Juristische Fakultät Dekanat
Die Fakultät wird gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 LHG vom Dekanat (ehemalige Bezeichnung: Fakultätsvorstand) geleitet und vom Dekan beziehungsweise von der Dekanin als Vorsitzendem / Vorsitzender des Dekanats vertreten (§ 24 Abs. 1 S. 1 und 2 LHG). Dem Dekanat gehören gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 LHG an:
- die Dekanin beziehungsweise der Dekan,
- die Prodekanin beziehungsweise der Prodekan als Stellvertreterin oder Stellvertreter der Dekanin oder des Dekans,
- eine Studiendekanin beziehungsweise ein Studiendekan, die oder der in dieser Funktion die Bezeichnung »Prodekanin« oder »Prodekan« führt.
Dekan
Professor Dr. Andreas Piekenbrock
Vorsitzender des Dekanats und Leitung der Dekanatsverwaltung
Kontakt: Dekanat der Juristischen Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10,
Anmeldung über die Geschäftsstelle, Zi. 13
69117 Heidelberg
Tel.: +49 6221 54-7631/7630
Fax.: +48 6221 54-7654
Prodekan
Professor Dr. Volker Haas
Die Prodekanin oder der Prodekan fungiert als Stellvertreterin oder Stellvertreter der Dekanin oder des Dekans
Studiendekan
Professor Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. (Cambridge)
Der Studiendekan oder die Studiendekanin leitet die Studienkommission und ist damit für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben zuständig. Als Mitglied des Organs Dekanat führt sie oder er die Bezeichnung »Prodekanin« oder »Prodekan«.