Steuerrecht
Einführung
Der Schwerpunktbereich 5a (Steuerrecht) richtet sich an Studentinnen und Studenten mit Interesse für das Steuerrecht. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Im Vergleich zu anderen Schwerpunktbereichen ist der Anteil des Stoffes, der über den Pflichtfachstoff hinausgeht, zwar verhältnismäßig hoch; dafür öffnen sich den Absolventen dieses Schwerpunktbereichs aber besonders interessante Tätigkeitsfelder in Wissenschaft und Praxis.
Der Schwerpunktbereich 5a ist wie der Schwerpunktbereich 5b (Unternehmensrecht) aus dem früheren gemeinsamen Schwerpunktbereich 5 entstanden. Gemeinsam bilden beide Bereiche einen wichtigen Teilbereich des Wirtschaftsrechts. Sie weisen aber auch untereinander vielfältige Berührungs- und Überschneidungspunkte auf, insbesondere im Handelsbilanzrecht.
Nach der Trennung der Schwerpunktbereiche ist es nun weitgehend der freiwilligen Entscheidung der Studierenden überlassen, inwieweit sie sich auch dem Schwesterschwerpunktbereich widmen. Eine Beschäftigung mit den Grundzügen des Unternehmensrechts ist allen Studierenden zu empfehlen. Die Bezüge des Steuerrechts zum Handelsbilanzrecht bleiben zudem Gegenstand des Schwerpunktbereichs 5a.
Die Schwerpunkbereichsausbildung setzt sich zusammen aus
- der Teilnahme an den im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen
- der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht (fakultativ)
Vorstellung des Schwerpunktbereichs
Weitere Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium
Sprechstunde
Das Institut für Finanz- und Steuerrecht bietet nach individueller Vereinbarung eine Sprechstunde zu allen den Schwerpunktbereich betreffenden Angelegenheiten an. Diesbezüglich steht Ihnen Herr Noah Zimmermann für fachliche und organisatorische Fragen zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Fragen rund um Studienarbeit und mündliche Schwerpunktbereichsprüfung. Eine Terminvereinbarung ist per Mail möglich.
Newsletter
Der Newsletter des Schwerpunktbereichs Steuerrecht informiert interessierte Studentinnen und Studenten regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Neuerungen aus dem Schwerpunktbereich. Anmeldung
Prüfungsstoff und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungen im Schwerpunktbereich
Im Rahmen der Universitätsprüfung ist zunächst eine vierwöchige schriftliche Studienarbeit zu verfassen; im Anschluss ist eine mündliche Prüfung abzulegen.
Studienarbeit
Die Studienarbeit kann lehrveranstaltungsbegleitend, i.d.R. im Rahmen eines Seminars, verfasst werden; in diesem Fall fällt ihr Thema in die Gesamtthematik der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die Studienarbeit kann aber auch unabhängig von einer konkreten Lehrveranstaltung angemeldet und verfasst werden. In diesen Fällen kann jedes steuerrechtliche Thema Gegenstand der Studienarbeit sein.
Einen Erwartungshorizont für die Anfertigung von Studienarbeiten im Fach Steuerrecht finden Sie hier.
Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind
das Einkommensteuerrecht des EStG
- ohne Tonnagebesteuerung, sich unmittelbar auf DBA beziehende Normen sowie Abschnitt X und alle nachfolgenden Abschnitte
- Lohnsteuerverfahren und Kapitalertragsteuerverfahren nur insoweit, wie deren Kenntnis unmittelbar zum Verständnis des sonstigen Prüfungsstoffs erforderlich ist
das Körperschaftsteuerrecht des KStG
- ohne die jeweiligen Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds, für Genossenschaften sowie für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
- Organschaft nur in Grundzügen
das Recht der Abgabenordnung
- ohne Datenschutz, Informationsaustausch, Meldepflichten speziell im grenzüberschreitenden Zusammenhang, Zerlegung und Zuteilung, Vollstreckungsrecht sowie Straf- und Bußgeldvorschriften
die Bezüge des vorgenannten Prüfungsstoffs zum Handelsbilanzrecht
- das Gewerbesteuerrecht des GewStG in Grundzügen
- ohne Zerlegung und Reisegewerbebetriebe
das Umsatzsteuerrecht in Grundzügen
- ohne den Sechsten und Siebten Abschnitt mit Ausnahme der Auswirkungen einer Steuerhinterziehung auf Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen
- Umsatzsteuerverfahren nur im Überblick
die Bezüge des vorgenannten Prüfungsstoffs zum Verfassungsrecht und zum Unionsprimärrecht
nicht bereits nach den vorstehenden Angaben erfasste Gebiete des Steuerrechts, soweit lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.
