Erasmus Integration des Studiums im Ausland in den Studienverlauf
Beurlaubung
Für die im Ausland verbrachten Semester können Sie einen Beurlaubungsantrag bei der Studierendenadministration stellen.
Freiversuchsregelung
Möchten Sie sich die im Ausland verbrachte Studienzeit für den Freiversuch anrechnen lassen, ist es ratsam, sich zuvor beim Landesjustizprüfungsamt des Landes, in dem Sie später Ihre Erste Juristische Prüfung ablegen, zu informieren. Sehen Sie für Baden-Württemberg auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamts unter Hinweise für Studierende der Rechtswissenschaft und dort die Hinweise zum Auslandsstudium (Stand: April 2020).
Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise
Gedenken Sie einen Leistungsnachweis im Ausland zu erwerben, der Ihnen während Ihres weiteren Studiums in Deutschland anerkannt werden soll, sollten Sie sich hierzu zuvor an der Universität, an der Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung immatrikuliert sein werden bzw. bei dem zuständigen Landesjustizprüfungsamt über die exakten Anerkennungsvoraussetzungen erkundigen.
Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn des Studiums im Ausland mit der Heimatuniversität abgesprochen werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch die Teilnahme an als gleichwertig anerkannten Veranstaltungen einer ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät folgende Leistungsnachweise zu ersetzen:
- einen zulassungsrelevanten Inlandsschein (eine Übung für Fortgeschrittene oder eine Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach oder ein Seminar, § 9 Abs. 2 Nr. 1-3, Abs. 6 JAPrO 2019)
- zusätzlich einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 7 JAPrO 2019)
- zusätzlich die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 JAPrO 2019; über die Anerkennung entscheidet das Landesjustizprüfungsamt)
- zusätzlich den Grundlagenschein II
- eventuell zusätzlich schriftliche Studienarbeit der Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich (Beachten Sie: Sie haben keinen Anspruch gegenüber der Partneruniversität bezüglich einer Studienarbeit; Achtung: dann kein Urlaubssemester i.S.d. Freiversuchsregelung des LJPA).
Hinweis: Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn mit dem Prüfungsamt der Fakultät, an welcher der Studierende zum Zeitpunkt der Antragsstellung eingeschrieben ist, abgesprochen werden.
Für die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg ist der zuständige Fachstudienberater:
Dr. Daniel Kaiser
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Juristisches Seminar
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 7440
E-Mail: pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Sehen Sie auch die Informationen auf der Internetseite der Juristischen Fakultät unter Studium im Ausland die Überschrift Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise und der Fachstudienberatungsseite der Fakultät.
Hinweis: Beachten Sie, dass wir für die zuvor genannten Angaben keine Gewähr übernehmen. Für genaue Informationen und in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Prüfungsamt.