Heidelberger Grundlagenzertifikat
Die Fakultät empfiehlt nachdrücklich den Besuch von Grundlagenveranstaltungen über das obligatorische Maß hinaus. Das gilt
- sowohl im Grundstudium (Grundlagenfächer I – Rechtsphilosophie, Deutsche Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit)
- als auch im Übergang zum Haupt- und Schwerpunktstudium (Grundlagenfächer II – Methodenlehre, Römisches Privatrecht, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung).
Obligatorisch sind, jeweils nach freier Wahl innerhalb des Katalogs, ein Grundlagenfach I, damit die Inhalte der dogmatischen Fächer von vornherein nicht als selbstverständlich oder voraussetzungslos wahrgenommen werden, und ein Grundlagenfach II, damit die dogmatischen Kenntnisse aus den ersten Semestern aktiv in ihre Zusammenhänge gestellt und kritisch fortentwickelt werden können.
Besonders qualifizierte und interessierte Studierende, etwa Stipendienbewerberinnen und -bewerber, hören erfahrungsgemäß oft mehr als diese zwei Kurse. Mit dem Heidelberger Grundlagenzertifikat (HGZ) bietet die Fakultät einen Ausweis für solche Studierende an, die mit insgesamt deutlich überdurchschnittlichem Erfolg an den entsprechenden Prüfungen teilnehmen.
Das Zertifikat wird erteilt, wenn aus maximal vier Grundlagenfächern mindestens 33 Punkte erzielt wurden. Diese Mindestzahl entspricht einem glatten „vollbefriedigend“ (11 Punkte) in drei Prüfungen oder einem oberen „befriedigend“ im Schnitt von vieren oder zwei „sehr gut“ (16 und 17 Punkte) in den beiden Pflichtprüfungen. Es dürfen mehr als vier Grundlagenfächer besucht werden. Nur die (maximal) vier besten Noten fließen in die Abschlussnote des Grundlagenzertifikats ein.
Das HGZ ist auf unter Vorlage der zu Grunde liegenden, frei aus dem oben genannten Katalog auszuwählenden Leistungsnachweise beim Prüfungsamt zu beantragen. Leistungsnachweise aus anderen in- und ausländischen Rechtsfakultäten können anerkannt werden, unterfallen aber einer Äquivalenzprüfung und werden ggf. unter der in Heidelberg üblichen Bezeichnung ausgewiesen.