Legum Magister in Unternehmensrestrukturierung Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden kann, wer mindestens eine juristische Staatsprüfung mit Prädikat in Deutschland oder einen gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Abschluss an einer ausländischen Hochschule nachweist. Dabei müssen aus diesen Vorstudien jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.
Zugelassen werden kann auch, wer eine mindestens mit der Note "gut" (Note 2) bestandene Diplom- oder Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang einer inländischen Universität oder einen gleichwertigen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer ausländischen Hochschule nachweist. Dabei müssen aus diesen Vorstudien jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.
Bewerbungsprozess
Bewerbungsschluss ist allgemein der 30. September vor Studienbeginn. Für Studieninteressenten/-innen mit ausländischer Hochschulzulassungsberechtigung ist es förderlich, aufgrund der Gleichwertigkeitsprüfung die Bewerbungsunterlagen möglichst frühzeitig vor Bewerbungsschluss hochzuladen.
Eine vollständige Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen und erfolgt über die zentrale Bewerbungsplattform der Universität Heidelberg heiCO.
- Universitätsabschlusszeugnisse
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Motivationsschreiben (von nicht mehr als 750 Wörtern)
- Tabellarischer Lebenslauf (optional)
- Studienverlaufsbescheinigung
- Zwei Empfehlungsschreiben (nach Möglichkeit von einem Hochschullehrer und einem Praktiker). Benutzen Sie hierfür bitte die Formulare für Empfehlungsschreiben.
- ggf. Nachweise einschlägiger Berufserfahrung
Das Bewerbungsportal öffnet am 1. Juni.
Ausländische Studierende haben neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse zu erbringen. In der Regel ist der Nachweis des Bestehens der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erforderlich. Von dem Erfordernis des Nachweises des DSH kann die Universität gemäß der Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz für ausländische Studienbewerber/Studienbewerberinnen (Beschluss vom 15.4.1994) unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung erteilen.
Teilnehmerzahl
Die Zahl der Studierenden ist auf 30 pro Jahr begrenzt.
Studiengebühren
Die Studiengebühren für den Studiengang (Voll- bzw. Teilzeit) betragen 8.000,00 EUR, zzgl. des Semesterbeitrags von 151,05 € pro Semester (Stand: SS 2024).
Stipendien
Bewerber, die sich zusätzlich um ein Teilstipendium der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung mbH (HgGUR) bewerben möchten, müssen zusätzlich folgende Unterlagen bis zum 30. September vor Studienbeginn per Post/Einwurf an die Studienberatung LL.M. corp. restruc. einreichen:
- "Bewerbungsformular Stipendien"
- Motivationsschreiben (ca. 1-2 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf inklusive Lichtbild
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Universitätsabschlusszeugnisse (einfache Kopie)
- Zwei Empfehlungsschreiben (einmalige Einreichung mit der Studienplatzbewerbung ausreichend)
- Seminarzeugnisse (einfache Kopie)
- Ausbildungs-/Praktikantenzeugnisse/-bescheinigungen (einfache Kopie)
- Einverständniserklärung
Studiendauer
Das Studium kann in einem akademischen Jahr (Vollzeit) oder in zwei akademischen Jahren (Teilzeit) abgeschlossen werden.
Abschluss
Erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen wird der akademische Grad einer „Legum Magistra“ bzw. eines „Legum Magister“ mit dem Zusatz „corporate restructuring“ (LL.M. corp. restruc.) verliehen. Einige Veranstaltungen können als Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 15 FAO für die Führung des Titels „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ anerkannt werden.