IGW Institutshistorie

1957 - 1961 Institut für Arbeitsrecht

Das Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Friedrich-Ebert-Platz 2) wurde im Jahre 1957 gegründet. Es hieß damals Institut für Arbeitsrecht. Sein erster Direktor war der aus Göttingen nach Heidelberg berufene Professor Dr. Wolfgang Siebert. Zu dieser Zeit lag der Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts.

1961 - 1975 Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Im Jahre 1961 wurde Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hefermehl zum Direktor des Instituts berufen. Die Forschungsbereiche des Instituts, das nunmehr den Namen Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und für Forschungsaufgaben aus dem bürgerlichen Recht führte, wurden ausgedehnt. Im Mittelpunkt standen das deutsche und europäische Wirtschaftsrecht, insbesondere der gewerbliche Rechtsschutz, und das Gesellschaftsrecht neben dem Arbeitsrecht, das von dem im Jahre 1965 zum Mitdirektor berufenen Professor Dr. Hermann Weitnauer vertreten wurde. 

1975 - 1990 Institut für Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialrecht

Im Jahre 1975 wurde das Institut erneut in Institut für Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialrecht umbenannt. Mit der Berufung seines jetzigen Mitdirektors, Professor Dr. Dr. h.c. Peter Ulmer, wurde das Arbeitsrecht aus dem Institut ausgegliedert und das Sozialrecht aufgenommen. 

Seit 1990 Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

1990 trat Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Hommelhoff als Direktor hinzu. Seitdem trägt das Institut seinen heutigen Namen. Er brachte als Forschungsschwerpunkte insbesondere das Konzernrecht, das Bilanzrecht und das europäische Gesellschaftsrecht in die Arbeit des Instituts ein und ist auch nach seiner Emeritierung eine treibende Kraft auf diesen Gebieten.

1994 erweiterte sich mit der Berufung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter-Christian Müller-Graff das Forschungsfeld um das Europarecht, wobei ein besonderes Augenmerk auf dem Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Recht des europäischen Binnenmarkts lag und liegt.

Im Jahr 2004 folgte die Berufung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Werner F. Ebke, LL.M. (UC Berkeley), dessen Forschung sich u.a. mit dem internationalen Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie dem Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung befasste. Auf seine Initiative ist die Schaffung des interdisziplinären postgradualen Studiengangs für Unternehmensrestrukturierung (LL.M. corp. restruc.) zurückzuführen.

Durch die Berufung von Prof. Dr. Stefan J. Geibel, Maître en droit (Université Aix-Marseille III) im Jahr 2010 ergänzte sich das Profil des Instituts um das Stiftungs-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie um das Treuhandrecht. Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind das Personengesellschafts- und das Kapitalmarktrecht.

In Nachfolge von Prof. Ebke wurde 2018 Prof. Dr. Dirk A. Verse, M. Jur. (Oxford) an das IGW berufen. Professor Verse beschäftigt sich in seiner Forschung zum Unternehmensrecht vor allem mit Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts einschließlich des Konzern-, Umwandlungs- und Übernahmerechts. Darüber hinaus ist er insbesondere auch auf dem Gebiet des europäischen Gesellschaftsrechts tätig.

Als Nachfolger von Prof. Müller-Graff war Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) von 2020 bis zu seinem Wechsel nach Köln im Frühjahr 2025 am Institut tätig. Er dehnte die Forschung des IGW insbesondere auch auf Fragen des Rechts des geistigen Eigentums und des Rechts der Informationstechnologie aus. 

 

Aktuelle Leitung des Instituts

Das Institut wird derzeit geleitet von:

  • Prof. Dr. Stefan J. Geibel (seit 2010)
  • Prof. Dr. Dirk A. Verse (seit 2018)
  • N.N.