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Alle Vorträge finden um
19 Uhr c.t. statt.

Gäste sind herzlich willkommen.

 

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Bauernkriegs-Held oder Bösewicht? 

Der bekannte Rechtsbuchautor Johann Elias Meichsner im Strudel des Bauernkriegs. Und wie ihn sein Heidelberger Sohn rettete.

Prof. Dr. iur. Andreas Deutsch

Weil der berühmte Maler Jörg Ratgeb 1526 gevierteilt wurde, gilt er für manche als „Märtyrer aus dem Bauernkrieg“. Schuld am Tod des genialen Künstlers sei allein der bekannte Rechtsbuchautor und Stuttgarter Stadtschreiber Johann Elias Meichsner. Tatsächlich hatte Meichsner den Maler erheblich belastet. Aber zu Unrecht? Es ist derselbe Meichsner, der Anfang Mai 1525 massenweise Rundschreiben für den württembergischen Bauernhaufen aufsetzte, um alle Kräfte gegen das herannahende Heer des Schwäbischen Bundes zu aktivieren. War er also eher ein Held des Bauernkriegs? Oder handelte er unter Zwang? Meichsner war stets ein entschiedener Gegner des mörderischen Herzogs Ulrich von Württemberg gewesen. Als Ulrich 1534 auf den Stuttgarter Thron zurückkehren konnte, ließ er Meichsner (angeblich wegen seiner Aktivitäten im Bauernkrieg) in den Kerker werfen. Nun drohte Meichsner selbst die Hinrichtung. Doch seinem Sohn, dem Heidelberger Minister Dr. Sebastian Meichsner, gelang es zusammen mit anderen Verwandten, den von Folter und Haft bereits lebensgefährlich geschwächten Vater zu retten.

 

Termin: Mittwoch, 30. April 2025, 19 Uhr c.t.

 

Ort: Bibliothekssaal des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg.

 

Im Anschluss an den Vortrag soll wie gewohnt ein kleiner Umtrunk stattfinden. Der Eintritt ist natürlich frei und Gäste sind herzlich willkommen. Wir freuen uns darauf, Sie bei dem Vortrag wiederzusehen!  

 

Geplante Veranstaltungen

 

Abendvortrag vom Adrian Muster (Bern):

Ein Amerikaner in Heidelberg: Edwin R.A. Seligman (New York), seine Beziehungen zu Heidelberger Gelehrten von 1880–1935

Edwin R.A. Seligman (New York) ist ein in den Vereinigten Staaten bekannter Sozialwissenschafter, der in verschiedenen Disziplinen wichtige Beiträge leistete. Als Jurist und Ökonom studierte er in New York und Europa. Er lehrte ein Leben lang an der Columbia Universität in New York und hatte ein vorzügliches Netzwerk, weit über die Grenzen von Amerika hinaus. Seligman hat früh die amerikanische Geschichtswissenschaft beeinflusst, das in den 1910ern in New York entwickelte Konzept der „New History“. Seligman gilt als einer der wesentlichen Architekten des internationalen Steuerregimes, wie es in den 1920ern entwickelt wurde. In den 1930ern engagierte sich Seligman für Gelehrte, die aus Deutschland „vertrieben“ wurden.

Welche Beziehungen bestanden zwischen Seligman und Heidelberger Gelehrten? Welches waren die Gründe für die Wahl von Heidelberg als Studienort 1880? Hatte Seligman für die Entwicklung des internationalen Steuerregimes auf Erfahrungen in Heidelberg zurückgreifen können? Wie kam es zur Verleihung eines Ehrendoktorates in Staatwissenschaften in den 1920ern, das in Heidelberg nicht mehr dokumentiert ist?

