Mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich

Ablauf der mündlichen Prüfung

Das Prozedere ist mit der mündlichen Staatsprüfung vergleichbar. Es prüft ein Dozent des Schwerpunktbereichs, ein Beisitzer führt Protokoll. Die Prüfungsdauer beträgt pro Kandidat(in) nach neuer Prüfungsordnung 15 Minuten. Die Studierenden werden in Gruppen zu bis zu vier Kandidatinnen und Kandidaten geprüft (§ 13 der Schwerpunktbereichssatzung).

Anmeldung

Die mündliche Prüfung bildet immer den Abschluss der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich. Da die Universitätsprüfung nicht zwingend mit der Staatsprüfung verbunden ist, muss man sich zur mündlichen Prüfung zwingend anmelden! Es erfolgt keine automatische Ladung zur mündlichen Prüfung!

Das Anmeldeformular finden Sie ca. einen Monat vor Ende der Anmeldephase auf der Homepage des Prüfungsamts.

Zuhörer

Es können – soweit keine Gründe dagegen sprechen – Zuhörer zugelassen werden.

Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Sie müssen mind. im 6. Fachsemester sein und dürfen nur an Prüfungen des eigenen, bereits gewählten Schwerpunktbereichs teilnehmen.
  2. Ein Tausch des festgelegten Zuhörertermins ist nicht möglich.
  3. Die Einteilung erfolgt nach den Terminen der Schwerpunktbereichsprüfungen, zeitliche Präferenzen können nicht beachtet werden.
  4. Die Einteilung wird durch Aushang der Matrikelnummern am Schwarzen Brett des Juristischen Seminars bekannt gegeben.
  5. Die Teilnahme kann abgelehnt werden, wenn die Zahl der Zuhörer die Zahl der Kandidaten übersteigt. Eine Auswahl erfolgt dann nach Fachsemester (Bevorzugung der examensnahen Semester) und Eingang des Antrags.
  6. Das jeweilige Fristende für den Antrag auf informatorische Teilnahme für die mündlichen Prüfungen wird auf dem Anmeldezettel bekannt gegeben.