Völkerrecht
Allgemeine Beschreibung des Schwerpunktbereichs 8b
Ziel des Schwerpunktbereichs „Internationales Recht“ ist es, Studierende der Rechtswissenschaft auf die gesamte Bandbreite international ausgerichteter Berufe vorzubereiten: Dies gilt für die Tätigkeit in den Rechtsabteilungen international auf-gestellter Unternehmen und die Arbeit als Wirtschaftsanwältin oder -anwalt in gleicher Weise wie für eine Tätigkeit in europäischen und internationalen sowie grenz-überschreitend vernetzten nationalen Behörden bzw. Organisationen.
Vor diesem Hintergrund umfasst der Schwerpunktbereich „Internationales Recht“ zum einen den Teilbereich „Internationales Privat- und Verfahrensrecht“ und zum anderen den Teilbereich „Völkerrecht“. Diese Kombination soll den Studierenden einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen internationaler (Wirtschafts)Beziehungen verschaffen. Die Zusammenführung von internationalem Privatrecht und Völkerrecht entspricht der Rechtspraxis, die – insbesondere im internationalen Wirtschaftsrecht – regelmäßig Aspekte aus beiden Teilgebieten zu berücksichtigen hat.
Angesichts der Breite des Schwerpunktbereichs können die Studierenden für die Examensklausur und die mündliche Prüfung einen der beiden Teilbereiche auswählen. Die Wahl eines Teilbereichs hat zur Folge, dass der Prüfungsstoff sich im Kern auf die Inhalte dieses Teilbereichs beschränkt (s. Anhang I). Allerdings wird der Besuch von Lehrveranstaltungen auch im anderen Teilbereich erwartet, um sich dort die Grundlagen zu erarbeiten, die für eine Tätigkeit im internationalen Kontext unabdingbar sind. Aus diesem Grund sind bestimmte Themen des jeweils anderen Teilbereichs auch Gegenstand der mündlichen Prüfung. Diese Themen sind im Anhang II aufgeführt. Unabhängig von der Teilbereichswahl für Klausur und mündliche Prüfung können die Studierenden den Teilbereich wählen, in dem sie ihre Studienarbeit anfertigen möchten.
Entsprechend dem Studienplan der Fakultät sollen die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs in zwei Semestern besucht werden.
Studienplan
Tabelle
Vorlesung | Völkerrecht | 3 |
Vorlesung | Internationale Organisationen | 2 |
Vorlesung | Internationaler (einschließlich regionaler) Menschenrechtsschutz | 2 |
Schlüsselqualifikationen | Techniken außergerichtlicher Streitbeilegung im Privatrecht | 2 |
Schlüsselqualifikationen | Techniken außergerichtlicher Streitbeilegung im Völkerrecht | 2 |
Schlüsselqualifikationen | Moot Court | 2 |
Seminar | Seminar | 3 |
Zusätzliches Angebot zur Examensvorbereitung | Arbeitsgemeinschaft | 2 |
Ergänzende optionale Veranstaltungen | Umweltvölkerrecht | 1 |
Ergänzende optionale Veranstaltungen: | Internationales Wirtschaftsrecht | 1 |
Ergänzende optionale Veranstaltungen: | Kolloquium Völkerrecht | 1 |
Pflichtstoff, der in der Ausbildung besonders akzentuiert wird | Internationales Privatrecht I | 2 |
Pflichtstoff, der in der Ausbildung besonders akzentuiert wird | Europarecht I | 2 |
Prüfungsgegenstände
- Völkerrechtliche Rechtsquellen
a) Aus dem Völkervertragsrecht: Probleme des Vertragsabschlusses, Vorbehalte, Ver-tragsbeendigung, Auslegung, völkerrechtliche Verträge und nationales Recht
b) Völkergewohnheitsrecht: Entstehungsgrundsätze, Verhältnis zum Völkervertragsrecht
c) Allgemeine Rechtsgrundsätze (Art. 38 lit.c IGH Statut) - Internationale Streitbeilegung
a) Formen
b) Überblick über die Foren
c) Grundfragen der Zuständigkeit
d) Verfahrensgrundsätze - Friedenssicherung
a) Art. 2 Ziff. 4 UN Charta
b) Kap. VII UN Charta
c) Regionalabkommen (Kap. VIII UN Charta)
d) Humanitäre Interventionen - Internationaler (einschließlich regionaler) Menschenrechtsschutz
- Humanitäres Völkerrecht (Überblick)
- Grundprinzipien des Völkerrechts
- Souveränität
- Immunität
- Kooperation
- Solidarität - Verhältnis Völkerrecht zum Europarecht und zum nationalen Recht
a) Völkerrecht und staatliches Recht
b) Völkerrecht und EU-Recht - Internationale Organisationen (Überblick)
- Vollzug des Völkerrechts
- Staatenverantwortlichkeit
- andere Formen der Durchsetzung von Völkerrecht
Pflichtstoff aus dem jeweils anderen Teilbereich, der Gegenstand der mündlichen Prüfung sein kann
- Allgemeine Lehren des IPR
- Internationales Schuld- und Sachenrecht (deutsches und europäisches Recht)
- Verordnung Brüssel I (44/2001/EG)
Erforderliche Vorlesungen: IPR I und IPR II; empfohlen: Kolloquium zum IPR oder Arbeitsgemeinschaft.
Interview zum Schwerpunktbereich Völkerrecht
Hier hören Sie einen Audiobeitrag zum Schwerpunktbereich 8b