Masterstudiengang Legum Magister im deutschen und europäischen Recht (LL.M.)

Postgraduales Masterprogramm Legum Magister im deutschen und europäischen Recht (LL.M.)

Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg bietet für Juristinnen und Juristen mit ausländischem Studienabschluss einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang im deutschen und europäischen Recht zum Erwerb des Grades „Legum Magister“ (LL.M.) an. Das als Vollzeit- und Präsenzstudium konzipierte rechtswissenschaftliche Masterstudium soll die Studierenden mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung einschließlich des Völker- und Europarechts vertraut machen. Darüber hinaus ermöglicht das Programm, die Kenntnisse in selbst gewählten Rechtsgebieten, Grundlagenfächern oder auch der Kriminologie wissenschaftlich weiter zu vertiefen.

Aufbau

Der Studiengang setzt sich aus sechs Modulen zusammen:
I. Modul Pflichtveranstaltung I: Bürgerliches Recht
II. Modul Pflichtveranstaltung II: Öffentliches Recht
III. Modul Pflichtveranstaltung III: Seminar
IV. Modul Wahlveranstaltungen: Vorlesungen, Seminare, Kolloquien
V. Modul Magisterarbeit
VI. Modul Mündliche Magisterprüfung

In den Modulen I und II werden die Grundlagen des deutschen bürgerlichen und öffentlichen Rechts intensiv erarbeitet. Modul III
verbindet in besonderer Weise Forschung und Lehre im Studium, ist dabei inhaltlich offen. Modul IV bietet eine breite Palette an Wahlmöglichkeiten aus fast allen angebotenen Lehrveranstaltungen zu Gebieten des geltenden Rechts sowie zu den Grundlagenfächern und der Kriminologie. Auch können Studierende hier recht frei zwischen Veranstaltungstypen und den mit ihnen verbundenen Arten der Leistungsprüfung wählen. Modul V, die Magisterarbeit, ist zur Vertiefung als wissenschaftliche Forschungsarbeit konzipiert und wird durch Modul VI, die mündliche Magisterprüfung über das Rechtsgebiet der Magisterarbeit und benachbarte Gebiete, ergänzt. Zur Magisterarbeit werden die Studierenden nach erfolgreicher Absolvierung der Module I und II zugelassen.

Zulassung

Die Zulassung – nur zum Wintersemester möglich – setzt außer einer form- und fristgerechten Bewerbung (Eingang bis 15.07.)
voraus:

  • den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen
    Studiums außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der einer
    Ersten juristischen Prüfung gleichwertig ist, sowie
  • sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Letztere sind nachzuweisen
    durch erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung
    für den Hochschulzugang – Niveau 3 (DSH-3) oder durch
    eines der vielen in der Zulassungsordnung normierten Pendants.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartner für Grundsatzfragen des Studiengangs und Fakultätsbeauftragter

  • Prof. Dr. Christian Heinze, Sprechzeiten unter Anmeldung im Sekretariat des Lehrstuhls bei Frau Hartenstein.

Fachstudienberatung

  • Dr. Rainer Keil, Dekanat, Zimmer 11 des Gebäudes „Juristisches Seminar“, Friedrich-Ebert-Anlage 6 – 10, 69117 Heidelberg, Sprechstunde in der Vorlesungszeit zumeist Montag und Donnerstag 9.00 Uhr – 11.00 Uhr

Geschäftsstelle (z. B. für Anträge, Anmeldungen, Meldung und Nachweis belegter Veranstaltungen und absolvierter Prüfungen, Transcripts of Records)

Frau Susanne Schröder, Dekanat, Zimmer 8 des Gebäudes „Juristisches Seminar“, Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, 69117 Heidelberg,
Sprechzeiten Montag 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:45 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00:00 Uhr bis 11:45 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 11:45 per Mail und Telefon 06221 54-7444
llm-heidelberg@jurs.uni-heidelberg.de