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Anerkennung von Studienleistungen im Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht (25%)

Erfordernis eines schriftlichen Antrags

Wenn Sie sich Studienleistungen, die Sie im Rahmen eines anderen Studiengangs erbracht haben, für das Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht (25%) anerkennen lassen möchten, bitten wir Sie, einen schriftlichen Antrag zu stellen (siehe §§ 4, 5 der Satzung der Universität Heidelberg zur Regelung des Verfahrens der Anerkennung und Anrechnung von Leistungen vom 02. März 2023). Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unten.

Bitte beachten Sie, dass nur an der Universität Heidelberg immatrikulierte Studierende einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen können. 

Informationen zum Verfahren der Anerkennung von Studienleistungen

1. Empfehlung einer Vorbesprechung

Wir empfehlen nachdrücklich, vor der formalen Antragstellung einen Beratungstermin mit der Fachstudienberatung zu vereinbaren. Im Gespräch können etwaige Möglichkeiten erörtert werden und es kann gemeinsam die beste Lösung für Sie gefunden werden.

2.  Antragstellung

Für die Anerkennung von Studienleistungen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der bei der Studienberatung für das Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht einzureichen ist. Bitte nutzen Sie das bereitgestellte Antragsformular. Dort werden alle Informationen abgefragt, die für die Antragstellung erforderlich sind. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Ihr Antrag vollständig ist.

3. Entscheidung über den Antrag

Über Ihren Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss bzw. eine vom Prüfungsausschuss beauftragte Person anhand der vorgelegten Unterlagen. Innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung ergeht ein entsprechender schriftlicher Bescheid, der Ihnen elektronisch oder per Post bekannt gemacht wird.

4. Folgen der Entscheidung

Wird wie beantragt entschieden, werden die Leistungen anerkannt und innerhalb von vier Wochen im Prüfungsverwaltungssystem der Universität (heiCO) verbucht. Die anerkannten Leistungen können dann von Ihnen in heiCO eingesehen werden. Wird dem Antrag nicht entsprochen, steht Ihnen der Rechtsweg offen.

Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Die Möglichkeit einer Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen besteht aufgrund der derzeitigen Studienstruktur nicht. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.