Prof. Dr. Seibert-Fohr, LL.M. (GWU) - Zur Person

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Seit 2020 ist Frau Seibert-Fohr die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zudem hat die Direktorin des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte inne. Als Inhaberin der Hengstberger-Professur für Grund- und Zukunftsfragen des Rechtsstaats widmet sie sich in Forschung und Lehre aktuellen Herausforderungen für die Bindung an Recht und Gesetz, die durch die zunehmende Internationalisierung unserer Lebenswelt entstanden sind. Der Schwerpunkt ihrer Forschungstätigkeit liegt dabei im Bereich des Völkerrechts einschließlich des Menschenrechtsschutzes, des Verfassungsrechts und der Rechtsvergleichung.

 

Als unabhängige Expertin gehörte sie von Januar 2013 bis Februar 2018 dem Menschenrechtsausschuss der VereintenGenf_Web Nationen an und fungierte von 2015 bis 2017 als dessen Vizepräsidentin. Seither beschäftigt sie sich im Rahmen verschiedener Forschungsprojekte mit Compliance-Fragen, insbesondere mit den rechtssoziologischen Ursachen für Regelverstöße und deren Prävention.

Bis zu Ihrer Berufung an die Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg war Prof. Dr. Seibert-Fohr geschäftsführende Direktorin des Instituts für Völkerrecht und Europarecht und Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte an der Georg-August-Universität in Göttingen. Zuvor hatte sie die Leitung der Minerva Forschungsgruppe am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht inne, die sich mit aktuellen Fragen richterlicher Unabhängigkeit aus staatsrechtlicher, rechtsvergleichender und völkerrechtlicher Perspektive beschäftigte. Mit ihrer Forschungsgruppe führte sie von 2008 bis 2010 in Zusammenarbeit mit der OSZE ein Projekt zur Förderung richterlicher Unabhängigkeit in Osteuropa, Zentralasien und dem Kaukasus durch.

Während ihrer Zeit am Max-Planck-Institut nahm die ehemalige Stipendiatin der Studienstiftung Lehraufträge der Universitäten Heidelberg und Mannheim und Einladungen zu Forschungsaufenthalten an der Cambridge University (2010) und an der Georgetown University (2009) wahr. In den Jahren 2011-12 war sie außerdem Mitglied der Gründungskommission der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien.

Habilitiert wurde Frau Seibert-Fohr mit der Schrift „Verfassungsrichter: Ihre Funktion und Legitimation in der rechtsstaatlichen Demokratie“ an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität. Promoviert wurde sie in den Vereinigten Staaten, nachdem sie dort einen Master of International and Comparative Law erworben hatte. Ihre Dissertation wurde von Professor Thomas Buergenthal, seinerzeit Richter des Internationalen Gerichtshof, betreut und erschien mit dem Titel "Prosecuting Serious Human Rights Violations" bei Oxford University Press.

Keynote_WebEine international anerkannte Studie zur richterlichen Unabhängigkeit veröffentlichte Frau Seibert-Fohr unter dem Titel "Judicial Independence in Transition". Außerdem ist sie Mitherausgeberin des Kommentars "Max Planck Commentary on WTO - Technical Barriers and SPS Measures" und der zweibändigen Schrift "Coexistence, Cooperation and Solidarity".

 

 

 

 

 

 

 
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Letzte Änderung: 20.04.2022
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