Erlaubte Hilfsmittel und maßgeblicher Rechtsstand in der mündlichen Prüfung
In der mündlichen Prüfung ist die Benutzung von einer der fünf nachfolgend genannten Textsammlungen zugelassen:
- "Steuergesetze" (Verlag C.H. Beck; Loseblattsammlung) oder
- Beck'sche Textausgaben "Aktuelle Steuertexte" mit Jahreszahl (Verlag C.H. Beck; Taschenbuch) oder
- „Steuergesetze mit allen aktuellen Änderungen und Stichwortverzeichnis“ mit Jahreszahl (Deutsches Steuerberaterinstitut e.V./Verlag Richard Boorberg; Taschenbuch) oder
- "Wichtige Steuergesetze. Mit Durchführungsverordnungen" (Verlag Neue Wirtschafts-Briefe; Taschenbuch) oder
- "Steuergesetze: SteuerG" (Beck-Texte im dtv; Taschenbuch)
Daneben sind zusätzlich sämtliche Texte zugelassen, die auch in der parallel stattfindenden Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen sind. Für den Inhalt aller zugelassenen Gesetzestexte (Zulässigkeit von Eintragungen etc.) gelten die Regelungen des LJPA für die parallel stattfindende Erste Juristische Staatsprüfung entsprechend (siehe unten unter Hilfsmittel).
Hinsichtlich des Stands der Gesetzestexte gilt unabhängig von den Regelungen des LJPA, dass sich in der mündlichen Prüfung die Gesetzessammlungen auf dem neuesten Stand befinden sollen. Die Verwendung von Textausgaben, die zusätzlich (z.B. in einer zweiter Spalte) einen älteren oder einen neueren Gesetzesstand wiedergeben, ist zulässig; dieser abweichende Gesetzesstand ist der Bearbeitung aber nicht zugrunde zu legen.
Studienplan
Tabellenfilter
Tabelle
Vorlesungen (kumulativ) | Einkommensteuerrecht | 2 | W |
Vorlesungen (kumulativ) | Unternehmenssteuerrecht | 2 | S |
Vorlesungen (kumulativ) | Umsatzsteuerrecht | 1 | W |
Vorlesungen (kumulativ) | Erbschaftsteuerrecht | 1 | W |
Vorlesungen (kumulativ) | Abgabenordnung | 1 | S |
Vorlesungen (kumulativ) | Europäisches und Internationales Steuerrecht | 2 | W |
Seminare | Seminar im Steuerrecht | 2 | W / S |
Schlüsselqualifikationsveranstaltungen (alternativ) | Workshop Bilanzrecht | 2 | W |
Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen | Trilaterales Seminar im Steuerrecht (Budapest/Ferrara/Heidelberg) | 2 | S |
Weitere Angebote | Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht | 2 | W / S |
Weitere Angebote | Kolloquium Steuer- und gesellschaftsrechtliche Fälle in der Praxis | 1 | S |
Schwerpunktbereichssprecher
Prof. Dr. Ekkehart ReimerDozenten
Moot Courts
Moot Courts
Studentinnen und Studenten des Schwerpunktbereichs haben regelmäßig die Möglichkeit, sowohl an nationalen (Moot Court des Bundesfinanzhofs) als auch internationalen Moot Courts (International and European Tax Moot Court) zum Steuerrecht teilzunehmen. In diesen Wettbewerben treten bei simulierten Gerichtsverhandlungen Teams verschiedener Universitäten als Streitparteien gegeneinander an.
Moot Court des Bundesfinanzhofs
Der wird im Rhythmus von üblicherweise zwei Jahren in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesfinanzhof und Deutscher Steuerjuristischer Gesellschaft angeboten. Er ist besonders authentisch, da die dort verhandelten revisionsrechtlichen Verfahren alle im Zeitpunkt der Veranstaltung beim Bundesfinanzhof anhängig sind.
Ergebnisse:
- 2019: 3. Platz
- 2022: 2. Platz
Moot Court des Bundesfinanzhofs
International and European Tax Moot Court
Der wird jährlich in Leuven (Belgien) ausgerichtet und befasst sich mit fiktiven Fällen aus dem europäischen und internationalen Steuerrecht. Er findet in englischer Sprache statt. Die Universität Heidelberg nimmt erfolgreich seit dem Jahr 2010 teil.
Pressemitteilung zur erfolgreichen Teilnahme 2011 (3. Platz)Pressemitteilung zur erfolgreichen Teilnahme 2012 (4. Platz und 2 Auszeichnungen)Pressemitteilung zur erfolgreichen Teilnahme 2017 (3. Platz)Pressemitteilung zur erfolgreichen Teilnahme 2020 (3. Platz)Pressemitteilung zur erfolgreichen Teilnahme 2021 (6. Platz)Pressemitteilung zur erfolgreichen Teilnahme 2023 (3. Platz)