Studienarbeit

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Voraussetzungen

Die Studienarbeit kann erst geschrieben werden, wenn alle drei Übungen für Fortgeschrittene bestanden wurden und der Schwerpunkbereich gewählt wurde. Die drei Übungen müssen zum Zeitpunkt der Ausgabe des Themas bestanden worden sein. Es ist daher unproblematisch, wenn zum Zeitpunkt des Ablaufs der Anmeldefrist noch nicht feststehen sollte, ob die letzte Übung bestanden wurde. Zudem müssen zwei Grundlagenscheine aus zwei unterschiedlichen Bereichen ("Grundlagenschein I" und „Grundlagenschein II“) bestanden worden sein.

Es empfiehlt sich, die Studienarbeit frühestens nach dem zweiten Semester des Schwerpunktstudiums anzufertigen. Die Studienarbeit wird meist als erste Teilleistung der Universitätsprüfung absolviert. Man kann jedoch auch mit der Klausur im Schwerpunktbereich beginnen. Die mündliche Prüfung ist immer die letzte der zwei Teilprüfungen (§ 14 Abs. 1 der Schwerpunktbereichsprüfungssatzung).

Die schriftliche Studienarbeit wird als vierwöchige Hausarbeit geschrieben. Die Studienarbeit kann (im Rahmen der Kapazität) in einem Seminar, nachlaufend zu einer Vorlesung oder ohne Veranstaltungsbezug zu einem Themenbereich des Schwerpunktbereichs geschrieben werden (zum Zuteilungsverfahren s.u.).

Unterschied Seminararbeit und Studienarbeit

Man muss unterscheiden:

  • Die Seminararbeit ist Zulassungsvoraussetzung zur Staatsprüfung gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO. Es existiert keine Verbindung zum Schwerpunktbereich, d.h. man kann eine Seminararbeit „im eigenen Schwerpunktbereich“, in einem anderen Schwerpunktbereich oder in einem Seminar ohne Schwerpunktanbindung anfertigen.
  • Die Studienarbeit als Teilleistung der Schwerpunktbereichsprüfung (§ 11 Nr. 1 der Schwerpunktbereichsprüfungssatzung) muss im eignen Schwerpunktbereich absolviert werden.
  • Wenn die Studienarbeit im Rahmen eines Seminars geschrieben wird, kann – nach Teilnahme an dem Seminar und dem Referat als weiterer Prüfungsleistung – mit der gleichen Arbeit auch ein Seminarschein erworben werden. Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, die Studienarbeit in einem Seminar anzufertigen: Die Zuteilung der Studienarbeitsthemen ist Ergebnis eines Auswahlverfahrens (siehe unten).
  • In jedem Schwerpunktbereich werden Seminare angeboten; diese sind also auch Lehrveranstaltungen des Angebots im Schwerpunktbereich.Hausarbeit geschrieben. Die Studienarbeit kann (im Rahmen der Kapazität) in einem Seminar, nachlaufend zu einer Vorlesung oder ohne Veranstaltungsbezug zu einem Themenbereich des Schwerpunktbereichs geschrieben werden (zum Zuteilungsverfahren s.u.).

Zuteilungsverfahren

Rechtliche Grundlagen

Zur Verbesserung des Verfahrens der Zuteilung der Studienarbeiten im Rahmen der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich hat der Fakultätsrat nach Diskussion in der Studienkommission am 06. Februar 2013 eine neue Verfahrensordnung nach § 7 Abs. 5 der Schwerpunktbereichsprüfungssatzung beschlossen. Ziel der Änderung ist es, allen Antragstellern zum gewünschten Semester im Rahmen eines klaren Zuteilungsverfahrens ein Thema zuzuteilen. Die neue Fassung des § 4 lautet:

