BT, Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung)
- ab dem 4. Semester: AG Zivilrecht III (Sachenrecht) und AG Verwaltungsrecht
Arbeitsgemeinschaften für Studierende des Bachelor-Begleitfaches Öffentliches Recht (25%):
- 1. Semester: AG Verfassungsrecht für Studierende des Bachelor-Begleitfaches (Einführung)
- 2. Semester: AG Verfassungsrecht (Gruppenstärke: ca. 25 Personen, Probeklausur)
- ab dem 4. Semester: AG Verwaltungsrecht
Arbeitsgemeinschaften für Studierende der LL.M.-Studiengänge
Je nach Studiengang stehen spezielle Arbeitsgemeinschaften für Studierende der LL.M.-Studiengänge zur Verfügung. Auf Wunsch kommt auch eine Teilnahem an den oben genannten Arbeitsgemeinschaften in Betracht.
Häufig gestellte Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Inhalten und Organisation der Arbeitsgemeinschaften habe?
Bitte wenden Sie sich an Ihre AG-Leiterin oder Ihren AG-Leiter.
Wann beginnen die Arbeitsgemeinschaften?
Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche.
Ich kann die Arbeitsgemeinschaften nicht in heiCO belegen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de
Die Arbeitsgemeinschaft, für die ich mich angemeldet habe, kann ich nicht besuchen. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich erst für eine Arbeitsgemeinschaft an, wenn Sie Ihren Stundenplan zusammengestellt haben. Nutzen Sie für die Anmeldung die Prioritäten in heiCO.
Wenn Sie feststellen, dass die Arbeitsgemeinschaft nicht mit Ihren Verpflichtungen vereinbar ist, kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere Kinderbetreuung, Sprachkurse, Arbeitspläne) ein Wechsel stattfinden. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bei der AG Planung: ag@jurs.uni-heidelberg.de
Ich will eine Arbeitsgemeinschaft, die der Vorbereitung auf eine Fortgeschrittenenübung dient, parallel zur Übung besuchen. Kann ich das?
Die Fakultät empfiehlt, die Arbeitsgemeinschaften ab dem dritten Semester (Strafrecht II, Zivilrecht III, Verwaltungsrecht) in dem Semester vor der Übung zu besuchen. Da diese Arbeitsgemeinschaften jedes Semester angeboten werden, ist ein Besuch parallel zur Übung möglich.
Ich werde die Übungen in einer anderen Reihenfolge absolvieren als im Studienplan angeregt. Kann ich die Arbeitsgemeinschaften dementsprechend in anderen Semestern besuchen?
Ja, wenn es sich um eine der Arbeitsgemeinschaften handelt, die auf die Fortgeschrittenenübungen vorbereiten. Arbeitsgemeinschaften, die für das erste und zweiten Semester vorgesehen sind, werden nur im Winter- bzw. Sommersemester angeboten.