Klausurentraining Hinweise zur Teilnahme am Klausurentraining
Ablauf der Klausurbearbeitungen
Die Klausurenbearbeitungen des Probeexamens und der Klausurenkurse I und II finden in Präsenz statt. Sie werden grundsätzlich in der Neuen Universität geschrieben. Eine genaue Raumübersicht finden Sie im Jahreskalender sowie auf Moodle. Die Sachverhalte erhalten Sie vor Ort.
Für die Klausuren des Grundklausurenkurses gibt es keine Präsenzpflicht, es werden jedoch Hörsäle zur Präsenzbearbeitung angeboten. Die Sachverhalte werden auf Moodle hochgeladen. Dort finden Sie auch eine Übersicht der zur Präsenzbearbeitung zur Verfügung stehenden Hörsäle.
Bearbeitungsbeginn ist um 8:00 Uhr (Probeexamen 9:00 Uhr), Bearbeitungsende um 13:00 Uhr (Probeexamen 13:30 bzw. 14:00 Uhr). Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Jahreskalender und der Terminübersicht für das aktuelle Semester.
Die Klausuren müssen bis 14:00 Uhr (Probeexamen 14:30 bzw. 15:00 Uhr) als handschriftlicher Scan der Klausurbearbeitung auf Moodle hochgeladen werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Verspätete Klausurbearbeitungen werden nicht entgegengenommen. Technische Schwierigkeiten sind innerhalb des eigens hierfür vorgesehenen Zeitfensters zu bewältigen. Höchst ausnahmsweise ist bei solchen Schwierigkeiten die Einsendung der Klausur per E-Mail an examensvorbereitung@jurs.uni-heidelberg.de möglich. Auch in diesem Fall muss die Klausur bis 14:00 Uhr (Probeexamen: 14:30 bzw. 15:00 Uhr) bei uns eingehen.
Formale Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme am Klausurentraining müssen die folgenden formalen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, andernfalls erfolgt keine Korrektur!
- Sie müssen an der Universität Heidelberg im Fach Rechtswissenschaft immatrikuliert sein und das 5. Hochschulsemester vollendet haben.
- Sie müssen sich in die Moodle-Kurse für das Klausurentraining einschreiben und eine aktuelle, eigene Immatrikulationsbescheinigung (oder ein Stammdatenblatt) hochladen, aus der hervorgeht, dass Sie mindestens im 6. Hochschulsemester studieren. Sollten Sie noch nicht im 6. Fachsemester, wohl aber im 6. Hochschulsemester studieren, ist das Hochladen eines Stammdatenblatts notwendig, da nur dieses das Hochschulsemester ausweist. Für das Probeexamen werden (trotz dessen zeitlicher Lage in der vorlesungsfreien Zeit) nur Bescheinigungen anerkannt, aus denen sich ergibt, dass Sie im jeweils folgenden Vorlesungszeitraum mindestens im 6. Hochschulsemester sind. Falls Sie das wünschen, können Sie die Adresse schwärzen. Eine Schwärzung des Namens ist nicht zulässig.
- Sie müssen die erste Seite des Sachverhalts mit Ihren Vor- und Nachnamen versehen und als Deckblatt einscannen (dies gilt nur für die Klausurenkurse I und II sowie das Probeexamen; im Rahmen des Grundklausurenkurses ist kein Deckblatt erforderlich, es genügt hier das Anbringen Ihres Namen auf der ersten Seite der Bearbeitung).
- Sie müssen die Klausuren als Scan einer handschriftlichen Bearbeitung bis 14:00 Uhr des Bearbeitungstages (Probeexamen 14:30 bzw. 15:00 Uhr) auf Moodle hochladen.
- Die Bearbeitung muss lesbar sein. Dies betrifft sowohl die Lesbarkeit Ihrer Schrift als auch die Qualität des Scans.
Ausnahmeregelungen
Wir genehmigen Ihnen aus zwingendem Grund Ausnahmen von der Pflicht zur handschriftlichen Abfassung der Klausuren und der Präsenzpflicht. Erforderlichenfalls ist auch die Einräumung von Schreibzeitverlängerungen möglich.
Ausnahmen von der Pflicht zur handschriftlichen Anfertigung der Klausuren
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, Ihre Klausur handschriftlich zu verfassen, akzeptieren wir ausnahmsweise auch computerschriftliche Bearbeitungen, sofern Sie zuvor ein ärztliches Attest an geschaeftsstelle-examensvorbereitung@jurs.uni-heidelberg.de übersandt haben, das Grund und Dauer der voraussichtlichen Beeinträchtigung dokumentiert. Ein derartiger Nachweis der Beeinträchtigung muss (spätestens) jedes Semester erneuert werden.
Achtung: Auch beim Verfassen einer computerschriftlichen Klausurbearbeitung müssen Sie die erste Seite des Sachverhalts handschriftlich mit Ihrem Namen versehen und Ihrer Klausurbearbeitung voranstellen.
Ausnahmen von der Präsenzpflicht/ Schreibzeitverlängerungen
Wer einen zwingenden Grund für eine ausnahmsweise Online-Teilnahme im Einzelfall vorbringen kann, wird für diesen Einzelfall zur Online-Teilnahme zugelassen. Ein solcher Grund kann z. B. in einer gesundheitsbedingten Mobilitätseinschränkung bestehen, die den Weg zum Hörsaal unmöglich oder unzumutbar macht, ohne zugleich aber auch das Schreiben der Klausur zu beeinträchtigen (Attest erforderlich). Eine allgemeine Krankschreibung o. ä. genügt nicht. Zwingende Gründe können sich auch aus familiären Umständen (Trauerfeier, Hochzeit, Taufe im engsten Familien- und Freundeskreis) oder aus ehrenamtlichen/ kulturellen/ sportlichen Engagements ergeben (Spieltermine von Jugendtrainern, Konzerttermine von Musikern u. ä. ). Erforderlichenfalls erteilen wir Ihnen in diesen Fällen auch Schreibzeitverlängerungen.
Sie können die Ausnahmegenehmigungen formlos per Mail an examensvorbereitung@jurs.uni-heidelberg.de beantragen. Zur Verhinderung von Rückfragen bitten wir Sie, den den zwingenden Grund begründenden Sachverhalt substantiiert und mit zeitlichem Vorlauf vorzutragen und zumutbare Nachweise zur Glaubhaftmachung des zwingenden Grundes (z. B. ärztliche Atteste, Hochzeitseinladungen etc. ) beizufügen.
Hinweis: Für den Fall, dass Sie einmal an einer Klausur verhindert sind und keinen zwingenden Grund vorbringen können, laden wir die Klausuraufgaben nach Ablauf der Präsenz-Bearbeitungszeit auf Moodle hoch. Das ermöglicht ein Schreiben der Klausur unter völlig selbstbestimmten Bedingungen. Eine Korrektur erfolgt in diesem Fall nicht. Sie können aber selbstverständlich an der Besprechung der Klausur teilnehmen.