Heidelberger Anwaltszertifikat

Viele Jurastudenten werden nach erfolgreichem Abschluss der beiden Examina in der Anwaltschaft arbeiten. Aus diesem Grund bildet die anwaltsorientierte Juristenausbildung seit über 20 Jahren (1994) einen Schwerpunkt des Heidelberger Jurastudiums.

Die Fakultät empfiehlt daher nachdrücklich den Besuch von Veranstaltungen des Zentrums für anwaltsorientierte Juristenausbildung über das obligatorische Maß hinaus. Im Rahmen der angebotenen Veranstaltungen können bisher Schlüsselqualifikationsscheine nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO und Seminarscheine nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO erworben werden.

Besonders qualifizierte und interessierte Studierende besuchen erfahrungsgemäß mehr als einen Kurs zum Erwerb eines Schlüsselqualifikationsscheins. Um dieses Engagement und die dadurch erworbenen Fähigkeiten zu dokumentieren, verleiht die Fakultät durch das Zentrum für anwaltsorientierte Juristenausbildung das „Heidelberger Anwaltszertifikat“ (HAZ).

Mit dem HAZ bietet die Fakultät einen Ausweis für solche Studierende an, die ein deutlich überdurchschnittliches Interesse an der anwaltsorientierten Ausbildung gezeigt haben. Im Rahmen des Anwaltstages 2018 in Mannheim befragte Kanzleien bestätigten ihr Interesse an Studierenden mit derart ausgewiesenen Kompetenzen für die Vergabe von Praktikums- und Referendariatsplätzen.

Das HAZ erhält, wer an mindestens drei Veranstaltungen, in denen Schlüsselqualifikationsscheine nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO erworben werden können, mit insgesamt mindestens 33 Punkten teilgenommen hat. Hierfür werden ausschließlich Schlüsselqualifikationen akzeptiert, die in HeiCo dem Zentrum für Anwaltsorientierte Juristenausbildung zugerechnet werden. Darüberhinaus können Veranstaltungen mit einem klar erkennbaren Praxisbezug akzeptiert werden. Die Fakultät empfiehlt dazu die Teilnahme an mindestens einem Moot Court und einer vom Zentrum für anwaltsorientierte Juristenausbildung angebotenen Veranstaltung. Auf Antrag können auch weitere Veranstaltungen im Sinne von Satz 1 in das HAZ aufgenommen werden. Dabei kann höchstens eine weitere Veranstaltung einer anderen deutschen Universität berücksichtigt werden. Veranstaltungen an ausländischen Universitäten werden dagegen nicht berücksichtigt.

Das HAZ ist unter Vorlage der einschlägigen Leistungsnachweise beim Zentrum für anwaltsorientierte Juristenausbildung mittels des hierfür vorgesehenen Formulars zu beantragen. Hierfür genügt die Übersendung per E-Mail mit Scans der Scheine sowie ein aktuelles transcript.