Zwischenprüfung

Zwischenprüfung

Die Orientierungsprüfung ist abgeschafft. Sie bestand aus einer bestandenen Anfängerübung im Bürgerlichen Recht oder im Öffentlichen Recht; eine vorherige Wahl war nicht erforderlich. Die Orientierungsprüfung musste im zweiten Semester versucht worden sein, damit diese im Falle des Nichtbestehens im dritten Semester wiederholt werden kann.
Die Zwischenprüfung besteht aus den Anfängerübungen im Bürgerlichen Recht,  Öffentlichen Recht und Strafrecht. Sie muss bis zum vierten Semester bestanden worden sein; eine Wiederholungsmöglichkeit im fünften oder sechsten Semester ist gegeben, wenn die jeweilige Anfängerübung bis zum vierten Semester einmal versucht wurde.