Wichtig für Seligman waren seine Lehrer am ‘Staatswissenschaftlichen Seminar’, gegründet von einem Juristen und einem Ökonomen: Johann C. Bluntschli (1808–1881), früher Völkerrechtler und politischer Theoretiker, sowie Carl Knies (1821–1898), Ökonom („Historische Schule der Nationalökonomie“). Nach seiner Studienzeit pflegte Seligmann persönliche Beziehungen zu etlichen Heidelberger Gelehrten, so zu Nachfolgern des Lehrstuhls von Carl Knies: Max Weber, 1864–1920 (Ökonom, Soziologe und Historiker: Heidelberger Lehrstuhl von 1897–1903), Emil Lederer, 1882–1939 (Ökonom und Soziologe, Heidelberger Lehrstuhl 1923–1931; zusammen mit Alfred Weber Direktor des Instituts für Sozial- und Staatswissenschaften; ab 1933 Dekan der „University in Exile“ in New York) und Carl Brinkmann, 1885–1954 (Ökonom, Soziologe und Historiker: Heidelberger Lehrstuhl 1931–1942).

Der Vortrag berücksichtigt bisher nicht ausgewertete Quellen, aus den „Seligman Papers“ der Columbia Universität, New York (mehrwöchige Archivrecherche Ende 2024).

Der Vortragende ist Master in Geschichte (MAS Universität Zürich in angewandter Geschichte) und Jurist (LL.M. Internationales Steuerrecht, Dr. iur. und Rechtsanwalt).

 

20. Mai 2025, 19.15 Uhr: Vortrag in deutscher Sprache

 

Vergangene Veranstaltungen

 

Die Wiener Dispensehen - Eine nach wie vor lehrreiche cause célèbre des Allgemeinen Verwaltungsrechts

Prof. Dr. iur. Reinhard Mußgnug

 

Das in Österreich bis 1938 gültige Recht der Ehescheidung glich dem, was Karl Kraus einen „verbroigten Loibusch“ genannt hat. Es erlaubte den Atheisten, Protestanten, Altkatholiken, Juden und den Burgenländern die Scheidung ihrer Ehen. Den außerhalb des Burgenlandes lebenden Katholiken dagegen hat es sie kategorisch verboten. Dass die scheidungswilligen, aber wegen ihres außerhalb des Burgenlandes gelegenen Wohnorts nicht scheidungsberechtigten Katholiken nach Auswegen suchten, versteht sich nachgerade von selbst. Am nächsten lag der Weg über § 83 a. F. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach dem die zuständige Verwaltungsbehörde „aus wichtigen Gründen … von Ehehindernissen“ dispensieren konnte. Dieser Dispens führte zwar nicht zur Scheidung; er befreite aber vom Ehehindernis des bestehenden Ehebandes und erlaubte so dem oder der Dispensierten das Eingehen einer neuen Ehe. Die kk. Monarchie ist mit diesem Dispens allerdings sehr sparsam umgegangen. Vom November 1918 an bewilligte ihn der Magistrat des „roten Wien“ dafür umso groß-zügiger so gut wie jedem, der bei ihm darum nachsuchte. Um die Gültigkeit der auf diese Weise ermöglichten Dispensehen haben sich Rechtswissenschaft und Recht-sprechung lebhaft gestritten. Der Verwaltungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof hielten sie für nichtig. Der Verfassungsgerichtshof indessen rettete sie unter der Feder-führung Hans Kelsens, indem er sie als Kompetenzproblem anpackte. Denn der Dispens vom Ehehindernis des bestehenden Ehebandes war ein dem Zugriff der Zivilgerichte entzogener Verwaltungsakt, der so lange wirksam blieb, wie die Verwaltungsbehörde, die ihn erlassen hatte, an ihm festhielt. Auch das war freilich nicht von langer Dauer. Ein Gesetz zur „Entpolitisierung“ des Verfassungsgerichtshofs, sorgte 1929 für einen radikalen Austausch der Richter, der allen voran Hans Kelsen zum Opfer fiel. Hinfort verdammte auch der eher um- als entpolitisierte Verfassungsgerichtshof die Wiener Ehedispense als null und nichtig und versetzte damit die rund 140.000 „Dispensgattler“ in quälende Rechtsunsicherheit. Darüber und vor allem über die nach wie vor aktuellen Rechtsfragen, die die Wiener Ehedispense aufgeworfen haben, wird Prof. Mußgnug berichten.

