HeidelPräp! Villa HeidelPräp! – Haus der Examensvorbereitung
„Miteinander statt gegeneinander“
Angebot
In der Villa HeidelPräp! (Villa Manesse, unmittelbar neben dem Fakultätshauptgebäude) stehen seit März 2015 insgesamt 50 Dauerarbeitsplätze für Examenskandidaten zur Verfügung. Diese Plätze werden für 12 Monate personalisiert vergeben. Zum 1. April und zum 1. Oktober jedes Jahres werden jeweils 25 Plätze neu ausgeschrieben. Dabei ist es auch möglich, dass sich zwei ExamenskandidatInnen um einen gemeinsamen Arbeitsplatz bewerben („Tandem“).
In der Villa gibt es drei Gruppenarbeitsräume für das gemeinsame Lernen in privaten Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus bietet die Villa HeidelPräp! einen weitläufigen Garten, eine Teeküche sowie mehrere Dachterrassen und Aufenthaltsräume zur gemeinschaftlichen Benutzung.
Bewerbung
Bewerben können sich nur Studierende der Rechtswissenschaft (Abschlussziel: Erste juristische Prüfung) der Universität Heidelberg. Bei einer Tandem-Bewerbung müssen beide Bewerber entsprechend immatrikuliert sein.
Für eine vollständige Bewerbung ist erforderlich, dass Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular, einen Lernplan für das Sommer- und Wintersemester sowie einen Wochenplan einreichen. Ferner müssen Sie uns Ihre Motivation (und ggf. Ihre besondere Bedürftigkeit) darlegen und - soweit zumutbar - glaubhaft machen (etwa in Form von aussagekräftigen ärztlichen Attesten o. ä. ). Die Bewerbungsfrist läuft in der Regel von Mitte Januar bis Anfang Februar (für das Sommersemester) und von Mitte Juli bis Anfang August (für das Wintersemester). Aktuelle Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie im Jahreskalender und in der Rubrik „Aktuelles“.
Die Bewerbung erfolgt über Moodle. Dort stellen wir Ihnen auch das Bewerbungsformular sowie Vorlagen für die Lern- und Wochenpläne zur Verfügung.
Auswahl
Die Auswahl unter den BewerberInnen um einen Dauerarbeitsplatz erfolgt nicht nach Noten im bisherigen Studium. Die KandidatInnen sollen allerdings scheinfrei sein. Weiterhin sollte der Arbeitsplatz in der Villa für die letzten 12 Monate der Examensvorbereitung genutzt werden, d. h. der schriftliche Teil des Erstversuchs (auch Freiversuch) oder eines Wiederholungsversuchs wegen Nichtbestehens sollte zeitlich für das Ende der Nutzungszeit geplant sein.
Für die Vorbereitung auf einen Verbesserungsversuch steht die Villa nicht zur Verfügung. Um eine bestmögliche Nutzungsauslastung der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze sicherzustellen, kann die Vergabe eines Platzes grundsätzlich nicht erfolgen, wenn es während der Nutzungszeit zu längeren Ausfallzeiten kommt, bspw. wegen der Anfertigung einer Studienarbeit, ausstehenden praktischen Studienzeiten o. ä.
Auf der Basis der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (s. o. ) werden die Plätze von einer Auswahlkommission nach der höchsten Bedürftigkeit und dem voraussichtlich höchsten Nutzen für die Examensvorbereitung vergeben. Im Zweifel entscheidet das Los.