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Staatsprüfung

Die Staatsprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt, einer Stelle des Justizministeriums Baden-Württemberg abgenommen. Sie besteht aus sechs fünfstündigen Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung. Prüfer sind die Professorinnen und Professoren sowie Praktiker. Die Prüfung erfolgt landeseinheitlich, jährlich werden zwei Termine, jeweils im Frühjahr und im Herbst angeboten. Seit Herbst 2011 erfolgt die Korrektur der Klausuren landeseinheitlich, d. h. die Korrektoren erhalten Klausuren unterschiedlicher Prüfungsorte, auf Grund der zugelosten Platzziffern kann vom Prüfer die Landesuniversität nicht ermittelt werden.
Da das Studium und die zu erbringenden Prüfungsleistungen – insbesondere nach der Zwischenprüfung – stark von der Vorbereitung auf die Staatsprüfung geprägt ist, bitten wir, die Informationsblätter des Landesjustizprüfungsamts sowie die Ausschreibungen zur Staatsprüfung zu beachten. Dort finden Sie auch die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung mit den wichtigen Vorschriften § 8 (Prüfungsstoff), § 9 (Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung), § 22 (Freiversuch) und § 23 (Verbesserungsfähiger Versuch) .