Praktikum im Ausland
Pflichtpraktika können auch im Ausland absolviert werden, § 5 JAPrO Baden-Württemberg:
"(1) Während der vorlesungsfreien Zeit nehmen die Studierenden mindestens drei Monate lang an praktischen Studienzeiten teil.
(2) Die praktischen Studienzeiten können bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.
(3)…, (4)…"
Weitere Informationen:
- Merkblatt des Landesjustizprüfungsamts zum Pflichtpratikum.
- Praktikum im Ausland (Informationsseite des Dezernats für Internationale Beziehungen)
- Heidelberger Praktikumsprogramm von Alumni für Studierende
- ERASMUS-Placement