Europäisches Wirtschaftsrecht und digitaler Binnenmerkt
Schwerpunktbereich 6
Prof. Dr. Christian Heinze ist beteiligt an der Lehre im bisherigen Schwerpunktbereich 6 Wirtschaftsrecht und Europarecht.
Ab dem Wintersemester 2020/21 wurde der Schwerpunktbereich 6 umbenannt in Europäisches Wirtschaftsrecht und digitaler Binnenmarkt. Die Reform schreibt die bisherige Ausrichtung auf Wirtschaftsrecht und Europarecht fort, nimmt aber stärker den digitalen Binnenmarkt als wichtiges Beispielsfeld der europäischen Integration in den Blick. Deshalb werden zwei Fächer vertieft, die bisher nicht (Recht der Informationstechnologie) oder nicht in dem Umfang (Recht des geistigen Eigentums) Gegenstand des Schwerpunkts waren, während ein Bereich (Vergaberecht) im Gegenzug aus dem Schwerpunktstoff gestrichen wird.
Der Studienplan sieht künftig Pflichtveranstaltungen und einen Wahlbereich vor. Im Pflichtbereich sind die Veranstaltungen Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (WS) sowie Europäisches Binnenmarktrecht und Recht der Informationstechnologie (SoSe) zu besuchen. Als Grundlagenveranstaltung ist die Rechtsvergleichung vorgesehen.
Lehrveranstaltungen
Tabelle
Wirtschaftsrecht | Europäisches Binnenmarktrecht |
Gewerblicher Rechtsschutz | Recht der Informationstechnologie |
Urheberrecht | |
Rechtsvergleichung |
Im Wahlbereich sind zwei Veranstaltungen zu besuchen (das Angebot variiert), wobei es Ihnen frei steht, ob Sie die beiden Veranstaltungen aus dem Bereich der Seminare und Kolloquien, der ergänzenden Vorlesungen oder der Schlüsselqualifikationsveranstaltungen wählen. Zur Auswahl stehen ein Kolloquium zum Schwerpunkt 6, in dem aktuelle Fragen vertieft werden, Seminare zum IT-Recht und/oder geistigen Eigentum, zur Rechtsprechung des EuGH und zum Europäischen Privatrecht oder das Trialog-Seminar, zudem das Kolloquium Die Praxis des europäischen Wettbewerbsrechts und der Rechtsvergleichende Arbeitskreis. Ergänzende Vorlesungen sind die Einführung in das geistige Eigentum, das Datenschutzrecht sowie das Urheber- und Kunstrecht. Aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen kommen Programmieren für Juristen sowie Veranstaltungen zur anwaltlichen Tätigkeit im Wettbewerbsprozess oder im IT-Recht.
Lehrveranstaltungen im Wahlbereich
Tabelle
Kolloquium zum SP 6 | Einführung in das geistige Eigentum | Programmieren für Juristen |
Trialog-Seminar | Datenschutzrecht | Der Anwalt im Wettbewerbsprozess |
Die Praxis des europäischen Wettbewerbsrechts | Urheber- und Kunstrecht | Einführung in das IT-Recht aus anwaltlicher Sicht |
Seminare zur Rechtsprechung des EuGH | ||
Rechtsvergleichender Arbeitskreis |
Prüfungsgegenstände
Die Prüfungsgegenstände des Schwerpunkts 6 (neu) sind:
- Rechtsquellen und System des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts
- Konzeption und Recht der Wirtschaftsordnung und der wettbewerblichen sozialen Marktwirtschaft
- Konzept und Rechtsrahmen des europäischen Binnenmarktes
- Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes
- Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht (Grundlagen der Wettbewerbspolitik, Verhältnis zum Regulierungsrecht, wettbewerbsbeschränkende Koordinationen [§§ 1 ff GWB, Art. 101 AEUV, Gruppenfreistellungsverordnungen], Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen [§§ 18 ff GWB, Art. 102 AEUV], Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen [§§ 35 ff GWB, FusionskontrollVO], öffentliche Unternehmen im Wettbewerb [Art. 106 AEUV], Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, Durchsetzung des Wettbewerbsrechts)
- Europäisches Beihilfenaufsichtsrecht (Art. 107 ff. AEUV)
- Deutsches und europäisches Immaterialgüter- und IT-Recht (Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Grundlagen des IT-Rechts, Vertrags- und Haftungsrecht im Bereich der Informationstechnologie, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht)
Der Schwerpunkt baut auf den Kenntnissen im Pflichtfach (einschließlich des Europarechts) auf.