Zulassung

 

 

Zugelassen werden kann, wer mindestens eine juristische Staatsprüfung mit Prädikat in Deutschland oder einen gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Abschluss an einer ausländischen Hochschule nachweist. Dabei müssen aus diesen Vorstudien jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Zugelassen werden kann auch, wer eine mindestens mit der Note "gut" (Note 2) bestandene Diplom- oder Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang einer inländischen Universität oder einen gleichwertigen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer ausländischen Hochschule nachweist. Dabei müssen aus diesen Vorstudien jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Zulassungsordnung

 

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 06.10.2020
zum Seitenanfang/up