 

Termin: Dienstag, 14. Januar 2025, 19 Uhr c.t.

 

Ort: Bibliothekssaal des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg.

 

Im Anschluss an den Vortrag soll wie gewohnt ein kleiner Umtrunk stattfinden. Der Eintritt ist natürlich frei und Gäste sind herzlich willkommen. Wir freuen uns darauf, Sie bei dem Vortrag wiederzusehen!  

 

Adolf Weißler, Gründer des Deutschen Notarvereins: ein jüdischer Notar im Kaiserreich

Notar Dr. Michael Kleesang

Der Vortrag beschäftigt sich mit dem Rechtsanwalt und Notar Adolf Weißler (1855-1919). Weißler war im Jahre 1900 die treibende Kraft bei der Wiederbegründung des Deutschen Notarvereins und 1901 bis zu seinem Freitod 1919 Schriftleiter von dessen Zeitschrift, der heutigen DNotZ. Weißlers schriftliches Oeuvre umfasste eine große Anzahl fachwissenschaftlicher, berufspolitischer und rechtshistorischer Arbeiten, insbesondere zur Entstehung des Anwaltsnotariats und der Geschichte der Anwaltschaft. Seine berufspolitischen Vorstellungen gingen in die Richtung des Nurnotariats, während er einer freien und ungebundenen Advokatur kritisch gegenüberstand.

Als Jude mit dem zeitgenössischen Antisemitismus konfrontiert, war Weißler gleichwohl auf vollständiges Aufgehen im Deutschtum orientiert und stellte hierzu in einem Aufsatz in den Preußischen Jahrbüchern religionspolitische Überlegungen an, die von jüdischer wie von christlicher Seite kritischen Widerhall fanden. Seine Vorstellungen goss er schließlich in einem utopischen Roman in eine literarische Form. Als Schriftleiter der Zeitschrift des DNotV kulminierte seine publizistische Tätigkeit während des Ersten Weltkrieges in juristisch-politischen Betrachtungen zum Ablauf des jeweiligen Kriegsjahrs und zeigen, wie schon berufspolitische Beiträge früherer Jahre, eine bemerkenswerte liberale Teilöffentlichkeit im Deutschen Kaiserreich.

 

Im Anschluss an den Vortrag soll wie gewohnt ein kleiner Umtrunk stattfinden.

 

Der Eintritt ist natürlich frei und Gäste sind herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Termin: Dienstag, 12. November 2024, 19 Uhr c.t.

 

Ort: Bibliothekssaal des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg.

 

Von Walen, Grönländischem Recht und "Moby-Dick" - Zum Recht des historischen Walfangs im Nordatlantik

 

Prof. Dr. Christian Hattenhauer, Lehrstuhlinhaber der Germanistischen Abteilung des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg und Vorstandsmitglied der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft, wird diesen interessanten und informativen Vortrag halten.

 

Die kontinentaleuropäischen Waljäger bildeten für die Konkurrenz bei der Jagd und für Havarien mit dem "Grönländischen Recht" besondere Bräuche aus, die Ende des 17. Jahrhunderts verschriftlicht und zum Teil obrigkeitlich verabschiedet wurden. Im Vortrag geht es um die Entstehung und Wurzeln des "Grönländischen Rechts", um dessen Verhältnis zur mündlich tradierten "Fast-Fish and Loose-Fish"-Regel der englischen Waljäger und schließlich um die Tauglichkeit von Herman Melvilles "Moby-Dick" (1851) als Rechtsquelle des historischen Walfangs.

 

Termin: Dienstag, 22 Oktober 2024, 19 Uhr c.t.

 

Ort: Bibliothekssaal des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg.

 

 

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 03.04.2025
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