§ 4 Erbringung der schriftlichen Studienarbeit
(1) Die schriftliche Studienarbeit wird in der Regel veranstaltungsbegleitend im Rahmen eines Seminars, eines Kolloquiums oder einer Vorlesung erbracht.
(2) Zur schriftlichen Studienarbeit wird auf Antrag zugelassen, wer erfolgreich an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht teilgenommen hat sowie eine Klausur oder eine Seminararbeit einer Lehrveranstaltung in der Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie und zusätzlich eine Klausur oder eine Seminararbeit einer Lehrveranstaltung in der Methodenlehre, der Rechtsvergleichung oder der Rechtssoziologie bestanden hat. Der Leistungsnachweis in der Methodenlehre, der Rechtsvergleichung oder der Rechtssoziologie kann durch vergleichbare Leistungsnachweise ersetzt werden, die an einer anderen Universität im In- oder Ausland erbracht wurden; ein den Anforderungen des §§ 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JAPrO entsprechendes Auslandsstudium ersetzt den Leistungsnachweis in der Rechtsvergleichung. Das Erfordernis des Satz 1 gilt erstmals für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Studienarbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester 2014 anfertigen.
Die Bewerber um eine schriftliche Studienarbeit, die die Voraussetzung nach Absatz 1 erfüllen, melden sich innerhalb der vom Prüfungsamt gesetzten Frist, die in der Regel vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit sein soll, beim Prüfungsamt an. Der genaue Zeitpunkt wird jeweils wenigstens zwei Wochen im Voraus vom Prüfungsamt auf der Homepage der Fakultät bekanntgegeben. Die Studienarbeiten werden zentral durch das Prüfungsamt zugeteilt. Die Bewerber können Zuteilungswünsche zu bestimmten Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs oder den in Absatz 8 genannten Themengebieten äußern, die nach Maßgabe der Kapazitäten berücksichtigt werden. Die Themen der Studienarbeiten müssen vorrangig aus dem spezifischen Prüfungsstoff stammen, nachrangig können auch Aufgaben aus der Pflichtfachvertiefung des jeweiligen Schwerpunktbereichs gestellt werden. Übersteigt die Zahl der Bewerber die in einer Veranstaltung angebotene Anzahl der Plätze bzw. Themen, entscheidet das Los. Bewerber, die nach § 18 der Satzung der Universität Heidelberg über Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen im Studiengang Rechtswissenschaft die Studienarbeit im Rahmen eines Wiederholungsversuchs oder Notenverbesserungsversuchs anfertigen, können sich innerhalb einer Woche nach der mündlichen Prüfung anmelden. Studierende, welche die Prüfung im Notenverbesserungsversuch wiederholen, werden bei der Zuteilung der Studienarbeiten nachrangig berücksichtigt.
(3) Liegt die schriftliche Studienarbeit zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung nicht vor, wird dieser Teil der Universitätsprüfung mit ungenügend (0 Punkte) bewertet.
(4) Die Aufgabe der schriftlichen Studienarbeit wird vom Prüfungsamt ausgegeben. Die Bearbeitung ist beim Prüfungsamt schriftlich und elektronisch auf einem Datenträger abzugeben.
(5) Der Bearbeiter hat schriftlich zu erklären, dass er die Arbeit selbständig angefertigt und andere Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen nicht benutzt hat.
(6) Der Betreuer bewertet die Arbeit und gibt dem Prüfungsamt die Bewertung der schriftlichen Studienarbeit bekannt.
(7) Das Prüfungsamt gibt dem Bearbeiter die Bewertung bekannt. Die bewertete Studienarbeit wird im Prüfungsamt aufbewahrt.
(8) Bis zum 15.05. (für das folgende Wintersemester) bzw. bis zum 15.11. (für das folgende Sommersemester) teilen die der Fakultät angehörenden Professoren und Privatdozenten dem Prüfungsamt mit, in welchen Veranstaltungen bzw. zu welchen Themengebieten sie im jeweils kommenden Semester schriftliche Studienarbeiten anbieten werden und innerhalb welcher Frist mit der Bearbeitung des Studienarbeitsthemas begonnen werden kann.

Kandidatinnen und Kandidaten beantragen die Zuteilung eines Studienarbeitsthemas direkt beim Prüfungsamt. Es erfolgt keine Zusage vom Aufgabensteller selbst; die Bewerber können Wünsche hinsichtlich der Anfertigung im Rahmen eines Seminars oder zu einem bestimmten Themenkomplex äußern, die im Umfang der zur Verfügung stehenden Kapazität zu berücksichtigen sind.

Verfahren (abstrakt)

  1. Bis zum 15.05. (für das folgende Wintersemester) bzw. bis zum 15.11. (für das folgende Sommersemester) teilen die der Fakultät angehörenden Professoren und Privatdozenten dem Prüfungsamt mit, in welchen Seminaren bzw. zu welchen Themengebieten sie im jeweils kommenden Semester schriftliche Studienarbeiten anbieten werden und innerhalb welcher Frist mit der Bearbeitung des Studienarbeitsthemas begonnen werden kann.
  2. Die Bewerber um eine schriftliche Studienarbeit melden sich innerhalb der vom Prüfungsamt gesetzten Frist, die in der Regel vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit sein soll, beim Prüfungsamt an.
  3. Die Studienarbeiten werden zentral durch das Prüfungsamt zugeteilt. Die Bewerber können Zuteilungswünsche zu bestimmten Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs oder zu Themengebieten äußern, die nach Maßgabe der Kapazitäten berücksichtigt werden. Die Themen der Studienarbeiten müssen vorrangig aus dem spezifischen Prüfungsstoff stammen, nachrangig können auch Aufgaben aus der Pflichtfachvertiefung des jeweiligen Schwerpunktbereichs gestellt werden.
  4. Übersteigt die Zahl der Bewerber die in einem Seminar bzw. zu einem Themenbereich angebotene Anzahl der Plätze bzw. Themen, entscheidet das Los.
  5. Wiederholer der Universitätsprüfung (zur Notenverbesserung) werden nachrangig berücksichtig.
    Wiederholer der Universitätsprüfung können sich bis spätestens eine Woche nach der mündlichen Universitätsprüfung zur Studienarbeit der folgenden Semesterferien anmelden.
  6. Das Prüfungsamt informiert die Bewerberinnen und Bewerber nach Durchführung des Zuteilungsverfahrens zeitnah über die Zuteilung zu einem Seminar / einem Themenbereich.
     

