Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft
Das Institut wurde im Jahr 1918 als Stiftung des Berliner Verlegers Dr. Rudolf Mosse mit einem Stiftungskapital von damals 400.000 Reichsmark errichtet. Zweck des Instituts war und ist entsprechend dem Willen des Stifters "in Erinnerung an Theodor Mommsen die Pflege der Erforschung des antiken Rechts sowie des deutschen Rechts in seiner geschichtlichen Entwicklung".
Bis zum Jahr 1948 ist das Institut eine selbständige, wirtschaftlich und rechtlich unabhängige Forschungseinrichtung gewesen, seit der Währungsreform und dem dadurch eingetretenen weitgehenden Verlust des Stiftungskapitals ist es ein überwiegend mit staatlichen Mitteln ausgestattetes Universitätsinstitut. Seit seinem Auszug aus dem alten juristischen Seminar am Universitätsplatz (Altjuridicum) ist das Institut zusammen mit dem Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht im Gebäude Friedrich-Ebert-Platz 2 untergebracht. Entsprechend der in der Stiftungssatzung vorgesehenen doppelten Zielsetzung - Erforschung der antiken und der deutschen Rechtsgeschichte - gliedert sich das Institut in eine romanistische und eine germanistische Abteilung.
Den Schwerpunkt des wissenschaftlichen Interesses bei der romanistischen Abteilung bildet traditionell in Anknüpfung an berühmte Heidelberger Romanisten der Vergangenheit wie Donellus, Gothofredus, Heise, Thibaut, Vangerow, Windscheid, Bekker, Gradenwitz, Levy und Kunkel die Erforschung des vorklassischen und klassischen römischen Rechts. Heute konzentriert die romanistische Forschung sich auf diejenigen Sachfragen römischen Privatrechts, welche über die Pandektistik im BGB fortwirken, sowie auf Methodenprobleme, letzteres in enger Verbindung mit Sprach- und Geschichtswissenschaft. In beider Hinsicht stellt sich die Frage nach dem römischen Recht als Grundlage europäischen Privatrechts.
In der germanistischen Abteilung, deren Geschichte mit so bedeutenden Namen wie Hans Fehr, Heinrich Mitteis und Eberhard von Kuenssberg verknüpft ist und die die große Tradition von Karl Joseph Anton Mittermaier, Otto von Gierke und Richard Schröder fortgesetzt hat, stehen heute die deutsche Verfassungsgeschichte und die Zeitgeschichte des Rechts im Zentrum der Forschungsaufgaben; weitere Schwerpunkte bilden die deutsche Privatrechtsgeschichte ab dem 13. Jahrhundert sowie die regionale Rechtsgeschichte, insbesondere die Rechtsgeschichte Badens, Württembergs, Bayerns und der Pfalz.
Eng mit der germanistischen Abteilung verbunden ist auch das "Deutsche Rechtswörterbuch", eine Institution, deren Aufgabe in der Edition eines gleichnamigen, umfassenden Lexikons deutschrechtlicher Rechtsbegriffe besteht. Forschung und Lehre im geltenden Recht sind mit der historischen Arbeit notwendig verbunden. Dies betrifft durchgehend das bürgerliche Recht und teilweise besondere Gebiete wie Gemeinschaftsprivatrecht und Methodenlehre.
Besondere Bedeutung kommt der traditionsreichen Bibliothek des Instituts zu, gegliedert in zwei Abteilungen - die romanistische (einschließlich einer papyrologischen und mediävistischen Sammlung) und die germanistische (einschließlich des juristischen Teils der Bibliothek des bedeutenden Staats- und Völkerrechtlers Johann Ludwig Klüber, 1762-1837).