Bewerbung
Bewerbungsschluss ist allgemein der 30. September vor Studienbeginn. Für Studieninteressenten/-innen mit ausländischer Hochschulzulassungsberechtigung ist es förderlich, aufgrund der Gleichwertigkeitsprüfung die Bewerbungsunterlagen möglichst frühzeitig vor Bewerbungsschluss hochzuladen.
Das Bewerbungsportal öffnet am 1. Juni. Bitte beachten Sie im Rahmen der Online-Bewerbung im Abschnitt "Studiengangsauswahl", dass Sie die folgende Auswahl zu treffen haben: Anleitung Online-Bewerbung. Ausländische Studierende haben neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse zu erbringen. In der Regel ist der Nachweis des Bestehens der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erforderlich. Von dem Erfordernis des Nachweises des DSH kann die Universität gemäß der Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz für ausländische Studienbewerber/Studienbewerberinnen (Beschluss vom 15.4.1994) unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung erteilen. Bewerber, die sich zusätzlich um ein Teilstipendium der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung mbH (HgGUR) bewerben möchten, müssen zusätzlich folgende Unterlagen bis zum 30. September vor Studienbeginn per Post/Einwurf an die Studienberatung LL.M. corp. restruc. einreichen:
Weiterführende Links:Zulassungsordnung |