Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung

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Der Schwerpunktbereich 1 (Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung) behandelt Grundfragen des europäischen Rechts, sein Angebot richtet sich an kulturell wie dogmatisch interessierte Studierende. Zur Zielgruppe gehören neben den historisch interessierten insbesondere auch diejenigen Studierenden, die später im Bereich der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts arbeiten und umfassend auf die heutigen wie die künftigen Gegenstände der Vereinheitlichung vorbereitet sein wollen und müssen. Das europäische Recht ist auf gemeinsamer Grundlage gewachsen und findet derzeit zu neuer Einheit. Die fortwährende Modernisierung seiner Inhalte darf nur kulturell und dogmatisch umfassend gebildeten Juristen anvertraut werden, die mit den Ursachen für die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtsordnungen vertraut sind. Die Beschäftigung mit Rechtsgeschichte und (historischer) Rechtsvergleichung schafft nicht nur die insoweit erforderlichen Grundlagen. Sie schärft auch den Blick auf Strukturen und Prinzipien des Rechts, erleichtert dadurch das Verständnis komplexer Regelungszusammenhänge und ist von erheblichem Nutzen für das juristische Studium und Examen insgesamt.

Im Kern des Schwerpunktbereichs stehen mit den Vorlesungen Römisches Privatrecht sowie Deutsche und europäische Privatrechtsgeschichte die beiden Veranstaltungen, die dogmatisch auf BGB, Code civil und andere prägende kontinentaleuropäische Zivilgesetze zulaufen. Beide Vorlesungen sind (im Pflichtfachbereich) gleichzeitig Grundlagenveranstaltungen für fortgeschrittene Studierende. Die weiteren Fächer erschließen den historischen, dogmatischen und komparatistischen Zusammenhang. In jedem dieser Fächer (außer in den Schlüsselqualifikationsveranstaltungen) kann die Studienarbeit geschrieben werden. Kenntnisse des Lateinischen sind nur für die römischrechtliche und u.U. auch für eine gemeinrechtliche Exegese erforderlich. Für alle anderen Veranstaltungen sind Sprachkenntnisse erwünscht, aber nicht Voraussetzung. Von Vorteil ist ferner das Heidelberger Grundlagenzertifikat.

Beschreibung

Der Schwerpunktbereich 1 (Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung) behandelt Grundfragen des europäischen Rechts, sein Angebot richtet sich an kulturell wie dogmatisch interessierte Studierende. Zur Zielgruppe gehören neben den historisch interessierten insbesondere auch diejenigen Studierenden, die später im Bereich der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts arbeiten und umfassend auf die heutigen wie die künftigen Gegenstände der Vereinheitlichung vorbereitet sein wollen und müssen. Das europäische Recht ist auf gemeinsamer Grundlage gewachsen und findet derzeit zu neuer Einheit. Die fortwährende Modernisierung seiner Inhalte darf nur kulturell und dogmatisch umfassend gebildeten Juristen anvertraut werden, die mit den Ursachen für die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtsordnungen vertraut sind. Die Beschäftigung mit Rechtsgeschichte und (historischer) Rechtsvergleichung schafft nicht nur die insoweit erforderlichen Grundlagen. Sie schärft auch den Blick auf Strukturen und Prinzipien des Rechts, erleichtert dadurch das Verständnis komplexer Regelungszusammenhänge und ist von erheblichem Nutzen für das juristische Studium und Examen insgesamt.

Im Kern des Schwerpunktbereichs stehen mit den Vorlesungen Römisches Privatrecht sowie Deutsche und europäische Privatrechtsgeschichte die beiden Veranstaltungen, die dogmatisch auf BGB, Code civil und andere prägende kontinentaleuropäische Zivilgesetze zulaufen. Beide Vorlesungen sind (im Pflichtfachbereich) gleichzeitig Grundlagenveranstaltungen für fortgeschrittene Studierende. Die weiteren Fächer erschließen den historischen, dogmatischen und komparatistischen Zusammenhang. In jedem dieser Fächer (außer in den Schlüsselqualifikationsveranstaltungen) kann die Studienarbeit geschrieben werden. Kenntnisse des Lateinischen sind nur für die römischrechtliche und u.U. auch für eine gemeinrechtliche Exegese erforderlich. Für alle anderen Veranstaltungen sind Sprachkenntnisse erwünscht, aber nicht Voraussetzung. Von Vorteil ist ferner das Heidelberger Grundlagenzertifikat.

Studienplan

Tabelle

Vorlesung
Römisches Privatrecht
3
Vorlesung
Deutsche und europäische Privatrechtsgeschichte (mit Kolloquium)
3
Vorlesung
Rechtsvergleichung
2
Schlüsselqualifikationsveranstaltung
Einführung in die deutsche Rechtssprache
2
Schlüsselqualifikationsveranstaltung
oder jede andere angebotene Schlüsselqualifikationsveranstaltung
2
Seminar/Exegese
Exegese, etwa Digestenexegese Gemein- oder deutschrechtliche Exegese Historische Rechtssprache und Quellenkunde zur europäischen Rechtsgeschichte
3
Seminar/Exegese
Seminar
3

Prüfungsstoff

Tabelle

Pflichtfachvertiefung
Römisches Recht
3
Pflichtfachvertiefung
Deutsche Rechtsgeschichte
3
Pflichtfachvertiefung
Verfassungsgeschichte der Neuzeit
2
Pflichtfachvertiefung
Bürgerliches Recht in dogmengeschichtlicher Vertiefung (WuV I)
2
Pflichtfachvertiefung
Europäisches Privatrecht (WuV III)
2
zusätzlicher Prüfungsstoff
Römisches Privatrecht
zusätzlicher Prüfungsstoff
Deutsche und europäische Privatrechtsgeschichte (mit Kolloquium)
zusätzlicher Prüfungsstoff
Rechtsvergleichung

Empfohlener Studienverlauf

Tabelle

WS
5
Römisches Recht
1
3
WS
5
Deutsche Rechtsgeschichte
1
3
WS
5
Römisches Privatrecht
3
WS
5
Rechtsvergleichung
2
WS
5
Bürgerliches Recht in dogmengeschichtlicher Vertiefung
2
WS
5
Schlüsselqualifikationsveranstaltung
1
2
WS
5
Europäisches Privatrecht
2
WS
6
Verfassungsgeschichte der Neuzeit
2
2
WS
6
Deutsche u. europäische Privatrechtsgeschichte (mit Kolloquium)
4
3
WS
7
Exegese/Seminar
5
4
SS
5
Verfassungsgeschichte der Neuzeit
1
2
SS
5
Deutsche u. europäische Privatrechtsgeschichte (mit Kolloquium)
3
SS
6
Römisches Recht
2
3
SS
6
Deutsche Rechtsgeschichte
2
3
SS
6
Römisches Privatrecht
4
3
SS
6
Rechtsvergleichung
2
SS
6
Bürgerliches Recht in dogmengeschichtlicher Vertiefung
2
SS
6
Europäisches Privatrecht
2
SS
6
Schlüsselqualifikationsveranstaltung
1
2
SS
7
Exegese/Seminar
5
3