Aktuelles Verfahren

Fristen für die Studienarbeiten nach dem Wintersemester 2023/24:

  • Am 02.12.2024: Veröffentlichung der Themenlisten
  • 02.12.2024 - 15.01.2025: Bewerbungsfrist Studienarbeiten
  • ca. eine Woche später: Information der Bewerberinnen und Bewerber über die Zuteilung
  • 10.02.2025: Frühester Ausgabetermin der Studienarbeitsthemen (soweit in der Veröffentlichung der Seminare und Themenbereiche nicht abweichend festgelegt).
  • 14.03.2025: Spätester Ausgabetermin der Studienarbeitsthemen mit Korrekturgarantie bis zur mündlichen Prüfung im nächsten Termin (soweit in der Veröffentlichung der Seminare und Themenbereiche nicht abweichend festgelegt). Falls die Korrektur nicht bis zur nächsten mündlichen Prüfung zur Verfügung stehen muss, wird das Thema noch bis zum 31.03.2024 ausgegeben.
  • Hinweis: Die Studienarbeitsthemen werden üblicherweise zwischen dem 10.02.2025 und dem 14.03.2025 ausgegeben. Eine Anmeldung für einen bestimmten Termin ist nicht erforderlich. Wenn die Themen früher oder später ausgegeben werden sollen, muss dies mit dem Prüfungsamt abgesprochen werden. In der letzten Vorlesungswoche können nur wenige Themen ausgegeben werden.

Ablauf

Ziel des Verfahrens, Grenzen der Themenwahl

Bitte beachten Sie:

  • Ziel des Verfahrens ist, jeder Studentin / jedem Studenten im gewünschten Semester ein Studienarbeitsthema zuzuteilen.
  • Es können auf dem Anmeldeformular Präferenzen hinsichtlich einer Seminaranbindung oder des gewünschten Themenbereichs angegeben werden, die im Rahmen der Kapazität berücksichtigt werden. Es wird dazu geraten, die auf dem Formular angegebenen vier möglichen Zuteilungswünsche auszuschöpfen. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Teilnahme an einem Seminar oder Zuteilung eines Studienarbeitsthemas aus einem bestimmten Bereich.
  • Die Beantragung der Zuteilung eines Studienarbeitsthemas ist verbindlich. Ein Rücktritt kommt nur im Rahmen des § 8 der Schwerpunktbereichsprüfungssatzung in Betracht.
     

Formalia und Ablauf

  • 12.02.2024-15.03.2024: Ausgabefrist Studienarbeiten
  • Die gegebenenfalls auf dem Aufgabenblatt der Studienarbeit von der Aufgabenstellerin / dem Aufgabensteller ausgeführten Formalia (maximaler Umfang der Arbeit, Seitenrand, Schriftart, Zeilenabstand etc.) gehen vor.
  • Hilfsweise gelten die Voraussetzungen des Informationsblattes, welche die Bearbeiter der Studienarbeit bei der Ausgabe des Themas ausgehändigt bekommen.
     

Nachweis der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen

Bitte legen bei - soweit noch nicht zentral verbucht - am Tage der Entgegennahme des Studienarbeitsthemas vor:

  • Leistungsnachweise der drei Fortgeschrittenenübungen (bzw. Anerkennungsbescheid bei Anerkennung von Leistungsnachweisen aus einem Auslandsstudium im Original.
  • Leistungsnachweis „Grundlagenschein I“ (aus den Gebieten Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie) und „Grundlagenschein II" (aus den Gebieten Methodenlehre, Rechtsvergleichung oder Rechtssoziologie) oder als Ersatz des „Grundlagenscheins II“ den Nachweis des Auslandsstudiums im Original.
     

Abgabe der Studienarbeit:

  • Die Studienarbeit wird ausschließlich elektronisch abgegeben.
  • Diese soll als Word- oder PDF-Dokument als E-Mailanhang übermittelt werden.
  • In einer weiteren elektronishcen Bescheidnigung muss versichert werden, dass Sie die Arbeit eigenständig und nur mit dem angegebenen Hilfsmitteln angefertigt haben.

Studienarbeit im Ausland

Voraussetzungen der Anerkennung