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Praktikum im Ausland

Pflichtpraktika können auch im Ausland absolviert werden, § 5 JAPrO Baden-Württemberg:
"(1) Während der vorlesungsfreien Zeit nehmen die Studierenden mindestens drei Monate lang an praktischen Studienzeiten teil.
(2) Die praktischen Studienzeiten können bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.
(3)…, (4)…"

Weitere Informationen:

  • Merkblatt des Landesjustizprüfungsamts zum Pflichtpratikum.
  • Praktikum im Ausland (Informationsseite des Dezernats für Internationale Beziehungen)
  • Heidelberger Praktikumsprogramm von Alumni für Studierende
  • ERASMUS-Placement